CDU-Innenminister fordern Ausnahme für ihre Polizisten
Minister erwarten Klarheit zu Berliner Antidiskriminierungsgesetz – Annäherung in Sicht
(AFP/dpa/sz) - Ob große Demonstrationen, wichtige Staatsbesuche oder Fußballspiele: Jedes Jahr helfen Tausende Polizisten aus anderen Bundesländern in der Hauptstadt aus. Doch die Amtshilfe wurde von manchen Innenministern der Union wegen des neuen Berliner Antidiskriminierungsgesetzes in Frage gestellt. Nun näherten sich beide Seiten an.
Berlins Innensenator Geisel (SPD) hat am Donnerstag Schutz für auswärtige Polizisten versprochen. „Auswärtige Polizeikräfte werden nicht in Regress genommen“, so Geisels Sprecher. Das Gesetz gelte nur in Berlin. Falls es zu Klagen kommen sollte, sei das Land Berlin Beklagte und auch gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. „Das wird Berlins Innensenator seinen Länderkollegen auch noch mal schriftlich darlegen“, so der Sprecher.
Zuvor hatten Geisels Ressortkollegen mehr Klarheit gefordert. Geisel müsse „schriftlich zusichern, dass das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gilt“, erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Bevor wir das nicht schwarz auf weiß lesen, schicken wir keine Polizei mehr nach Berlin.“
Die Innenminister von Bund und Ländern beraten bei ihrer turnusgemäßen Konferenz in Erfurt, wo das Antidiskriminierungsgesetz ein Thema ist. Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin beschloss das Gesetz Anfang des Monats. Sie will damit auch gegen Diskriminierung durch den öffentlichen Dienst vorgehen. Die Opposition im Abgeordnetenhaus kritisierte, das Gesetz stelle Landesbedienstete und insbesondere Polizisten unter Generalverdacht. Auch Polizeigewerkschaften kritisierten das Gesetz.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) bezeichnete das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz als „Misstrauensvotum
gegenüber allen Polizisten“. Das Gesetz sei eine „schwere Belastung für das Vertrauensverhältnis in der Solidargemeinschaft der Länder“, sagte er der „Rheinischen Post“. Strobl betonte, es gehe vor allem darum, dass Polizisten „nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden“.
Anders sieht das der Landesvorsitzende der Grünen in Baden-Württemberg, Oliver Hildenbrand. Er sagt, Strobls Äußerungen seien Teil einer Kampagne, die ein völlig falsches Bild zeichne. „Ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein Gesetz gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung, kein Gesetz gegen Polizistinnen und Polizisten. Wir müssen hoffentlich nicht darüber diskutieren, dass wir gerade von staatlichen und öffentlichen Stellen erwarten, dass sie im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern rechtsstaatlich, fair und transparent handeln. Das ist keine Schikane, sondern eine Selbstverständlichkeit.“
Konkret sieht das Gesetz vor, dass niemand im Rahmen öffentlichrechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung und einer Reihe weiterer Merkmale diskriminiert werden darf.