Neue Regeln stärken Fahrradfahrer
Autos müssen mehr Abstand halten und dürfen nicht mehr auf Schutzstreifen stehen
- Nebeneinander radeln ist ab Dienstag grundsätzlich erlaubt. Autofahrer dürfen Radfahrer nur mit großem seitlichem Abstand überholen. Und es sollen auch Fahrradzonen eingerichtet werden. Das sind nur einige der Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die den Radverkehr sicherer machen sollen. Was die Novelle beinhaltet, war bereits im März bekannt (wir haben berichtet). Nun tritt sie in Kraft.
„Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft“, wird Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von seinem Ministerium zitiert. „Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter! Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge.“
Was die neuen Regeln in der Praxis in Aalen bedeuten könnten, hat Klaus Berger vom Ortsverband Aalen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) den „Aalener Nachrichten / Ipf- und Jagst-Zeitung“verdeutlicht.
Etwa, was das Überholen angeht: „Künftig könnte sich das für den Autofahrer so anfühlen wie auf der Landstraße, wenn er hinter einem Trecker herfährt. Den überholt man auch nicht bei Gegenverkehr, und den Radler künftig auch nicht“, sagte Berger Ende März dazu. Als Beispiel nannte er die Rombacher Straße, eine breite Straße mit Radfahrstreifen. „Wenn ein Radler auf seinem Fahrstreifen sich da nicht ganz am rechten Rand hält, ist der Abstand des vorbeifahrenden Autos künftig schon zu gering“, so Berger. Ab jetzt müssten die Autofahrer dicht am Mittelstreifen fahren, um den gebotenen Abstand zu den Radlern einzuhalten.
Was die Fahrradzonen analog zu den Tempo-30-Zonen angeht: Diese Möglichkeit findet sich bereits im Aalener Radverkehrskonzept wieder, über das laut städtischer Pressesprecherin, Karin Haisch, noch im Gemeinderat abgestimmt werden muss. Mit einer Fahrradzone ändere sich in der Praxis im Vergleich zur Tempo-30-Zone nicht viel, urteilte im März Berger – bis auf das Bewusstsein: „Hier hat der Radfahrer Vorrang.“
Es gibt viele weitere neue Regeln zugunsten der Fahrradfahrer: ein Halteverbot für Autos auf Radschutzstreifen etwa oder die vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung, und: Die StVO-Novelle stellt klar, „dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.“
Mehr unter www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Artikel/K/stvonovelle-sachinformationen.html