Bewährungsstrafe für mutmaßlichen Dieb
Teures Parfüm aus Auto verschwunden – Von Zeugin zweifelsfrei identifiziert
- Ein Asylbewerber aus Nordafrika hat das Ellwanger Amtsgericht am Donnerstag als freier Mann verlassen. Der 26-Jährige musste sich wegen schweren Diebstahls verantworten. Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker hatte ihn per Sitzungshaftbefehl suchen lassen, weil er dem ersten Termin der Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war. Seit seiner Festnahme am 6. März befand er sich in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall. Die Beteuerung seiner Unschuld half nichts. Eine Zeugin identifizierte ihn ohne jeden Zweifel.
Der Angeklagte hält sich seit knapp anderthalb Jahren ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland auf. Er folgte der Verhandlung mithilfe eines Dolmetschers und seines Bruders, der seit zehn Jahren in der Bundesrepublik lebt. Es ging um einen Vorfall in der Nacht des 13. Juni 2019. Um Mitternacht machte das Schrillen der Alarmanlage eine Mitarbeiterin der Spielhalle in der Bachgasse auf einen in der Spitalstraße abgestellten VW Golf aufmerksam. Als sie sich dem Fahrzeug näherte, sah sie einen jungen Mann mit grüner Basecap, der sich über die Beifahrertür ins Innere des Pkw beugte. „Als ich ihn angesprochen habe, sagte er in gebrochenem Deutsch ‚Mein Auto, mein Auto‘“, erklärte die Zeugin. Weil ihr das nicht geheuer vorgekommen sei, habe sie die Polizei gerufen, die binnen weniger Minuten vor Ort gewesen sei. Vor Gericht erkannte sie in dem Angeklagten zweifelsfrei den Mann, der sich in der fraglichen Nacht an dem Pkw zu schaffen machte. „Ich war’s nicht. Die Frau war betrunken“, behauptete der 26-Jährige. Dafür habe es laut Polizei keinerlei Anzeichen gegeben.
Wenig später traf der Besitzer des
Pkw ein: „In meinem Handschuhfach fehlte ein Parfüm der Marke Tom Ford. Das Parfüm kostet über 200 Euro, und ich habe dafür gespart“, erklärte der als Zeuge gehörte Anlagen- und Maschinenführer. Inzwischen hatten sich der Beschuldigte und ein weiterer Mann mit Fahrrädern auf den Weg Richtung Marktplatz gemacht. Dort wurden sie von Hundeführern der Polizei gestellt und untersucht. Das Parfüm wurde nicht gefunden.
An dem Fahrzeug habe es keine Aufbruchspuren gegeben, sagte ein Beamter des Ellwanger Polizeireviers, der in dieser Juninacht vor Ort war. Später fand der Besitzer des Pkw zwischen den Sitzen einen kleinen Schraubendreher, den er der Polizei übergab. Damit könne man bei bestimmten Fahrzeugtypen das Türschloss knacken, erklärte der mit dem Fall befasste Sachbearbeiter.
Richter Strecker sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und verurteilte ihn zu fünf Monaten auf Bewährung sowie zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Strafmindernd waren die geringe Beute und das bisher einwandfreie Führungszeugnis des Asylbewerbers. Er trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.