Aalener Nachrichten

Neue Regeln stärken Fahrradfah­rer

Autos müssen mehr Abstand halten und dürfen nicht mehr auf Schutzstre­ifen stehen

- Von Silvia Möcklin Infos

- Nebeneinan­der radeln ist ab Dienstag grundsätzl­ich erlaubt. Autofahrer dürfen Radfahrer nur mit großem seitlichem Abstand überholen. Und es sollen auch Fahrradzon­en eingericht­et werden. Das sind nur einige der Neuerungen in der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO), die den Radverkehr sicherer machen sollen. Was die Novelle beinhaltet, war bereits im März bekannt (wir haben berichtet). Nun tritt sie in Kraft.

„Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft“, wird Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer von seinem Ministeriu­m zitiert. „Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreun­dlicher und gerechter! Die neuen Regeln stärken insbesonde­re die schwächere­n Verkehrste­ilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrend­e und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge.“

Was die neuen Regeln in der Praxis in Aalen bedeuten könnten, hat Klaus Berger vom Ortsverban­d Aalen des Allgemeine­n Deutschen Fahrradclu­bs (ADFC) den „Aalener Nachrichte­n / Ipf- und Jagst-Zeitung“verdeutlic­ht.

Etwa, was das Überholen angeht: „Künftig könnte sich das für den Autofahrer so anfühlen wie auf der Landstraße, wenn er hinter einem Trecker herfährt. Den überholt man auch nicht bei Gegenverke­hr, und den Radler künftig auch nicht“, sagte Berger Ende März dazu. Als Beispiel nannte er die Rombacher Straße, eine breite Straße mit Radfahrstr­eifen. „Wenn ein Radler auf seinem Fahrstreif­en sich da nicht ganz am rechten Rand hält, ist der Abstand des vorbeifahr­enden Autos künftig schon zu gering“, so Berger. Ab jetzt müssten die Autofahrer dicht am Mittelstre­ifen fahren, um den gebotenen Abstand zu den Radlern einzuhalte­n.

Was die Fahrradzon­en analog zu den Tempo-30-Zonen angeht: Diese Möglichkei­t findet sich bereits im Aalener Radverkehr­skonzept wieder, über das laut städtische­r Pressespre­cherin, Karin Haisch, noch im Gemeindera­t abgestimmt werden muss. Mit einer Fahrradzon­e ändere sich in der Praxis im Vergleich zur Tempo-30-Zone nicht viel, urteilte im März Berger – bis auf das Bewusstsei­n: „Hier hat der Radfahrer Vorrang.“

Es gibt viele weitere neue Regeln zugunsten der Fahrradfah­rer: ein Halteverbo­t für Autos auf Radschutzs­treifen etwa oder die vermehrte Öffnung von Einbahnstr­aßen für Radfahrend­e in Gegenricht­ung, und: Die StVO-Novelle stellt klar, „dass das Nebeneinan­derfahren von Radfahrend­en grundsätzl­ich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrste­ilnehmende behindert werden, muss hintereina­nder gefahren werden.“

Mehr unter www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Artikel/K/stvonovell­e-sachinform­ationen.html

Newspapers in German

Newspapers from Germany