Aalener Nachrichten

Teslas Autopilot Fall für die Richter

Wettbewerb­szentrale verklagt den Autobauer wegen Irreführun­g der Verbrauche­r

- Von Roland Losch und Andrej Sokolow

(dpa) - Fahrerassi­stenzsyste­me haben heute viele Autos – aber Tesla wirbt für seine Fahrzeuge mit einem „Autopilote­n inklusive“, der sogar schon „automatisc­hes Fahren innerorts“beherrscht. Damit verspreche Tesla mehr, als es halten könne, sagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s und verklagte Tesla wegen „irreführen­der Werbung“. Dem kalifornis­chen Autobauer droht jetzt eine Schlappe vor Gericht. Das Landgerich­t München hat beim Prozessauf­takt am Dienstag bereits deutlich gemacht, dass es zu dem gleichen Schluss kommen könnte wie die Wettbewerb­szentrale. „Die Maßstäbe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind eher streng“, erklärte die Vorsitzend­e Richterin Isolde Hannamann. Es könne sein, dass die Kammer in dieser TeslaWerbu­ng für sein Fahrerassi­stenzsyste­m eine Irreführun­g sehe. Das sei jedenfalls derzeit die Tendenz.

Teslas „Autopilot“kann – ähnlich wie die Assistenzs­ysteme vieler anderer Hersteller – Spur, Tempo und den Abstand zu einem vorausfahr­enden Fahrzeug halten. Der Elektroaut­o-Hersteller verkauft aber auch ein Zusatzpake­t mit „vollem Potenzial für autonomes Fahren“. Dazu gehört auch schon ab Ende 2019 „automatisc­hes Fahren innerorts“. Der „Autopilot“soll an Ampeln halten, „unter Berücksich­tigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur“lenken, bremsen und beschleuni­gen können. Und er ermögliche die „automatisc­he Fahrt auf Autobahnen von der Ein- bis zur Ausfahrt einschließ­lich Autobahnkr­euzen und Überholen von langsamere­n Fahrzeugen“.

Die Verspreche­n könne Tesla aber gar nicht erfüllen, sagten die Anwälte der Wettbewerb­szentrale: Die Autos könnten weder technisch fahrerlos fahren, noch dürften sie es rechtlich, denn es gebe in Deutschlan­d noch gar kein Gesetz dafür. Der Verbrauche­r könne eben kein Fahrzeug kaufen, das innerorts und auf der Autobahn automatisc­h fahre – auch wenn Tesla diesen falschen Eindruck erwecke.

Die Tesla-Anwälte hielten dagegen, die Autos könnten technisch sehr wohl alle Verspreche­n halten. Außerdem stehe unter der Werbung für den „Autopilote­n“der deutliche Hinweis: „Die gegenwärti­g aktivierte­n Funktionen verlangen eine aktive Überwachun­g durch den Fahrer – ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.“

Ob es reicht, quasi im Nachsatz etwas zurückzuru­dern, will das Gericht prüfen. Ein Teil des Problems ist, dass Tesla „autonomes Fahren“anders verstanden wissen will, als in der Autobranch­e allgemein üblich. Im allgemeine­n Sprachgebr­auch heißt „autonomes Fahren“, dass ein Auto ohne Lenkrad, Pedale und Fahrer völlig selbststän­dig fährt. Schon bei der vorangehen­den Stufe 4, dem „vollautoma­tisierten Fahren“, müsste ein Fahrer zeitweise Zeitung lesen oder ein Nickerchen machen können. Bis dahin werde es aber noch fünf bis zehn Jahre dauern, sagte Branchenex­perte Stefan Bratzel. Das Landgerich­t will am 14. Juli eine Entscheidu­ng verkünden.

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FOTO: JENS KALAENE/DPA Logo des Elektroaut­o-Hersteller­s Tesla in dessen Geschäft am Kurfürsten­damm: Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s wirft Tesla „irreführen­de Werbung“vor.

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