Urteil ist gefallen: Grüne haben ihr Ziel erreicht
OB Rentschler hat in Sachen Müller unzureichend informiert – Klage gegen den Gemeinderat wurde abgewiesen
- „Im Namen des Volkes.“Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der Causa Cord Müller ist gefallen und liegt seit Montagvormittag vor. Demnach hat OB Thilo Rentschler die Gemeinderäte bei ihrer Entscheidung anlässlich der Aufhebung des Vertrags mit dem damaligen Stadtwerke-Chef nur unzureichend informiert. Den Klageantrag der Grünen gegen den Gemeinderat hat das Gericht abgewiesen.
Für die Grünen ist das Urteil ein Erfolg auf der ganzen Linie. Dieses bestätige die mangelnde Informationspolitik vonseiten des OBs in der Sache Cord Müller, sagt der Fraktionsvorsitzende Michael Fleischer. Nach Ansicht des Gerichts sei es versäumt worden, in der Einladung zur nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2017 die notwendigen Unterlagen beizufügen.
Darüber hinaus hätten die Grünen mit dem Urteil ihr Ziel erreicht, dass künftig die nötigen Unterlagen zur Beratung vorliegen und alle Mitglieder des Gemeinderats bei wichtigen Fragen ausreichend und direkt und nicht über Tausend Ecken informiert werden. Das werde künftig auch allen Gemeinderäten zugutekommen und ihre Arbeit erleichtern, sagt Fleischer. In der Sache Cord Müller habe OB Rentschler unter anderem damit argumentiert, die Räte hätten sich ja von Kollegen im Aufsichtsrat der Stadtwerke informieren lassen können und seien über die Presse und „hinter vorgehaltener Hand“unterrichtet gewesen. Das Urteil trage auch dazu bei, dass jetzt alle Gemeinderatsmitglieder mit der gleichen Qualität und Tiefe an Informationen versorgt würden. Dies sei in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen, sagt Fleischer.
Den Klageantrag der Grünen gegen den Gemeinderat hat das Verwaltungsgericht
abgewiesen. „Die Kammer war offensichtlich der Auffassung, dass es keine eigenständige Rechtsverletzung durch das Organ darstellt, wenn der Rat auf Basis nicht vorhandener, beziehungsweise unzureichender Informationen dennoch einen Beschluss fasst“, sagt Fleischer. Das sei für die Fraktion zwar erstaunlich, aber sie könne damit gut leben, denn ursächlich sei letztlich die Vorgehensweise des Oberbürgermeisters gewesen.
Die Grünen würden jetzt gespannt auf die Urteilsbegründung warten, in der laut Fleischer wichtige Hinweise des Gerichts enthalten sein werden. „Diese werden wir dann sehr genau prüfen, auswerten und anschließend nochmals vertieft Stellung nehmen“, kündigt der Fraktionsvorsitzende an. Rechtlich haben die Grünen auch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen und die per Gericht abgewiesenen Anklagepunkte gegen
OB Rentschler nochmals aufs Tapet zu bringen.
Dass die Grünen einen Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts nicht angenommen haben, der sich mit dem verkündeten Urteil deckt, betont Professor Alfred Katz von der Neu-Ulmer Rechtsanwaltsgesellschaft Schneider, Geiwitz und Partner, der in dem Verfahren OB Rentschler und den verklagten Gemeinderat vertreten hat. Obwohl Rentschler des kommunalen Klimas wegen „schweren Herzens“diesen Kompromiss angenommen habe, sei dieser von den Grünen abgelehnt worden.
Da drei von vier Klageanträgen vom Gericht abgewiesen wurden, müssten die Kläger, also die Grünen, rund Dreiviertel der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten tragen. „Die Kosten sind für uns Nebensache, uns war es wichtig, künftig umfassend informiert zu werden. Und das haben wir erreicht“, sagt Fleischer.