Experten beantworten Fragen zum Thema Erwerbsminderungsrente
(sz) - Das Leben kann schnell aus den Fugen geraten, wenn durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung plötzlich alles anders ist. Wer infolgedessen nicht mehr arbeiten kann, hat unter bestimmten Bedingungen
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer noch einige Stunden täglich arbeiten kann, für den kann die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das man selbst noch erzielt, ergänzen. Die Höhe der Rente richtet sich dann danach, wie viel der Versicherte pro Tag noch arbeiten kann.
Doch was heißt das genau? Was bedeutet Erwerbsminderung im Detail? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wo kann ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen? Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung? Wie lange wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt? Ist ein Hinzuverdienst möglich oder kann ich noch weiterarbeiten? Was ist, wenn der Erwerbsminderungsantrag abgelehnt wird?
Um diese Fragen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente geht es bei der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“am Mittwoch, 17. Juni, von 18 bis 20 Uhr. Antworten geben unsere Experten Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund und Daniel von der Ohe von der Deutschen Rentenversicherung BadenWürttemberg.
Die Rentenexperten sind am Mittwoch, 17. Juni, von 18 bis 20 Uhr unter den beiden Telefonnummern 0751/2955-5041 und 0751/29555045 zu erreichen.