Bopfingen will die Innenstadt frei von Spielautomaten
Der Gemeinderat macht den Weg dafür über einen neuen Bebauungsplan frei
- Die Stadt Bopfingen will keine Glücksspielautomaten und andere Vergnügungsstätten in ihrer Innenstadt zulassen. 2017 haben der Gemeinderat und die Verwaltung einen entsprechenden Bebauungsplan dazu verabschiedet. Damit ist die Stadtverwaltung nun aber vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gescheitert.
Nun ist es also offiziell: Die Stadt Bopfingen ist mit ihrem Vorhaben, die Innenstadt frei von Vergnügungsstätten aller Art zu halten, vor dem Verwaltungsgerichtshof zuerst einmal gescheitert. Der potenzielle Betreiber einer neuen Vergnügungsstätte in Bopfingen ist gerichtlich gegen einen Bebauungsplan vorgegangen, der solche Vergnügungsstätten verbieten soll. Der neue Betreiber fühlte sich in einigen Punkten der städtischen Verordnung benachteiligt und zweifelte deren Rechtmäßigkeit an.
Der VGH gab dem Kläger nun in einer Verhandlung in Mannheim am 12. März Recht und erklärte den Bebauungsplan „Vergnügungsstätten Innenstadt Bopfingen“für unwirksam. Dabei ging das Gericht nicht auf die gesellschaftlichen Auswirkungen oder eine mögliche schädliche Wirkung auf die Jugend durch Vergnügungsstätten in der Innenstadt ein, sondern prüfte den Bebauungsplan im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens. In einem solchen Verfahren werden nur die Rechtsnormen, also die rechtliche Gültigkeit eines solchen Bebauungsplans geprüft.
In seiner Urteilsbegründung bemängelte das Gericht vor allem das Fehlen einer umfassenden Bestandsaufnahme aller Läden und öffentlichen Einrichtungen im abgegrenzten Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans im Bezug auf das Betreiben einer Vergnügungsstätte in unmittelbarer Nachbarschaft. Im Klartext habe die Stadt versäumt, klar und deutlich darzulegen, inwiefern das Betreiben einer Vergnügungsstätte sich schädlich auf die benachbarten Läden und öffentlichen Einrichtungen auswirken könnte.
Diese Ermittlung und Bewertung sind aber eine Grundlage dafür, um beurteilen zu können, ob von Rechts wegen, nach Baugesetzbuch, eine dieser Vorschriften den Ausschluss von Vergnügungsstätten tatsächlich rechtfertigt.
„Ob eine nach diesen Maßgaben erforderliche Bestandsaufnahme hier in hinreichendem Maße stattgefunden hat, erscheint zweifelhaft“, heißt es in einem Absatz der Urteilsbegründung. Diese und weitere kleinere Rechtsnormfehler im Bebauungsplan haben dazu geführt, dass das Gericht dem Kläger Recht geben musste. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die Stadt bereitet ihrerseits den Beschluss eines neuen Bebauungsplans vor. Diese Möglichkeit besteht für Bopfingen noch, denn innerhalb einer Dreijahresfrist, nach Auflegen des ersten Bebauungsplans, darf die Stadt einen neuen Bebauungsplan ausarbeiten. „Und diesmal versuchen wir ihn hieb- und stichfest zu machen“, versprach Bürgermeister Gunter Bühler dem Gemeinderat. Zusammen mit der Justiziarin der Stadt Bopfingen, Judith SchauppHaag, will die Stadt einen normgerechten Bebauungsplan ausarbeiten.
Was im neuen Bebauungsplan besser gemacht werden solle und auf jeden Fall nicht fehlen dürfe, dafür habe der VGH ja mit seiner Urteilsbegründung eine passende Blaupause geliefert. „Die Zeit ist zwar knapp, aber wir werden es schaffen“, ist sich Bühler sicher.
Einen ersten Schritt in diese Richtung hat die Stadt in ihrer Gemeinderatssitzung bereits getan. Der Gemeinderat hat einstimmig einen Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange verabschiedet.