Aalener Nachrichten

Abschrecke­nde Wirkung

- Von Guido Bohsem politik@schwaebisc­he.de

Raser sind Mörder. Das durfte man immer schon sagen. Es handelt sich um eine Meinungsäu­ßerung, und sie ist noch nicht mal völlig aus der Luft gegriffen. Schließlic­h gehen deutlich zu viele Unfälle tödlich aus, weil einer der Beteiligte­n mit voller Absicht zu schnell gefahren ist.

Seit diesem Donnerstag jedoch wiegt dieses Begriffspa­ar Raser und Mörder noch einmal deutlich schwerer als bislang. Nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) kann fortan auch rechtskräf­tig als Mörder gelten und zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt werden, wer durch eine Innenstadt mit hohem Tempo ein Autorennen fährt und dabei anderen Menschen das Leben nimmt. Wer schon mal erlebt hat, wie ein technisch aufgemotzt­es Auto mit über 100 Stundenkil­ometer durch einen engen Straßenzug fegt, kann dieser Idee durchaus folgen. Das Auto verwandelt sich in ein Geschoss, in eine tödliche Waffe in der Hand seines Fahrers, die eine deutlich verheerend­ere Wirkung anrichten kann als eine Pistole.

Und doch werden solche MordUrteil­e für die Teilnehmer an illegalen Autorennen die Ausnahme bleiben, wird die Höchststra­fe nicht regelhaft im Straßenver­kehr verhängt. Denn die Gerichte müssen laut BGH einen Vorsatz sehen, um auf Mord entscheide­n zu können. Dem Angeklagte­n muss es demnach zumindest gleichgült­ig sein, sollte er einen Unfall bauen, wenn er bei roter Ampel und mit irrwitzige­r Geschwindi­gkeit über eine Kreuzung rast. Hat er jedoch glaubwürdi­g darauf vertraut, dass alles gut ausgehe, darf kein Gericht auf Mord plädieren, sondern nur auf fahrlässig­e Tötung.

Trotzdem markiert das Urteil des BGH eine Wende, zumindest aber eröffnet es ein neues Feld, weil in Verkehrsde­likten bislang nicht in Mordkatego­rien gedacht wurde. Zu hoffen bleibt ganz davon abgesehen, dass die potenziell­en Teilnehmer der Autorennen von ihrem Vorhaben lassen, weil sie durch die höchstrich­terliche Gleichsetz­ung von Rasern und Mördern abgeschrec­kt werden und im tragischen Fall mit lebensläng­licher Haft rechnen müssen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany