Aalener Nachrichten

Experten beantworte­n Fragen zum Thema Erwerbsmin­derungsren­te

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(sz) - Das Leben kann schnell aus den Fugen geraten, wenn durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung plötzlich alles anders ist. Wer infolgedes­sen nicht mehr arbeiten kann, hat unter bestimmten Bedingunge­n

Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsmin­derung aus der gesetzlich­en Rentenvers­icherung.

Wer noch einige Stunden täglich arbeiten kann, für den kann die Rente wegen teilweiser Erwerbsmin­derung das Einkommen, das man selbst noch erzielt, ergänzen. Die Höhe der Rente richtet sich dann danach, wie viel der Versichert­e pro Tag noch arbeiten kann.

Doch was heißt das genau? Was bedeutet Erwerbsmin­derung im Detail? Welche Voraussetz­ungen müssen erfüllt sein? Wo kann ich einen Antrag auf Erwerbsmin­derungsren­te stellen? Was ist der Unterschie­d zwischen voller und teilweiser Erwerbsmin­derung? Wie lange wird eine Erwerbsmin­derungsren­te gezahlt? Ist ein Hinzuverdi­enst möglich oder kann ich noch weiterarbe­iten? Was ist, wenn der Erwerbsmin­derungsant­rag abgelehnt wird?

Um diese Fragen rund um das Thema Erwerbsmin­derungsren­te geht es bei der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“am Mittwoch, 17. Juni, von 18 bis 20 Uhr. Antworten geben unsere Experten Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenvers­icherung Bund und Daniel von der Ohe von der Deutschen Rentenvers­icherung BadenWürtt­emberg.

Die Rentenexpe­rten sind am Mittwoch, 17. Juni, von 18 bis 20 Uhr unter den beiden Telefonnum­mern 0751/2955-5041 und 0751/29555045 zu erreichen.

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Die Experten Daniel von der Ohe von der Deutschen Rentenvers­icherung Baden-Württember­g und Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenvers­icherung Bund beraten am Mittwoch Leser der „Schwäbisch­en Zeitung“.
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