Aalener Fußballfan fällt Paderborner Ultra vor die Füße
Ein 23-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er einen auf dem Boden liegenden Aalener Fan getreten hat.
- Zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung hat Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff einen Fan des FC Paderborn verurteilt, der am 31. März 2018 vor dem Drittligaspiel VfR Aalen – FC Paderborn an einer kurzen, aber heftigen Auseinandersetzung zwischen den sogenannten Ultras von Aalen und Paderborn beteiligt war.
Um 5 Uhr sind die Fußballfans aus Paderborn und Umgebung an jenem Samstagmorgen mit dem Bus in Paderborn gestartet, erzählte der 23 jährige, der ohne Verteidiger vor dem Amtsgericht erschienen war. Auf der sechsstündigen Busfahrt habe man durchaus dem Alkohol zugesprochen und nach der Ankunft am späten Vormittag in einer Kneipe in der Aalener Innenstadt weiter getrunken. Dann ging es gemeinsam zu Fuß in Richtung VfR Stadion.
Für Gästefans führt der Weg dabei an der Einmündung des Stadionwegs in die Rombacher Strasse normalerweise noch ein Stück weiter geradeaus in Richtung Gästeblock auf der Westseite des Stadions. Nicht so an diesem Samstag. Da hieß es plötzlich „rechts schwenkt“und die etwa 50 Paderborner Fans bogen in den Stadionweg
ein. Dort warteten schon die Aalener Ultras. Die beiden Fangruppen trafen aufeinander und es kam zu einer kurzen, aber heftigen Massenschlägerei, wie ein szenekundiger Polizeibeamter als Zeuge vor Gericht aussagte.
Die Polizisten vor Ort waren zwar etwas überrascht, weil die Paderborner
Fans nicht als übermäßig gewaltbereit gelten, hatten jedoch die Lage bereits nach zwei, drei Minuten nicht nur unter Kontrolle, sondern auch auf Video festgehalten. Bei der Auswertung des Videos unter Beteiligung von szenekundigen Beamten aus Paderborn wurden insgesamt 88 Straftaten festgestellt. Darunter auch der Tritt des Beschuldigten gegen einen schon am Boden liegenden Aalener Fan. Er wurde von einem Paderborner Polizisten zweifelsfrei identifiziert.
Der 23 jährige, der sich nach eigenen Angaben mittlerweile von der Fußball Szene distanziert hat und gegen den auch ein dreijähriges Stadionverbot verhängt wurde, räumte die Tat bereitwillig ein. Er beteuerte jedoch, dass er gar nicht vorgehabt habe, sich an einer Schlägerei zu beteiligen. Dann sei es bei ihm jedoch auch alkoholbedingt - zu einer Art Kontrollverlust gekommen und er habe zugetreten, als ihm der Aalener Fan quasi vor die Füße gefallen ist.
Wer der Getretene war, ist bis heute unbekannt. Es wurde kein Strafantrag gestellt, auch ein Einsatz von Rettungskräften war offensichtlich nicht erforderlich, sodass Richter Martin Reuff und Staatsanwältin Sarah Weigel zugunsten des Beschuldigten annahmen, dass der Getretene weder schwere noch bleibende Schäden davongetragen hat. Dessen ungeachtet, so Staatsanwältin Sarah Weigel in ihrem Plädoyer, sei ein Fußtritt gegen eine am Boden liegende Person als schwere Körperverletzung zu werten, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten zu ahnden sei. Zusätzlich forderte sie, dem Angeklagten 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit aufzuerlegen. Richter Martin Reuff folgte dem Antrag der Staatanwältin und packte noch zwei Alkoholscreenings als Bewährungsauflage oben drauf.