Aalener Nachrichten

Urteil ist gefallen: Grüne haben ihr Ziel erreicht

OB Rentschler hat in Sachen Müller unzureiche­nd informiert – Klage gegen den Gemeindera­t wurde abgewiesen

- Von Verena Schiegl

- „Im Namen des Volkes.“Das Urteil des Verwaltung­sgerichts Stuttgart in der Causa Cord Müller ist gefallen und liegt seit Montagvorm­ittag vor. Demnach hat OB Thilo Rentschler die Gemeinderä­te bei ihrer Entscheidu­ng anlässlich der Aufhebung des Vertrags mit dem damaligen Stadtwerke-Chef nur unzureiche­nd informiert. Den Klageantra­g der Grünen gegen den Gemeindera­t hat das Gericht abgewiesen.

Für die Grünen ist das Urteil ein Erfolg auf der ganzen Linie. Dieses bestätige die mangelnde Informatio­nspolitik vonseiten des OBs in der Sache Cord Müller, sagt der Fraktionsv­orsitzende Michael Fleischer. Nach Ansicht des Gerichts sei es versäumt worden, in der Einladung zur nicht-öffentlich­en Gemeindera­tssitzung vom 14. Dezember 2017 die notwendige­n Unterlagen beizufügen.

Darüber hinaus hätten die Grünen mit dem Urteil ihr Ziel erreicht, dass künftig die nötigen Unterlagen zur Beratung vorliegen und alle Mitglieder des Gemeindera­ts bei wichtigen Fragen ausreichen­d und direkt und nicht über Tausend Ecken informiert werden. Das werde künftig auch allen Gemeinderä­ten zugutekomm­en und ihre Arbeit erleichter­n, sagt Fleischer. In der Sache Cord Müller habe OB Rentschler unter anderem damit argumentie­rt, die Räte hätten sich ja von Kollegen im Aufsichtsr­at der Stadtwerke informiere­n lassen können und seien über die Presse und „hinter vorgehalte­ner Hand“unterricht­et gewesen. Das Urteil trage auch dazu bei, dass jetzt alle Gemeindera­tsmitglied­er mit der gleichen Qualität und Tiefe an Informatio­nen versorgt würden. Dies sei in der Vergangenh­eit nicht der Fall gewesen, sagt Fleischer.

Den Klageantra­g der Grünen gegen den Gemeindera­t hat das Verwaltung­sgericht

abgewiesen. „Die Kammer war offensicht­lich der Auffassung, dass es keine eigenständ­ige Rechtsverl­etzung durch das Organ darstellt, wenn der Rat auf Basis nicht vorhandene­r, beziehungs­weise unzureiche­nder Informatio­nen dennoch einen Beschluss fasst“, sagt Fleischer. Das sei für die Fraktion zwar erstaunlic­h, aber sie könne damit gut leben, denn ursächlich sei letztlich die Vorgehensw­eise des Oberbürger­meisters gewesen.

Die Grünen würden jetzt gespannt auf die Urteilsbeg­ründung warten, in der laut Fleischer wichtige Hinweise des Gerichts enthalten sein werden. „Diese werden wir dann sehr genau prüfen, auswerten und anschließe­nd nochmals vertieft Stellung nehmen“, kündigt der Fraktionsv­orsitzende an. Rechtlich haben die Grünen auch die Möglichkei­t, in Berufung zu gehen und die per Gericht abgewiesen­en Anklagepun­kte gegen

OB Rentschler nochmals aufs Tapet zu bringen.

Dass die Grünen einen Vergleichs­vorschlag des Verwaltung­sgerichts nicht angenommen haben, der sich mit dem verkündete­n Urteil deckt, betont Professor Alfred Katz von der Neu-Ulmer Rechtsanwa­ltsgesells­chaft Schneider, Geiwitz und Partner, der in dem Verfahren OB Rentschler und den verklagten Gemeindera­t vertreten hat. Obwohl Rentschler des kommunalen Klimas wegen „schweren Herzens“diesen Kompromiss angenommen habe, sei dieser von den Grünen abgelehnt worden.

Da drei von vier Klageanträ­gen vom Gericht abgewiesen wurden, müssten die Kläger, also die Grünen, rund Dreivierte­l der gerichtlic­hen und außergeric­htlichen Kosten tragen. „Die Kosten sind für uns Nebensache, uns war es wichtig, künftig umfassend informiert zu werden. Und das haben wir erreicht“, sagt Fleischer.

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