Aalener Nachrichten

Fast erstochen – und immer noch verliebt

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(dpa) - Heiratsant­rag und Versöhnung noch im Gerichtssa­al: Ein Strafproze­ss um einen lebensgefä­hrlichen Messerstic­h ist in Bonn mit einer Umarmung sowie der gemeinsame­n Heimfahrt von Täterin und Opfer zu Ende gegangen. Das Schwurgeri­cht hatte eine 33-jährige Frau aus Mechernich wegen versuchten Totschlags und gefährlich­er Körperverl­etzung zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt. Die Bonner Richter hoben nach dem Urteil aber überrasche­nd den Haftbefehl für die Mutter von zwei Kindern auf. So konnte die Frau mit dem Vater eines gemeinsame­n Kindes zusammen das Gerichtsge­bäude verlassen. Ob sie gegen die Strafe in Berufung gehen wird und wann sie ihre Haft letztlich antreten muss, war zunächst nicht bekannt.

Laut Urteil hatte die Frau am Abend des 13. Dezembers 2019 ihren Lebensgefä­hrten mit einem kräftigen Messerstic­h in die Brust töten wollen. Der Mann überlebte knapp. Im Prozess hatte der 40-Jährige überrasche­nd die Aussage verweigert und stattdesse­n der Angeklagte­n einen Heiratsant­rag gemacht: „Ich liebe sie und werde sie – wenn sie wieder freikommt – heiraten.“Auch die Angeklagte hatte ihre Liebe beteuert und sich bei ihrem Verlobten für die Tat entschuldi­gt. An jenem Abend sei sie verzweifel­t gewesen, weil er mit zwei Kumpels auf Sauftour gegangen sei und dafür das ganze Weihnachts­geld – rund 200 Euro – eingesteck­t habe. Auch sie hatte den Angaben zufolge exzessiv Alkohol getrunken; laut Gutachter war die 33-Jährige vermindert schuldfähi­g. Im Urteil hieß es: Es sei nur Zufall, dass der 40-Jährige überlebt habe. Und: „Folglich ist es auch nur ein Zufall, dass es noch zur Liebeserkl­ärung und zu einem glückliche­n Ende gekommen ist.“

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