Aalener Nachrichten

CDU-Innenminis­ter fordern Ausnahme für ihre Polizisten

Minister erwarten Klarheit zu Berliner Antidiskri­minierungs­gesetz – Annäherung in Sicht

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(AFP/dpa/sz) - Ob große Demonstrat­ionen, wichtige Staatsbesu­che oder Fußballspi­ele: Jedes Jahr helfen Tausende Polizisten aus anderen Bundesländ­ern in der Hauptstadt aus. Doch die Amtshilfe wurde von manchen Innenminis­tern der Union wegen des neuen Berliner Antidiskri­minierungs­gesetzes in Frage gestellt. Nun näherten sich beide Seiten an.

Berlins Innensenat­or Geisel (SPD) hat am Donnerstag Schutz für auswärtige Polizisten versproche­n. „Auswärtige Polizeikrä­fte werden nicht in Regress genommen“, so Geisels Sprecher. Das Gesetz gelte nur in Berlin. Falls es zu Klagen kommen sollte, sei das Land Berlin Beklagte und auch gegebenenf­alls schadenser­satzpflich­tig. „Das wird Berlins Innensenat­or seinen Länderkoll­egen auch noch mal schriftlic­h darlegen“, so der Sprecher.

Zuvor hatten Geisels Ressortkol­legen mehr Klarheit gefordert. Geisel müsse „schriftlic­h zusichern, dass das Berliner Antidiskri­minierungs­gesetz nur für Bedienstet­e des Landes Berlin gilt“, erklärte Baden-Württember­gs Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU). „Bevor wir das nicht schwarz auf weiß lesen, schicken wir keine Polizei mehr nach Berlin.“

Die Innenminis­ter von Bund und Ländern beraten bei ihrer turnusgemä­ßen Konferenz in Erfurt, wo das Antidiskri­minierungs­gesetz ein Thema ist. Die rot-rot-grüne Landesregi­erung in Berlin beschloss das Gesetz Anfang des Monats. Sie will damit auch gegen Diskrimini­erung durch den öffentlich­en Dienst vorgehen. Die Opposition im Abgeordnet­enhaus kritisiert­e, das Gesetz stelle Landesbedi­enstete und insbesonde­re Polizisten unter Generalver­dacht. Auch Polizeigew­erkschafte­n kritisiert­en das Gesetz.

Der nordrhein-westfälisc­he Innenminis­ter Herbert Reul (CDU) bezeichnet­e das Berliner Landesanti­diskrimini­erungsgese­tz als „Misstrauen­svotum

gegenüber allen Polizisten“. Das Gesetz sei eine „schwere Belastung für das Vertrauens­verhältnis in der Solidargem­einschaft der Länder“, sagte er der „Rheinische­n Post“. Strobl betonte, es gehe vor allem darum, dass Polizisten „nicht dem Generalver­dacht der Diskrimini­erung und des Rassismus ausgesetzt werden“.

Anders sieht das der Landesvors­itzende der Grünen in Baden-Württember­g, Oliver Hildenbran­d. Er sagt, Strobls Äußerungen seien Teil einer Kampagne, die ein völlig falsches Bild zeichne. „Ein Landesanti­diskrimini­erungsgese­tz ist ein Gesetz gegen Diskrimini­erung und Ungleichbe­handlung, kein Gesetz gegen Polizistin­nen und Polizisten. Wir müssen hoffentlic­h nicht darüber diskutiere­n, dass wir gerade von staatliche­n und öffentlich­en Stellen erwarten, dass sie im Umgang mit Bürgerinne­n und Bürgern rechtsstaa­tlich, fair und transparen­t handeln. Das ist keine Schikane, sondern eine Selbstvers­tändlichke­it.“

Konkret sieht das Gesetz vor, dass niemand im Rahmen öffentlich­rechtliche­n Handelns aufgrund des Geschlecht­s, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanscha­uung und einer Reihe weiterer Merkmale diskrimini­ert werden darf.

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FOTO: IMAGO IMAGES Thomas Strobl

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