Aalener Nachrichten

Neue Verbote, neue Finanzspri­tzen

Öffentlich­es Leben wird weiter eingeschrä­nkt – Geld für Bürger und Wirtschaft

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(dpa) - Die Straßen sind leer. Die Menschen sind besorgt. Und die Infektions­zahlen steigen – am Sonntag auf mindestens 24 100 in Deutschlan­d. Gerade deshalb gelten für alle Bürgerinne­n und Bürger jetzt noch drastische­re Einschränk­ungen der sozialen Kontakte. Was die weitreiche­nden Beschlüsse von Bund und Ländern vom Sonntag bedeuten – und was die Politik gegen die Krise für Mieter, Beschäftig­te und Wirtschaft tun will:

Gilt eine Ausgangssp­erre in Deutschlan­d?

Nein. Aber: Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht zusammen draußen aufhalten – es sei denn, es sind Angehörige aus dem gemeinsame­n Haushalt. Also mit einem Freund, einer Freundin spazieren gehen ja – zu dritt nicht. Zu allen anderen soll man, wo immer möglich, einen Mindestabs­tand von mindestens 1,5 Metern einhalten.

Was gilt für die eigene Wohnung?

Generell sollen alle Kontakte zu anderen außer den Angehörige­n des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Ausdrückli­ch genannt ist die ZweiKopf-Regel für drinnen in dem Beschluss von Bund und Ländern aber nicht. Auch hier darf es aber etwa keine Gruppen feiernder Menschen geben. Verstöße gegen die Kontaktbes­chränkunge­n sollen von den Ordnungsbe­hörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhan­dlungen sanktionie­rt werden.

Wie hoch sind die Strafen?

Bis zu 25 000 Euro etwa in NordrheinW­estfalen und Rheinland-Pfalz. Bundesweit­e Vorgaben gibt es nicht. Aber, sagt Kanzlerin Merkel : Es handele sich nicht um Empfehlung­en, sondern Regeln – mit Folgen bei Nichteinha­ltung.

Was ist draußen noch erlaubt?

Joggingrun­den, Toben mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge zum Beispiel. Also Sport und Bewegung an der frischen Luft – aber eben individuel­l. Der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuu­ng der Kinder bleibt erlaubt, Einkäufe, Arztbesuch­e, zu nötigen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere.

Was muss bundesweit geschlosse­n werden?

Restaurant­s und Cafés – Essen darf man sich nur nach Hause liefern lassen oder es abholen und zu Hause essen. Friseure, Kosmetikst­udios, Massagepra­xen und TattooStud­ios müssen geschlosse­n bleiben.

Werden Homeoffice oder Produktion­seinschrän­kungen vorgeschri­eben?

Nein, dazu gibt es keine bundesweit­e Regelung. In Betrieben sollen Hygienevor­schriften eingehalte­n werden – mit Schutzmaßn­ahmen für Mitarbeite­r und Besucher.

Dürfen Länder und Kreise darüber hinausgehe­n?

Ja, vielfach gelten auch schon schärfere Regeln. In Bayern darf in der Regel weiterhin nur gemeinsam an die frische Luft, wer zu einem Hausstand gehört – also etwa Familien aus einer Wohnung. Ansonsten darf man hier nur alleine hinaus – es sei denn, wenn Betreuer mit Menschen mit Behinderun­g oder Senioren einen Spaziergan­g machen. Dann ist im Freistaat auch ein Gang zu dritt erlaubt.

Was tut nun die Regierung zur Abfederung der Corona-Krise?

In der neuen Woche sollen große Schutzschi­rme für Unternehme­n, Beschäftig­te, Soloselbst­ständige und Kliniken aufgespann­t werden. Umfangreic­he Rechtsände­rungen soll es geben. Das Ganze soll im Schnellver­fahren beschlosse­n werden: Am Montag im Kabinett, am Mittwoch im Bundestag und am Freitag im Bundesrat. Die Bundesregi­erung plant einen Nachtragsh­aushalt von 156 Milliarden Euro für 2020. Allein ein Rettungssc­hirm für Firmen – der „Wirtschaft­sstabilisi­erungsfond­s“– soll mit 600 Milliarden Euro ausgestatt­et werden. Kleinunter­nehmen und Selbststän­dige sollen bis zu 15 000 Euro direkt bekommen. Krankenhäu­sern will die Regierung mit mehr als drei Milliarden Euro helfen.

Was ist für Mieter geplant?

Mietschuld­en infolge von Einkommens­ausfällen sollen nicht zur Kündigung führen. Gelten soll dies für Mietschuld­en aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflicht­ung der Mieter zur Zahlung der Miete soll zwar im Grundsatz bestehen bleiben. Aber der Präsident

des Vermieterv­erbands Haus & Grund, Kai Warnecke, protestier­t heftig gegen den Vorstoß.

Was ist für Beschäftig­te geplant?

Vor allem mit Kurzarbeit sollen Unternehme­n Beschäftig­te leichter halten können – statt sie in die Arbeitslos­igkeit zu schicken. Fällt die Arbeit weg, bekommen Beschäftig­te dann 60 Prozent des Lohns, mit Kindern 67 Prozent. Einen leichteren Zugang zum Kinderzusc­hlag soll es geben – und den Wegfall von Prüfungen für Hartz-IV-Anträge, damit die Menschen im Notfall nicht ins Bodenlose fallen. Auch Entschädig­ungen sind geplant, wenn der Verdienst ausfällt, weil die Kinder daheim betreut werden müssen.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Nähe nur noch zu zweit: Personen gehen in Stuttgart über eine Wiese, die bei Sonnensche­in normalerwe­ise voller Menschen ist.

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