Mord-Urteil für Autoraser bestätigt
Laut BGH muss jedoch über den Fall des zweiten Angeklagten neu verhandelt werden
(AFP) - Wer als Raser einen tödlichen Unfall verursacht, muss auch mit einer Verurteilung wegen Mordes rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag im Berliner Fall das Mordurteil gegen den Hauptangeklagten, der den Unfall, bei dem ein 69-Jähriger zu Tode kam, direkt verursacht hatte. Die Verurteilung des zweiten Rasers hob der BGH auf. Auch er hatte sich am illegalen Rennen beteiligt, war aber mit seinem Auto nicht in den anderen Wagen gekracht.
(dpa) - Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für einen der beiden Berliner Autoraser ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag den Schuldspruch des Berliner Landgerichts gegen einen zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alten Mann. Der Fall des zweiten – zwei Jahre jüngeren – Angeklagten muss dagegen neu verhandelt werden.
Die Männer hatten sich am 1. Februar 2016 über eine Strecke von etwa 1,5 Kilometern in der Berliner Innenstadt ein Autorennen mit hohen Geschwindigkeiten geliefert. Sie rasten den Kurfürstendamm entlang auf eine Kreuzung zu. Die roten Ampeln ignorierten sie. Der Ältere rammte auf der Kreuzung mit 160 bis 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69 Jahre alte Fahrer in dem Jeep, der durch den seitlichen Aufprall 25 Meter durch die Luft geschleudert wurde, hatte keine Überlebenschance, er starb noch am Unfallort. Die Wagen der Raser landeten in einem Hochbeet. Im Auto des Jüngeren saß eine Beifahrerin und wurde verletzt.
Im Fall des Haupttäters habe das Landgericht rechtsfehlerfrei aus der außergewöhnlichen Gefährlichkeit des Fahrverhaltens auf bedingten Vorsatz geschlossen, sagte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, in der Urteilsbegründung. „Auch die Bewertung der Tat als Mord ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.“Das Landgericht habe die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe fehlerfrei bejaht. Fehler bei der Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln wirkten sich nicht auf die Strafe aus.
Der 4. Strafsenat hob das Urteil gegen den mitangeklagten Mann auf, dessen Wagen nicht mit dem Auto des Unfallopfers kollidiert war. Die
Mittäterschaft des Angeklagten sei nicht belegt. „Mittäterschaft setzt einen gemeinsamen Tatentschluss voraus“, sagte Sost-Scheible. Den habe das Landgericht aber nicht tragfähig begründet. Es gehe um Vorgänge, die sich in den Köpfen der Täter abspielen. Darin habe ein Tatrichter keinen Einblick. Sost-Scheible sprach von einer „außerordentlich schwierigen Aufgabe“für Gerichte, solche Fälle zu entscheiden. „Wir haben es nicht mit einem klassischen Tötungsdelikt zu tun.“
Der Fall des zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Mannes muss jetzt vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts erneut verhandelt werden. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde nicht aufgehoben.
Die BGH-Richter beschäftigten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall. Im Februar 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. Es war das erste Mordurteil gegen Autoraser in Deutschland. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf, der Prozess begann von vorn. Das Berliner Landgericht verhängte im März 2019 wieder lebenslange Haft wegen Mordes.
Bereits in der BGH-Verhandlung im April waren vor allem bei dem jüngeren Angeklagten Bedenken deutlich geworden. Neben dem Verteidiger hatte auch die Bundesanwaltschaft beantragt, das Mord-Urteil aufzuheben.
Verurteilungen wegen Mordes nach Autoraser-Unfällen sind bislang selten. Nach der Rechtssprechung des BGH kommt es dabei auf die Umstände des Einzelfalls an. So wurde in Hamburg ein Mann wegen Mordes verurteilt, der einen TaxiPassagier totgerast hatte. Der Täter war auf der Flucht vor der Polizei mit bis zu 155 Kilometern pro Stunde absichtlich auf die Gegenfahrbahn gefahren. Das Landgericht nahm an, dass ihm das Leben Anderer und sein eigenes Leben gleichgültig waren.