Mit Essen schlägt man nicht
In nervösen Zeiten treten vermehrt nervöse Menschen in Erscheinung, deren Nervosität sich an merkwürdigen Handlungen ablesen lässt. Jüngstes Beispiel dafür ist eine obskure Auseinandersetzung an der Fleischtheke eines Bochumer Supermarkts. Daselbst hat sich der Erwerber eines zwei Kilo schweren Rinderfilets in seiner persönlichen Sphäre verletzt gesehen, weil ein 53jähriger Wartender hinter ihm zu nah aufgelaufen sei. Die Polizei berichtet, dass der sich bedrängt fühlende 48-jährige Edelfleischliebhaber mit den rustikalen Worten „Hau ab hier oder ich hau dir gleich in die Fresse“um mehr Abstand gebeten haben soll.
Der Angesprochene sei dann auch tatsächlich zurückgewichen, aber der Wüterich mit der elitären Fleischvorliebe habe dennoch zugeschlagen – und zwar just mit dem eben erst erworbenen Filet. Nun wissen wir spätestens aus Großmutters Zeiten, dass man mit Essen nicht spielt. Das beinhaltet natürlich auch, dass man mit Essen nicht zuschlägt.
Der Bochumer Fall hinterlässt nun ein leicht verletztes Opfer und einen Aggressor, der sich einer Anzeige wegen Körperverletzung zu stellen hat. Das Strafgesetzbuch sieht bisher keine speziellen Sanktionen gegen Leute vor, die Fleisch missbräuchlich als Waffe einsetzen. Ja, es ist sogar völlig legal, Fleisch tierunwürdig zu produzieren und jene, die es verarbeiten, menschenunwürdig zu behandeln. Insofern ist nicht zu erwarten, dass der Angriff mit Fleisch scharf geahndet wird. Über den Verbleib des Filets geht aus der Polizeimeldung indes nichts hervor.