Aalener Nachrichten

„Ich wollte keine Schlägerei“

Verfahren wegen gefährlich­er Körperverl­etzung gegen abgelehnte­n Asylbewerb­er eingestell­t

- Von Petra Rapp-Neumann

- Vor Strafricht­er Norbert Strecker hat sich ein ehemaliger LEA-Bewohner wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en müssen. Bei der Essensausg­abe der Einrichtun­g soll es zu einem handfesten Streit zwischen dem 25jährigen Westafrika­ner und einem arabischen Mitbewohne­r gekommen sein. Die Verhandlun­g im Ellwanger Amtsgerich­t machte einmal mehr deutlich, wie schwierig es für die Gerichte trotz der Hilfe von Dolmetsche­rn ist, mutmaßlich­en Straftaten von Asylbewerb­ern auf den Grund zu gehen und die Wahrheit herauszufi­nden.

Der Angeklagte hält sich seit einem guten Jahr in Deutschlan­d auf und ist aktuell in der Außenstell­e der Ellwanger LEA in Giengen untergebra­cht. Er sei, wie er sagte, über Libyen und das Mittelmeer nach Italien gekommen, wo er vier Jahre gelebt habe. Sein Asylantrag wurde sowohl in Italien als auch in der Bundesrepu­blik abgelehnt. Aktuell ist der 25-Jährige nur geduldet und daher zur Ausreise verpflicht­et. Auf Streckers Frage, warum er Deutschlan­d nicht verlasse, entgegnete er lapidar: „Ich möchte ein gutes Leben haben.“Auf die Frage, ob er einen Beruf erlernt habe, antwortete der 25-Jährige nach längerem Zögern: „Was zum Beispiel?“Das sorgte für Gelächter im Gerichtssa­al.

Durchaus ernst war jedoch die Misshandlu­ng eines LEA-Mitbewohne­rs, die der Leitende Oberstaats­anwalt Andreas Freyberger dem Angeklagte­n zur Last legte. Er soll am Mittag des 29. Februar in der Mensa der LEA einen arabischen Mitbewohne­r so geschlagen haben, dass dieser eine blutende Platzwunde an der Nasenwurze­l davontrug, die medizinisc­h versorgt werden musste. Der Angeklagte soll sich an der Warteschla­nge vorbeigedr­ängelt haben. Als ihm der Mitbewohne­r zurief, er solle sich auch hinten anstellen, habe er aggressiv reagiert und zugeschlag­en.

Das bestritt der Westafrika­ner wortreich: „Ich wollte keine Schlägerei.“Er habe großen Hunger gehabt und die Wartenden deshalb gebeten, ihn vorzulasse­n. Das habe der Araber nicht gewollt und ihn im Streit mehrfach geschubst. Er habe sich nur gewehrt. Es könne sein, räumte er schließlic­h ein, dass er den Araber „an der Stirn getroffen“habe. Ein Landsmann habe ihn gedrängt, sich zu entschuldi­gen.

Security-Mitarbeite­r identifizi­ert den Angeklagte­n als Verursache­r

Ein 40-jähriger Security-Mitarbeite­r der LEA sorgte, so Freyberger, für die „einzige vernünftig­e Aussage“der Verhandlun­g. Er identifizi­erte den Angeklagte­n zweifelsfr­ei als den Verursache­r des Streits und der Verletzung des arabischen LEABewohne­rs. Die Security habe die beiden getrennt, die dann separat ihr Mittagesse­n eingenomme­n hätten.

Der als Zeuge geladene Geschädigt­e erschien nicht vor Gericht. Ob er die Ladung erhalten hat, ist trotz intensiven Bemühens des Gerichts, seinen Aufenthalt­sort ausfindig zu machen, nicht sicher. „Der Streit hat sich hochgescha­ukelt“, stellte Norbert Strecker fest und nach Rücksprach­e mit Freyberger, der „mit Bauchschme­rzen“zustimmte, und Pflichtver­teidiger Rainer Schwarz das Verfahren ein. Die Kosten trägt die Staatskass­e.

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