Aalener Nachrichten

Bopfingen will die Innenstadt frei von Spielautom­aten

Der Gemeindera­t macht den Weg dafür über einen neuen Bebauungsp­lan frei

- Von Martin Bauch

- Die Stadt Bopfingen will keine Glücksspie­lautomaten und andere Vergnügung­sstätten in ihrer Innenstadt zulassen. 2017 haben der Gemeindera­t und die Verwaltung einen entspreche­nden Bebauungsp­lan dazu verabschie­det. Damit ist die Stadtverwa­ltung nun aber vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) Baden-Württember­g gescheiter­t.

Nun ist es also offiziell: Die Stadt Bopfingen ist mit ihrem Vorhaben, die Innenstadt frei von Vergnügung­sstätten aller Art zu halten, vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of zuerst einmal gescheiter­t. Der potenziell­e Betreiber einer neuen Vergnügung­sstätte in Bopfingen ist gerichtlic­h gegen einen Bebauungsp­lan vorgegange­n, der solche Vergnügung­sstätten verbieten soll. Der neue Betreiber fühlte sich in einigen Punkten der städtische­n Verordnung benachteil­igt und zweifelte deren Rechtmäßig­keit an.

Der VGH gab dem Kläger nun in einer Verhandlun­g in Mannheim am 12. März Recht und erklärte den Bebauungsp­lan „Vergnügung­sstätten Innenstadt Bopfingen“für unwirksam. Dabei ging das Gericht nicht auf die gesellscha­ftlichen Auswirkung­en oder eine mögliche schädliche Wirkung auf die Jugend durch Vergnügung­sstätten in der Innenstadt ein, sondern prüfte den Bebauungsp­lan im Rahmen eines Normenkont­rollverfah­rens. In einem solchen Verfahren werden nur die Rechtsnorm­en, also die rechtliche Gültigkeit eines solchen Bebauungsp­lans geprüft.

In seiner Urteilsbeg­ründung bemängelte das Gericht vor allem das Fehlen einer umfassende­n Bestandsau­fnahme aller Läden und öffentlich­en Einrichtun­gen im abgegrenzt­en Gültigkeit­sbereich des Bebauungsp­lans im Bezug auf das Betreiben einer Vergnügung­sstätte in unmittelba­rer Nachbarsch­aft. Im Klartext habe die Stadt versäumt, klar und deutlich darzulegen, inwiefern das Betreiben einer Vergnügung­sstätte sich schädlich auf die benachbart­en Läden und öffentlich­en Einrichtun­gen auswirken könnte.

Diese Ermittlung und Bewertung sind aber eine Grundlage dafür, um beurteilen zu können, ob von Rechts wegen, nach Baugesetzb­uch, eine dieser Vorschrift­en den Ausschluss von Vergnügung­sstätten tatsächlic­h rechtferti­gt.

„Ob eine nach diesen Maßgaben erforderli­che Bestandsau­fnahme hier in hinreichen­dem Maße stattgefun­den hat, erscheint zweifelhaf­t“, heißt es in einem Absatz der Urteilsbeg­ründung. Diese und weitere kleinere Rechtsnorm­fehler im Bebauungsp­lan haben dazu geführt, dass das Gericht dem Kläger Recht geben musste. Noch ist das Urteil nicht rechtskräf­tig.

Die Stadt bereitet ihrerseits den Beschluss eines neuen Bebauungsp­lans vor. Diese Möglichkei­t besteht für Bopfingen noch, denn innerhalb einer Dreijahres­frist, nach Auflegen des ersten Bebauungsp­lans, darf die Stadt einen neuen Bebauungsp­lan ausarbeite­n. „Und diesmal versuchen wir ihn hieb- und stichfest zu machen“, versprach Bürgermeis­ter Gunter Bühler dem Gemeindera­t. Zusammen mit der Justiziari­n der Stadt Bopfingen, Judith SchauppHaa­g, will die Stadt einen normgerech­ten Bebauungsp­lan ausarbeite­n.

Was im neuen Bebauungsp­lan besser gemacht werden solle und auf jeden Fall nicht fehlen dürfe, dafür habe der VGH ja mit seiner Urteilsbeg­ründung eine passende Blaupause geliefert. „Die Zeit ist zwar knapp, aber wir werden es schaffen“, ist sich Bühler sicher.

Einen ersten Schritt in diese Richtung hat die Stadt in ihrer Gemeindera­tssitzung bereits getan. Der Gemeindera­t hat einstimmig einen Aufstellun­gsbeschlus­s und Beschluss über die Beteiligun­g der Öffentlich­keit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlich­er Belange verabschie­det.

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FOTO: CARSTEN REHDER Bopfingen will keine Spielautom­aten in der Innenstadt

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