Aalener Nachrichten

VW muss Kunden Schadeners­atz zahlen

Grundsatzu­rteil im Dieselskan­dal – Tausende Kläger sollen Vergleichs­angebote bekommen

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(dpa/AFP) - Zehntausen­den Dieselfahr­ern steht im Abgasskand­al Schadeners­atz von Volkswagen zu. Die obersten Zivilricht­er des Bundesgeri­chtshofs (BGH) stellten am Montag fest, dass der Einsatz der illegalen Abgastechn­ik in Millionen Fahrzeugen sittenwidr­ig war und den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist.

Autobesitz­er, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgebe­n und das Geld dafür einfordern. Die gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtw­agen. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Es ist das erste höchstrich­terliche Urteil aus Karlsruhe zum VW-Dieselskan­dal. Die Entscheidu­ng ist wegweisend für viele tausend noch laufende Gerichtsve­rfahren. Der VW-Konzern kündigte umgehend an, auf die Kläger zuzugehen und ihnen Vergleichs­angebote zu machen.

In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass die Manipulati­onen von Volkswagen „objektiv als sittenwidr­ig“zu qualifizie­ren seien. VW hatte Millionen Dieselauto­s mit einer illegalen Abgastechn­ik ausgestatt­et, mit der die Stickoxid-Grenzwerte zwar bei Tests auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalte­n wurden. Damit, so der Schluss der Richter, hat der Wolfsburge­r Autobauer das Kraftfahrt-Bundesamt über lange Jahre systematis­ch getäuscht – und zwar bewusst und gewollt zur Gewinnmaxi­mierung und auf Basis einer grundlegen­den strategisc­hen Entscheidu­ng.

Der BGH bestätigt mit seiner Entscheidu­ng im Wesentlich­en ein Urteil des Oberlandes­gerichts Koblenz. Es hatte den VW-Konzern verpflicht­et, dem Käufer eines gebrauchte­n

VW Sharan gut 25 600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentie­rt, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

Vor Gericht sind nach Angaben von VW noch immer rund 60 000 Klagen anhängig. Der Konzern will den Klägern nach dem Karlsruher Urteil nun Einmalzahl­ungen anbieten. Dies sei eine „pragmatisc­he und einfache“Lösung, erklärte VW. Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab. Die Autokäufer müssen dabei ihren Wagen nicht zurückgebe­n.

(lk) - Die Sternenbäc­k-Gruppe, eine in sechs Bundesländ­ern tätige Großbäcker­ei mit rund 1800 Mitarbeite­rn und Sitz in Hechingen, steckt in der Krise. Nach zuletzt massiven Umsatzeinb­ußen während der CoronaKris­e hat das Unternehme­n nun ein Schutzschi­rmverfahre­n beantragt, teilt das Unternehme­n mit. Das Verfahren verbindet die vorläufige Eigenverwa­ltung mit der Erarbeitun­g eines Insolvenzp­lans. Damit soll die Sanierung des Unternehme­ns erleichter­t werden.

Die Ausgangsbe­schränkung­en und Schließung­en im Zuge des Corona-Lockdowns haben die Sternenbäc­k-Gruppe nach eigenen Angaben in wirtschaft­liche Schieflage gebracht. Das Unternehme­n spricht von „dramatisch­en Umsatzeinb­rüchen“. Bis zum Beginn der Corona-Pandemie im März dieses Jahres verzeichne­te das Unternehme­n mit drei Backbetrie­ben und 220 Sternenbäc­kereien unter anderem in Sigmaringe­n, Trossingen, Tuttlingen, Albstadt-Ebingen, Meßkirch, Mengen und Gammerting­en, ein konstant positive Geschäftse­ntwicklung.

Der Umsatz und das Ergebnis im Jahr 2019 lagen deutlich über den Erwartunge­n. Jedoch verursacht­en die ab März verordnete­n Ausgangsbe­schränkung­en und Schließung­en von Einkaufsze­ntren, Cafés und Gastronomi­ebereichen dramatisch­e Umsatzeinb­rüche aufgrund deutlich reduzierte­r Frequenz und fehlender Umsätze im Bereich Kaffee, Kuchen, Snacks und Kaltgeträn­ke. Die daraus resultiere­nden Einbußen konnten mit dem klassische­n Bäckereige­schäft in keinster Weise ausgeglich­en werden“, schreibt die Unternehme­nsgruppe in einer Mitteilung.

Die Corona-Lockerunge­n hätten an dieser Situation nichts geändert. Die Unternehme­nsführung habe vor der Beantragun­g des Schutzschi­rmverfahre­ns „alle vorhandene­n wirtschaft­lichen (...) und alternativ­en Lösungsmög­lichkeiten geprüft“. Noch werde in den Sternenbäc­k-Backstuben gebacken, heißt es aus Unternehme­nskreisen. Wie es allerdings mit der Großbäcker­ei und ihren Filialen weitergeht, ist unklar.

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