Im Frankfurt-Drogen-Prozess soll am 9. April das Urteil fallen
Das Ellwanger Landgericht stellt Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren in Aussicht
- Im so genannten Frankfurt-Drogen-Prozess gegen drei Angeklagte aus Ellwangen und Umgebung vor dem Ellwanger Landgericht (wir berichteten) wird wahrscheinlich am Gründonnerstag, 9. April, ein Urteil fallen. Zumindest für einen 37 Jahre alten Ellwanger hat dies der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg am Mittwoch, dem siebten Verhandlungstag, in Aussicht gestellt. Der berufslose drogenabhängige Deutsche, der seine Wohnung als Bunkerwohnung für das Rauschgift zur Verfügung gestellt hatte, war als einziger der Angeklagten geständig. Die beiden anderen, 29 und 30
Jahre alt, haben bislang in Absprache mit ihren Verteidigern zu ihren persönlichen Verhältnissen und zur Sache geschwiegen.
Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Verhandlungen vor dem Ellwanger Landgericht. So mussten das halbe Dutzend Zuhörer und die Pressevertreter an der Schleuse zum Gerichtssaal neben der Eingangskontrolle auch Fieber messen lassen. Und im Gerichtssaal selbst wurden sie, ebenso wie alle Verfahrensbeteiligten, auf zugewiesenen Plätzen in ausreichendem Sicherheitsabstand voneinander platziert. Außerdem wurde der mit etwa 25 Menschen gefüllte Saal jeweils nach viertelstündiger Verhandlung für fünf Minuten tüchtig gelüftet.
Angesichts der Gefahr, dass einer der Verfahrensbeteiligten wegen des Coronavirus ausfallen könnte und man deshalb den Prozess neu aufrollen müsste, stellte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Verhandlung über einige der angeklagten Straftaten ein. Der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg sprach von einer Zeit, die mit anderen Zeiten nicht vergleichbar sei. Mit Blick auf die Angeklagten und ihre Verteidiger regte er eine Verständigung und Geständnisse an, weil man nicht wisse, was morgen sei. Gegen den Ältesten der Angeklagten werde am 9. April auf jeden Fall das Urteil gesprochen.
Der Ellwanger muss wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln und wegen Besitzes von Betäubungsmitteln mit einer Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und neun Monaten rechnen sowie mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Gegen die beiden anderen Angeklagten stellte das Gericht wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Mittäterschaft Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und fünf Jahren in Aussicht. „Jetzt können Sie pokern“, sagte Richter Ilg: „Überlegen Sie, ob Sie auf das Angebot eingehen wollen.“Denn die Angeklagten, ihre Verteidiger und die Staatsanwaltschaft müssen dem Angebot zustimmen. Das Gericht verneinte im Gegensatz zur Anklage das Vorliegen einer Bande und den Einsatz einer Waffe. Denn da betrage die Mindeststrafe fünf Jahre. Die Verfahrensbeteiligten sollen in Sachen Verständigung bis spätestens 2. April mit dem Vorsitzenden der Strafkammer telefonisch Kontakt aufnehmen, so Richter Ilg. Denn er wolle geklärt haben, ob am 9. April eine weitere Beweisaufnahme durchgeführt werden müsse.
Die vor dem Ellwanger Landgericht wird am Donnerstag, 9. April, um 14 Uhr fortgesetzt.