„Ich wollte keine Schlägerei“
Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen abgelehnten Asylbewerber eingestellt
- Vor Strafrichter Norbert Strecker hat sich ein ehemaliger LEA-Bewohner wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Bei der Essensausgabe der Einrichtung soll es zu einem handfesten Streit zwischen dem 25jährigen Westafrikaner und einem arabischen Mitbewohner gekommen sein. Die Verhandlung im Ellwanger Amtsgericht machte einmal mehr deutlich, wie schwierig es für die Gerichte trotz der Hilfe von Dolmetschern ist, mutmaßlichen Straftaten von Asylbewerbern auf den Grund zu gehen und die Wahrheit herauszufinden.
Der Angeklagte hält sich seit einem guten Jahr in Deutschland auf und ist aktuell in der Außenstelle der Ellwanger LEA in Giengen untergebracht. Er sei, wie er sagte, über Libyen und das Mittelmeer nach Italien gekommen, wo er vier Jahre gelebt habe. Sein Asylantrag wurde sowohl in Italien als auch in der Bundesrepublik abgelehnt. Aktuell ist der 25-Jährige nur geduldet und daher zur Ausreise verpflichtet. Auf Streckers Frage, warum er Deutschland nicht verlasse, entgegnete er lapidar: „Ich möchte ein gutes Leben haben.“Auf die Frage, ob er einen Beruf erlernt habe, antwortete der 25-Jährige nach längerem Zögern: „Was zum Beispiel?“Das sorgte für Gelächter im Gerichtssaal.
Durchaus ernst war jedoch die Misshandlung eines LEA-Mitbewohners, die der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Freyberger dem Angeklagten zur Last legte. Er soll am Mittag des 29. Februar in der Mensa der LEA einen arabischen Mitbewohner so geschlagen haben, dass dieser eine blutende Platzwunde an der Nasenwurzel davontrug, die medizinisch versorgt werden musste. Der Angeklagte soll sich an der Warteschlange vorbeigedrängelt haben. Als ihm der Mitbewohner zurief, er solle sich auch hinten anstellen, habe er aggressiv reagiert und zugeschlagen.
Das bestritt der Westafrikaner wortreich: „Ich wollte keine Schlägerei.“Er habe großen Hunger gehabt und die Wartenden deshalb gebeten, ihn vorzulassen. Das habe der Araber nicht gewollt und ihn im Streit mehrfach geschubst. Er habe sich nur gewehrt. Es könne sein, räumte er schließlich ein, dass er den Araber „an der Stirn getroffen“habe. Ein Landsmann habe ihn gedrängt, sich zu entschuldigen.
Security-Mitarbeiter identifiziert den Angeklagten als Verursacher
Ein 40-jähriger Security-Mitarbeiter der LEA sorgte, so Freyberger, für die „einzige vernünftige Aussage“der Verhandlung. Er identifizierte den Angeklagten zweifelsfrei als den Verursacher des Streits und der Verletzung des arabischen LEABewohners. Die Security habe die beiden getrennt, die dann separat ihr Mittagessen eingenommen hätten.
Der als Zeuge geladene Geschädigte erschien nicht vor Gericht. Ob er die Ladung erhalten hat, ist trotz intensiven Bemühens des Gerichts, seinen Aufenthaltsort ausfindig zu machen, nicht sicher. „Der Streit hat sich hochgeschaukelt“, stellte Norbert Strecker fest und nach Rücksprache mit Freyberger, der „mit Bauchschmerzen“zustimmte, und Pflichtverteidiger Rainer Schwarz das Verfahren ein. Die Kosten trägt die Staatskasse.