Aalener Nachrichten

Bewährungs­strafe für mutmaßlich­en Dieb

Teures Parfüm aus Auto verschwund­en – Von Zeugin zweifelsfr­ei identifizi­ert

- Von Petra Rapp-Neumann

- Ein Asylbewerb­er aus Nordafrika hat das Ellwanger Amtsgerich­t am Donnerstag als freier Mann verlassen. Der 26-Jährige musste sich wegen schweren Diebstahls verantwort­en. Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker hatte ihn per Sitzungsha­ftbefehl suchen lassen, weil er dem ersten Termin der Hauptverha­ndlung unentschul­digt ferngeblie­ben war. Seit seiner Festnahme am 6. März befand er sich in Untersuchu­ngshaft in der Justizvoll­zugsanstal­t Schwäbisch Hall. Die Beteuerung seiner Unschuld half nichts. Eine Zeugin identifizi­erte ihn ohne jeden Zweifel.

Der Angeklagte hält sich seit knapp anderthalb Jahren ohne gültigen Aufenthalt­stitel in Deutschlan­d auf. Er folgte der Verhandlun­g mithilfe eines Dolmetsche­rs und seines Bruders, der seit zehn Jahren in der Bundesrepu­blik lebt. Es ging um einen Vorfall in der Nacht des 13. Juni 2019. Um Mitternach­t machte das Schrillen der Alarmanlag­e eine Mitarbeite­rin der Spielhalle in der Bachgasse auf einen in der Spitalstra­ße abgestellt­en VW Golf aufmerksam. Als sie sich dem Fahrzeug näherte, sah sie einen jungen Mann mit grüner Basecap, der sich über die Beifahrert­ür ins Innere des Pkw beugte. „Als ich ihn angesproch­en habe, sagte er in gebrochene­m Deutsch ‚Mein Auto, mein Auto‘“, erklärte die Zeugin. Weil ihr das nicht geheuer vorgekomme­n sei, habe sie die Polizei gerufen, die binnen weniger Minuten vor Ort gewesen sei. Vor Gericht erkannte sie in dem Angeklagte­n zweifelsfr­ei den Mann, der sich in der fraglichen Nacht an dem Pkw zu schaffen machte. „Ich war’s nicht. Die Frau war betrunken“, behauptete der 26-Jährige. Dafür habe es laut Polizei keinerlei Anzeichen gegeben.

Wenig später traf der Besitzer des

Pkw ein: „In meinem Handschuhf­ach fehlte ein Parfüm der Marke Tom Ford. Das Parfüm kostet über 200 Euro, und ich habe dafür gespart“, erklärte der als Zeuge gehörte Anlagen- und Maschinenf­ührer. Inzwischen hatten sich der Beschuldig­te und ein weiterer Mann mit Fahrrädern auf den Weg Richtung Marktplatz gemacht. Dort wurden sie von Hundeführe­rn der Polizei gestellt und untersucht. Das Parfüm wurde nicht gefunden.

An dem Fahrzeug habe es keine Aufbruchsp­uren gegeben, sagte ein Beamter des Ellwanger Polizeirev­iers, der in dieser Juninacht vor Ort war. Später fand der Besitzer des Pkw zwischen den Sitzen einen kleinen Schraubend­reher, den er der Polizei übergab. Damit könne man bei bestimmten Fahrzeugty­pen das Türschloss knacken, erklärte der mit dem Fall befasste Sachbearbe­iter.

Richter Strecker sah die Schuld des Angeklagte­n als erwiesen an und verurteilt­e ihn zu fünf Monaten auf Bewährung sowie zu 60 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit. Strafminde­rnd waren die geringe Beute und das bisher einwandfre­ie Führungsze­ugnis des Asylbewerb­ers. Er trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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