Aalener Nachrichten

Aalener Fußballfan fällt Paderborne­r Ultra vor die Füße

Ein 23-Jähriger musste sich vor dem Amtsgerich­t verantwort­en, weil er einen auf dem Boden liegenden Aalener Fan getreten hat.

- Von Gerhard Krehlik

- Zu einer Freiheitss­trafe von acht Monaten auf Bewährung hat Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff einen Fan des FC Paderborn verurteilt, der am 31. März 2018 vor dem Drittligas­piel VfR Aalen – FC Paderborn an einer kurzen, aber heftigen Auseinande­rsetzung zwischen den sogenannte­n Ultras von Aalen und Paderborn beteiligt war.

Um 5 Uhr sind die Fußballfan­s aus Paderborn und Umgebung an jenem Samstagmor­gen mit dem Bus in Paderborn gestartet, erzählte der 23 jährige, der ohne Verteidige­r vor dem Amtsgerich­t erschienen war. Auf der sechsstünd­igen Busfahrt habe man durchaus dem Alkohol zugesproch­en und nach der Ankunft am späten Vormittag in einer Kneipe in der Aalener Innenstadt weiter getrunken. Dann ging es gemeinsam zu Fuß in Richtung VfR Stadion.

Für Gästefans führt der Weg dabei an der Einmündung des Stadionweg­s in die Rombacher Strasse normalerwe­ise noch ein Stück weiter geradeaus in Richtung Gästeblock auf der Westseite des Stadions. Nicht so an diesem Samstag. Da hieß es plötzlich „rechts schwenkt“und die etwa 50 Paderborne­r Fans bogen in den Stadionweg

ein. Dort warteten schon die Aalener Ultras. Die beiden Fangruppen trafen aufeinande­r und es kam zu einer kurzen, aber heftigen Massenschl­ägerei, wie ein szenekundi­ger Polizeibea­mter als Zeuge vor Gericht aussagte.

Die Polizisten vor Ort waren zwar etwas überrascht, weil die Paderborne­r

Fans nicht als übermäßig gewaltbere­it gelten, hatten jedoch die Lage bereits nach zwei, drei Minuten nicht nur unter Kontrolle, sondern auch auf Video festgehalt­en. Bei der Auswertung des Videos unter Beteiligun­g von szenekundi­gen Beamten aus Paderborn wurden insgesamt 88 Straftaten festgestel­lt. Darunter auch der Tritt des Beschuldig­ten gegen einen schon am Boden liegenden Aalener Fan. Er wurde von einem Paderborne­r Polizisten zweifelsfr­ei identifizi­ert.

Der 23 jährige, der sich nach eigenen Angaben mittlerwei­le von der Fußball Szene distanzier­t hat und gegen den auch ein dreijährig­es Stadionver­bot verhängt wurde, räumte die Tat bereitwill­ig ein. Er beteuerte jedoch, dass er gar nicht vorgehabt habe, sich an einer Schlägerei zu beteiligen. Dann sei es bei ihm jedoch auch alkoholbed­ingt - zu einer Art Kontrollve­rlust gekommen und er habe zugetreten, als ihm der Aalener Fan quasi vor die Füße gefallen ist.

Wer der Getretene war, ist bis heute unbekannt. Es wurde kein Strafantra­g gestellt, auch ein Einsatz von Rettungskr­äften war offensicht­lich nicht erforderli­ch, sodass Richter Martin Reuff und Staatsanwä­ltin Sarah Weigel zugunsten des Beschuldig­ten annahmen, dass der Getretene weder schwere noch bleibende Schäden davongetra­gen hat. Dessen ungeachtet, so Staatsanwä­ltin Sarah Weigel in ihrem Plädoyer, sei ein Fußtritt gegen eine am Boden liegende Person als schwere Körperverl­etzung zu werten, die mit einer Mindestfre­iheitsstra­fe von 6 Monaten zu ahnden sei. Zusätzlich forderte sie, dem Angeklagte­n 30 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit aufzuerleg­en. Richter Martin Reuff folgte dem Antrag der Staatanwäl­tin und packte noch zwei Alkoholscr­eenings als Bewährungs­auflage oben drauf.

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FOTO: MARIJAN MURAT / DPA Auf dem Weg zu einem VfR-Spiel ist es im September 2018 zu einer Auseinande­rsetzung zwischen Aalener und Paderborne­r Fans gekommen. Ein 23-Jähriger musste sich deshalb jetzt vor Gericht verantwort­en.

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