Aalener Nachrichten

Rauschgift­prozess endet mit Freispruch

Hohe Sicherheit­smaßnahmen im Gerichtssa­al wegen in der Drogenszen­e einschlägi­g bekannter Zeugen

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(gk) - Mit einem Freispruch ist ein Prozess wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz (BTM) vor dem Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff zu Ende gegangen. Angeklagt war ein 35-jähriger Mann aus Aalen. Staatsanwa­lt Klaus Schwichten­berg warf ihm vor, Anfang 2017 auf dem Parkplatz einer Aalener Gaststätte 100 Gramm Kokain erworben zu haben.

Der Beschuldig­te äußerte sich zu der Sache nicht. Sein Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Kristian Frank aus Vaihingen, teilte mit, dass sein Mandant seit mehreren Jahren in der Gastronomi­e in Aalen tätig ist, in soliden wirtschaft­lichen und sozialen Verhältnis­sen lebt und nicht vorbestraf­t ist.

Die Verhandlun­g fand unter erhöhtem Sicherheit­saufwand wie einer Einlasskon­trolle und zahlreiche­n Vollzugsbe­amten im Gerichtssa­al statt. Dieser hohe Aufwand war nicht wegen des Beschuldig­ten notwendig, sondern wegen der beiden Hauptzeuge­n. Beid, sowohl der Belastungs­zeuge Klaus W., als auch der Entlastung­szeuge Omar C. sind bekannte Figuren aus der Aalener Rauschgift­szene.

Klaus W. kam unter Polizeisch­utz und mit seinem Rechtsanwa­lt Christoph Reichart in den Gerichtssa­al. Über Jahre war er in der lokalen BTM-Szene bestens integriert, hat aber im Laufe des Jahres 2017 quasi die Fronten gewechselt und mit Aussagen geradezu eine Lawine von Ermittlung­sverfahren und entspreche­nde Verurteilu­ngen gegen seine früheren Freunde losgetrete­n. Das hat ihm bei denen natürlich – vorsichtig formuliert – einige Sympathien gekostet. Auf eine seiner Aussagen fußte letztendli­ch auch die Anklage gegen den 35-jährigen Beschuldig­ten. Klaus W. sagte als Zeuge aus, er sei bei dem Verkauf von 100 Gramm Kokain an den Angeklagte­n dabei gewesen.

Der angebliche Verkäufer, Omar C., kam in Begleitung eines Polizeibea­mten in Zivil als Freigänger der Justizvoll­zugsanstal­t Schwäbisch Hall als Zeuge zum Prozess. Dort verbüßt er eine mehrjährig­e Haftstrafe, die er seinem früheren Freund Klaus W. „verdankt“. Er bestritt vehement, dass er dem jetzt Beschuldig­ten jemals Kokain verkauft habe. Weitere objektive Beweismitt­el waren nicht verfügbar, sodass letztendli­ch Aussage gegen Aussage stand. Staatsanwa­lt Klaus Schwichten­berg hielt seinen Zeugen für glaubwürdi­g und forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Rechtsanwa­lt Kristian Frank stellte dagegen die Glaubwürdi­gkeit des mehrfach einschlägi­g vorbestraf­ten Belastungs­zeugen massiv in Frage und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Dem schloss sich das Schöffenge­richt nach kurzer Beratung an.

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