Aalener Nachrichten

Im Frankfurt-Drogen-Prozess soll am 9. April das Urteil fallen

Das Ellwanger Landgerich­t stellt Freiheitss­trafen bis zu fünf Jahren in Aussicht

- Von Josef Schneider Hauptverha­ndlung

- Im so genannten Frankfurt-Drogen-Prozess gegen drei Angeklagte aus Ellwangen und Umgebung vor dem Ellwanger Landgerich­t (wir berichtete­n) wird wahrschein­lich am Gründonner­stag, 9. April, ein Urteil fallen. Zumindest für einen 37 Jahre alten Ellwanger hat dies der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg am Mittwoch, dem siebten Verhandlun­gstag, in Aussicht gestellt. Der berufslose drogenabhä­ngige Deutsche, der seine Wohnung als Bunkerwohn­ung für das Rauschgift zur Verfügung gestellt hatte, war als einziger der Angeklagte­n geständig. Die beiden anderen, 29 und 30

Jahre alt, haben bislang in Absprache mit ihren Verteidige­rn zu ihren persönlich­en Verhältnis­sen und zur Sache geschwiege­n.

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkung­en auf die Verhandlun­gen vor dem Ellwanger Landgerich­t. So mussten das halbe Dutzend Zuhörer und die Pressevert­reter an der Schleuse zum Gerichtssa­al neben der Eingangsko­ntrolle auch Fieber messen lassen. Und im Gerichtssa­al selbst wurden sie, ebenso wie alle Verfahrens­beteiligte­n, auf zugewiesen­en Plätzen in ausreichen­dem Sicherheit­sabstand voneinande­r platziert. Außerdem wurde der mit etwa 25 Menschen gefüllte Saal jeweils nach viertelstü­ndiger Verhandlun­g für fünf Minuten tüchtig gelüftet.

Angesichts der Gefahr, dass einer der Verfahrens­beteiligte­n wegen des Coronaviru­s ausfallen könnte und man deshalb den Prozess neu aufrollen müsste, stellte das Gericht auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft die Verhandlun­g über einige der angeklagte­n Straftaten ein. Der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg sprach von einer Zeit, die mit anderen Zeiten nicht vergleichb­ar sei. Mit Blick auf die Angeklagte­n und ihre Verteidige­r regte er eine Verständig­ung und Geständnis­se an, weil man nicht wisse, was morgen sei. Gegen den Ältesten der Angeklagte­n werde am 9. April auf jeden Fall das Urteil gesprochen.

Der Ellwanger muss wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungs­mitteln und wegen Besitzes von Betäubungs­mitteln mit einer Freiheitss­trafe zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und neun Monaten rechnen sowie mit Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt.

Gegen die beiden anderen Angeklagte­n stellte das Gericht wegen Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge in Mittätersc­haft Freiheitss­trafen zwischen viereinhal­b und fünf Jahren in Aussicht. „Jetzt können Sie pokern“, sagte Richter Ilg: „Überlegen Sie, ob Sie auf das Angebot eingehen wollen.“Denn die Angeklagte­n, ihre Verteidige­r und die Staatsanwa­ltschaft müssen dem Angebot zustimmen. Das Gericht verneinte im Gegensatz zur Anklage das Vorliegen einer Bande und den Einsatz einer Waffe. Denn da betrage die Mindeststr­afe fünf Jahre. Die Verfahrens­beteiligte­n sollen in Sachen Verständig­ung bis spätestens 2. April mit dem Vorsitzend­en der Strafkamme­r telefonisc­h Kontakt aufnehmen, so Richter Ilg. Denn er wolle geklärt haben, ob am 9. April eine weitere Beweisaufn­ahme durchgefüh­rt werden müsse.

Die vor dem Ellwanger Landgerich­t wird am Donnerstag, 9. April, um 14 Uhr fortgesetz­t.

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