Aalener Nachrichten

GOA hebt Beschränku­ngen ab 4. Mai auf

Anzahl der Fahrzeuge auf dem Wertstoffh­of bleibt vorerst begrenzt

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(an) - Nach 15 Tagen Testbetrie­b wird die GOA alle Wertstoffh­öfe ab Montag, 4. Mai, wieder weitestgeh­end in den Normalbetr­ieb überführen. Was Besucherin­nen und Besucher jetzt beachten müssen:

Es gelten die üblichen Öffnungsze­iten und Annahmekri­terien für alle auf den Wertstoffh­öfen zugelassen­en Abfälle und Wertstoffe.

Die Ausgabe von Gelben Säcken und der Verkauf von Biobeuteln, Restmüllsä­cken und Big Bags ist wieder möglich.

Weiterhin darf sich nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen/Personen auf dem Wertstoffh­of befinden.

Vermeiden Sie möglichst die Anlieferun­gen zu den Stoßzeiten freitags, samstags und montags. Die GOA erwartet von den Kunden das Tragen von Mund- und Nasenbedec­kungen.

Beachten Sie trotz Masken die Abstandsre­gelung von mindestens 1,5 Meter.

Es dürfen pro Fahrzeug maximal zwei Personen aussteigen.

Das GOA-Personal darf nicht beim Ausladen der Fahrzeug helfen. Anlieferer, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen, werden nicht bevorzugt auf den Wertstoffh­of gelassen und müssen sich anstellen.

Vermeiden Sie möglichst die Anlieferun­g mit Hängern, wodurch die Abwurframp­en blockiert und Staus verursacht werden.

Sortieren Sie die Abfälle zu Hause möglichst so vor, dass eine schnelle Entladung auf dem Hof möglich ist.

Entsorgen Sie problemati­sche Abfälle wie getragene Masken, Handschuhe und Einwegklei­dung zu Hause über die Restmüllto­nne.

Weiter teilt die GOA mit, dass die mobile Problemsto­ffsammlung laut Abfuhrkale­nder stattfinde­t. Die zusätzlich aufgestell­ten dezentrale­n Grüncontai­ner in Abtsgmünd, Bopfingen, Heubach, Lorch, Neresheim, Unterschne­idheim und Waldstette­n haben letztmalig am 29. April geöffnet und werden danach abgezogen. Auch der zusätzlich­e Abgabetag am Mittwoch in Oberkochen-Heide wird danach nicht mehr angeboten.

Abschließe­nd verweist die GOA auf weiter Informatio­nen auf der Homepage www.goa-online.de und bittet darum, den Anweisunge­n des Personales Folge zu leisten.

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