VW muss Kunden Schadenersatz zahlen
Grundsatzurteil im Dieselskandal – Tausende Kläger sollen Vergleichsangebote bekommen
(dpa/AFP) - Zehntausenden Dieselfahrern steht im Abgasskandal Schadenersatz von Volkswagen zu. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) stellten am Montag fest, dass der Einsatz der illegalen Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen sittenwidrig war und den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist.
Autobesitzer, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Die gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe zum VW-Dieselskandal. Die Entscheidung ist wegweisend für viele tausend noch laufende Gerichtsverfahren. Der VW-Konzern kündigte umgehend an, auf die Kläger zuzugehen und ihnen Vergleichsangebote zu machen.
In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass die Manipulationen von Volkswagen „objektiv als sittenwidrig“zu qualifizieren seien. VW hatte Millionen Dieselautos mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet, mit der die Stickoxid-Grenzwerte zwar bei Tests auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten wurden. Damit, so der Schluss der Richter, hat der Wolfsburger Autobauer das Kraftfahrt-Bundesamt über lange Jahre systematisch getäuscht – und zwar bewusst und gewollt zur Gewinnmaximierung und auf Basis einer grundlegenden strategischen Entscheidung.
Der BGH bestätigt mit seiner Entscheidung im Wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Es hatte den VW-Konzern verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten
VW Sharan gut 25 600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
Vor Gericht sind nach Angaben von VW noch immer rund 60 000 Klagen anhängig. Der Konzern will den Klägern nach dem Karlsruher Urteil nun Einmalzahlungen anbieten. Dies sei eine „pragmatische und einfache“Lösung, erklärte VW. Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab. Die Autokäufer müssen dabei ihren Wagen nicht zurückgeben.
(lk) - Die Sternenbäck-Gruppe, eine in sechs Bundesländern tätige Großbäckerei mit rund 1800 Mitarbeitern und Sitz in Hechingen, steckt in der Krise. Nach zuletzt massiven Umsatzeinbußen während der CoronaKrise hat das Unternehmen nun ein Schutzschirmverfahren beantragt, teilt das Unternehmen mit. Das Verfahren verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit der Erarbeitung eines Insolvenzplans. Damit soll die Sanierung des Unternehmens erleichtert werden.
Die Ausgangsbeschränkungen und Schließungen im Zuge des Corona-Lockdowns haben die Sternenbäck-Gruppe nach eigenen Angaben in wirtschaftliche Schieflage gebracht. Das Unternehmen spricht von „dramatischen Umsatzeinbrüchen“. Bis zum Beginn der Corona-Pandemie im März dieses Jahres verzeichnete das Unternehmen mit drei Backbetrieben und 220 Sternenbäckereien unter anderem in Sigmaringen, Trossingen, Tuttlingen, Albstadt-Ebingen, Meßkirch, Mengen und Gammertingen, ein konstant positive Geschäftsentwicklung.
Der Umsatz und das Ergebnis im Jahr 2019 lagen deutlich über den Erwartungen. Jedoch verursachten die ab März verordneten Ausgangsbeschränkungen und Schließungen von Einkaufszentren, Cafés und Gastronomiebereichen dramatische Umsatzeinbrüche aufgrund deutlich reduzierter Frequenz und fehlender Umsätze im Bereich Kaffee, Kuchen, Snacks und Kaltgetränke. Die daraus resultierenden Einbußen konnten mit dem klassischen Bäckereigeschäft in keinster Weise ausgeglichen werden“, schreibt die Unternehmensgruppe in einer Mitteilung.
Die Corona-Lockerungen hätten an dieser Situation nichts geändert. Die Unternehmensführung habe vor der Beantragung des Schutzschirmverfahrens „alle vorhandenen wirtschaftlichen (...) und alternativen Lösungsmöglichkeiten geprüft“. Noch werde in den Sternenbäck-Backstuben gebacken, heißt es aus Unternehmenskreisen. Wie es allerdings mit der Großbäckerei und ihren Filialen weitergeht, ist unklar.