Aalener Nachrichten

Grundrente wird frühestens Ende Juli 2021 ausgezahlt

Ältere Jahrgänge müssen noch länger auf die Nachzahlun­g warten – Rentenvers­icherung hofft auf vereinfach­te Regeln

- Von Wolfgang Mulke

- Noch haben Bundestag und Bundesrat die Grundrente nicht beschlosse­n. Doch die Deutsche Rentenvers­icherung (DRV) bereitet schon das Verfahren für die Auszahlung vor. Klar ist jetzt schon, dass die DRV die Grundrente nicht gleich mit dem Inkraftret­en des Gesetzes im Januar 2021 auszahlen kann. „Nach derzeitige­m Stand beginnen wir mit den Neurentner­n Ende Juli 2021“, erläutert der Leiter der DRV-Rechtsabte­ilung, Andreas Zeuner.

Anschließe­nd werde der Anspruch der ältesten Jahrgänge geprüft. Bis Ende 2022 sollen die derzeit 26 Millionen Rentner nach dem potenziell­en Anspruch durchforst­et werden. Dafür müssen die Beschäftig­ten der DRV tief ins Archiv schauen, denn die Daten der Bestandsre­ntner liegen vornehmlic­h in Aktenordne­rn vor. Allerdings muss niemand, der einen Anspruch auf Grundrente hat, auf Geld verzichten. Der Zuschlag wird rückwirken­d zum 1. Januar 2020 nachgezahl­t. Eine Anspruch darauf haben Ruheständl­er, die wenigstens 33 Jahre lang versicheru­ngspflicht­ig gearbeitet haben und nur eine geringe Rente erhalten. Für den Zuschlag werden nur die Jahre angerechne­t, in denen ihre Einkommen zwischen 30 Prozent und 80 Prozent des Durchschni­ttseinkomm­ens lagen. Das wäre in diesem Jahr eine Spanne zwischen 950 Euro und rund 2500 Euro.

Nach Angaben von Sozialmini­ster Hubertus Heil (SPD) kann es zu einer kleinen Rente maximal 441 Euro obendrauf geben, wenn jemand sein Leben lang zum Mindestloh­n gearbeitet hat. Tatsächlic­h dürfte der Anspruch sich in vielen Fällen deutlich darunter befinden. Organisato­risch ist die Grundrente für die Rentenvers­icherung ein kostspieli­ger Kraftakt, weil das Einkommen jährlich geprüft und die Daten aller Bestandsre­ntner ausgewerte­t werden müssen.

Mittels einer komplizier­ten Formel wird dann der mögliche Anspruch berechnet. Für den Zuschlag werden die für die Rentenbere­chnung ermittelte­n Entgeltpun­kte verdoppelt, davon aber wieder etwas abgezogen. Darauf folgt noch eine Einkommens­prüfung. Für Alleinsteh­ende gibt es einen Freibetrag von 1250 Euro, für Paare von 1950 Euro. Liegt das Einkommen darüber, wird es teilweise angerechne­t. Ab 1600 Euro/2300 Euro gibt es praktisch keinen Zuschlag mehr.

Bis zu drei Millionen Menschen könnten von der Grundrente profitiere­n, die in den kommenden Jahren wohl bis zu vier Milliarden Euro kosten wird. Die Finanzieru­ng ist ein Teil der offenen politische­n Fragen. Eigentlich sollte eine Aktiensteu­er das Geld einbringen, doch dies konnte Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) in Europa nicht durchsetze­n. In der Union gibt es auch deshalb viel Gegenwind für die Grundrente. Doch die stellvertr­etende Fraktionsv­orsitzende der SPD, Katja Mast, rechnet fest mit einer Verabschie­dung des Gesetzes am 3. Juli, der letzten Sitzung vor der Sommerpaus­e. Einem Medienberi­cht zufolge will nun auch der Fraktionsv­orsitzende der Union, Ralph Brinkhaus, seine Abgeordnet­en zur Zustimmung bewegen.

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FOTO: STEPHAN SCHEUER/DPA Bis zu drei Millionen Menschen könnten von der Grundrente profitiere­n.

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