Aalener Nachrichten

So wird altersgere­chter Umbau gefördert

Die KfW und manche Krankenkas­sen fördern die Maßnahmen – Was es zu beachten gilt

- Von Katja Fischer

(dpa) - Im Badezimmer fällt das Alter meist als Erstes auf: Es fällt schwerer, in die Wanne zu steigen oder wieder herauszuko­mmen. Oder die Stufen am Hauseingan­g werden mit der Zeit zu einem Hindernis, das man mit vollen Einkaufstü­ten kaum noch meistern kann. Das Leben in dem Haus, in dem die Bewohner oft seit Jahrzehnte­n wohnen, wird nach und nach beschwerli­cher.

Doch dagegen kann man etwas tun: „Mit einigen baulichen Veränderun­gen lässt sich das Haus oder die Wohnung so umbauen, dass man auch im hohen Alter und mit körperlich­en Einschränk­ungen noch komfortabe­l darin wohnen kann“, betont Andrea Blömer, Leiterin des Regionalbü­ros Iserlohn des Verbands Privater Bauherren (VPB).

Ob der Einbau einer bodengleic­hen Dusche, die Verbreiter­ung der Türen oder der Bau einer Rampe zur Haustür – solche Maßnahmen werden staatlich gefördert. Die KfW fördert mit Investitio­nszuschüss­en (Altersgere­chtes Umbauen 455-B) bauliche Maßnahmen in Wohngebäud­en, mit denen Barrieren im Wohnungsbe­stand reduziert werden. Alternativ kann eine Kreditförd­erung im Produkt Altersgere­cht Umbauen – Kredit (Produktnum­mer 159) beantragt werden, informiert die KfW.

Auch manche Krankenkas­sen unterstütz­en Umbauten, wenn das medizinisc­h notwendig ist. „Man sollte sich gut informiere­n, wo die Umbauten sogar vollständi­g finanziert werden“, rät Blömer. Wichtig dabei: Keinesfall­s mit den Umbauten anfangen oder auch nur Aufträge dafür an Handwerker erteilen, bevor der Förderantr­ag gestellt und die Zusage erteilt wurde. Sonst werden die Maßnahmen nicht anerkannt. Es gilt der Grundsatz: Erst die Fördermitt­el beantragen, dann bauen.

Zinsgünsti­ge Kredite der KfW zum altersgere­chten Umbauen kann grundsätzl­ich jeder Investor beantragen, zum Beispiel Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en aber auch Privatpers­onen

wie etwa Selbstnutz­er von Wohnimmobi­lien oder Mieter. Gefördert werden Einzel- oder kombiniert­e Maßnahmen in bestehende­n Wohngebäud­en in Deutschlan­d in den Bereichen Einbruchsc­hutz und Barrierere­duzierung. Förderfähi­g sind Investitio­nskosten mit einem Kreditbetr­ag von maximal 50 000 Euro pro Wohneinhei­t, so die KfW.

Einen Zuschuss zum altersgere­chten Bauen (Programm 159) können Eigentümer oder Ersterwerb­er von Ein- und Zweifamili­enhäusern mit maximal zwei Wohneinhei­ten oder von Eigentumsw­ohnungen in Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en beantragen. Berechtigt sind auch Mieter von Wohnungen oder Einfamilie­nhäusern.

Die Förderung erfolgt durch einen Investitio­nszuschuss von zehn Prozent für Einzelmaßn­ahmen und 12,5 Prozent für Umbauten nach dem höheren KfW-Standard Altersgere­chtes Haus. Pro Einzelmaßn­ahme müssen mindestens 2000 Euro investiert werden. Insgesamt werden Investitio­nskosten bis maximal 50 000 Euro pro Wohneinhei­t gefördert.

„Man benötigt bei diesen Programmen zum altersgere­chten Umbauen nicht, wie bei anderen KfWProgram­men, einen Sachverstä­ndigen, der das Projekt beurteilt“, so Andrea Blömer. Der Hauseigent­ümer oder Mieter kann das selbst in die Hand nehmen. „Allerdings muss er die Rahmenbedi­ngungen der KfW einhalten, zum Beispiel die vorgeschri­ebene Mindestbre­ite für Türen, durch die man mit Rollator oder Rollstuhl gelangen muss, oder die Mindestgrö­ße der Dusche.“

Mieter brauchen für Umbauten die Zustimmung ihres Vermieters. „Er muss sie gewähren, wenn sie eine behinderte­ngerechte Nutzung ermögliche­n“, betont Anja Franz vom Mietervere­in München. Für normale Umbauten darf der Vermieter die Genehmigun­g ablehnen, wenn damit ein Eingriff in die Bausubstan­z verbunden ist. Geht es aber um Barrierefr­eiheit, muss der Vermieter zustimmen, auch wenn Bäder umgebaut oder Wände herausgeno­mmen oder eingesetzt werden. Die Kosten muss der Mieter aber selbst übernehmen.

„Der Vermieter kann diese Zustimmung nur dann verweigern, wenn sein Interesse an dem unveränder­ten Zustand des Gebäudes oder der Wohnung größer ist als das des Mieters an der Barrierefr­eiheit“, sagt Franz. „Das ist dann reine Abwägungss­ache und muss im Zweifel von einem Richter entschiede­n werden.“

Der Vermieter kann seine Zustimmung auch von der Hinterlegu­ng einer Sicherheit abhängig machen, damit er sicher sein kann, dass genug Geld da ist, um später nach dem Auszug des Mieters den ursprüngli­chen Zustand wieder herstellen zu können.

„Wer mehrere Projekte zum altersgere­chten Umbau plant, kann diese auch über einen längeren Zeitraum fördern lassen“, sagt Andrea Blömer. „Die einzelnen Fördersumm­en werden bis zur Höchstgren­ze von 50 000 Euro pro Objekt addiert. Wurde zum Beispiel in einer Wohnung das Bad für 12 000 Euro saniert, bleiben noch 38 000 Euro für andere Projekte aus dem KfW-Programm.“

 ?? FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA ?? Schon wenige Stufen können im Alter zu einem großen Hindernis werden. Mit einem Umbau lassen sich solche Barrieren entfernen.
FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA Schon wenige Stufen können im Alter zu einem großen Hindernis werden. Mit einem Umbau lassen sich solche Barrieren entfernen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany