Die Angeklagten kommen glimpflich davon
Rauschgifthandel vor dem Jugendschöffengericht in Ellwangen
- Wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge haben sich zwei Männer im Alter von 22 und 20 Jahren und eine 19-jährige Frau vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ellwangen verantworten müssen. Die Strafen fielen verhältnismäßig milde aus. Abgesetzt wurde das über das Darknet bestellte und in der Internetwährung Bitcoin bezahlte Rauschgift in der Zeit zwischen 2017 und Mai 2018 im Großraum Aalen, Ellwangen und Neuler. Die Angeklagten waren in vollem Umfang geständig.
Bei dem Rauschgift handelte es sich überwiegend um Amphetamingemisch, aber auch um andere Drogen wie LSD, Ecstasy und Crystal Meth. Der 22-Jährige gab an, durch den Drogenverkauf einen Gewinn zwischen 4000 und 5000 Euro erzielt zu haben. Seine damalige Freundin, die mitangeklagte 19-Jährige, hatte ihm bei seinen Drogengeschäften Beihilfe geleistet und das Rauschgift zum Teil in ihrer Wohnung gelagert. „Ich war komplett abhängig von ihm“, sagte die Drogenabhängige. Sie sei froh, dass sie jetzt zu ihrem damaligen Freundeskreis keinen Kontakt mehr habe. Sie möchte jetzt eine stationäre Drogentherapie antreten.
Der 20-Jährige hingegen bezog zum Weiterverkauf beziehungsweise zum Eigenkonsum dreimal Amphetamingemisch von dem Älteren. Der Handel der beiden endete nach einer polizeilichen Kontrolle am 13. Mai 2018 an einer Grillhütte an einem Stausee in Abtsgmünd, wo bei der Personenkontrolle in der Hosentasche eines der Angeklagten kristallines weißes Pulver und Ecstasy-Tabletten festgestellt wurden. Die beiden waren auch wegen eines versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der versuchte schwere Raub konnte nach Einlassung der Angeklagten, dem Sichten der Chatverläufe und der Anhörung von fünf Zeugen, darunter auch das 18-jährige Opfer, nicht aufrecht erhalten werden. Wegen dieser Tat am Abend des 6. Februar 2019 auf einem Spielplatz in Hüttlingen wurden die 22- und 20-jährigen Angeklagten lediglich wegen einer gefährlichen Körperverletzung verurteilt.
Er habe dem Geschädigten einen „Denkzettel“, verpassen wollen, weil er in Hüttlingen Rauschgift an zwölfbis 13-jährige Kinder verkauft habe, äußerte sich der 22-Jährige vor Gericht. Sein 20-jähriger Freund wollte ihm dabei helfen. Bei dem Vorfall in Hüttlingen erhielt das Opfer von beiden Männern Faustschläge ins Gesicht und trug ein blaues Auge davon. „Die haben mehr oder weniger abwechselnd auf mich eingeschlagen“, berichtete das Opfer.
Der heute 18-Jährige wehrte sich gegen den Angriff mit seinem Motorradhelm und flüchtete dann. Als er von dem 22-Jährigen eingeholt wurde, setzte er sein Taschenmesser ein und brachte dem Angreifer durch Stiche in einen Lungenflügel, in den Rücken und in ein Schulterblatt lebensbedrohliche Verletzungen bei. Der 22-Jährige kam in die Notaufnahme und wurde sofort operiert, weil er sonst verblutet wäre. Es habe akute Lebensgefahr bestanden, sagte der Angeklagte. Er ist für sein Leben lang mit Narben gezeichnet. Ein Ermittlungsverfahren gegen den 18-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft eingestellt. Sein Vater erklärte, sein Sohn sei nach diesem Vorfall „ein sehr positiver Mensch“geworden.
Jugendgerichtshelferin Katja Schiele sprach die schwere Kindheit und Jugend der Angeklagten mit schulischen Problemen und Problemen im Elternhaus an. Der 20-Jährige ist unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung und Drogendelikten mehrfach vorbestraft. Zuletzt war er zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung
verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hat er auch ein Alkoholproblem. Staatsanwalt Jens Weise beantragte für den 22-Jährigen eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung, für den 20-Jährigen unter Einbeziehung der zweijährigen Vorverurteilung drei Jahre Jugendstrafe ohne Bewährung und für die Frau nur eine Weisung. Die Verteidiger blieben mit ihren Anträgen weit darunter.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Maximilian Adis setzte bei dem 22-Jährigen nach Paragraf 27 Jugendgerichtsgesetz die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung aus, erteilte der 19-Jährigen die Weisung zur Teilnahme an einer stationären Drogentherapie und verhängte gegen den 20-Jährigen eine Jugendstrafe von einem Jahr. Die Entscheidung über die Strafaussetzung erfolgt bei ihm mit einem nachträglichen Beschluss.
„Das ist die aller-, allerletzte Chance“, sagte Richter Adis wegen des zweimaligen Bewährungsbruchs zu ihm. Die Männer müssen zudem Geldauflagen von 2000 beziehungsweise 1500 Euro an den Verein GRecht in Heidenheim zahlen. Der 22Jährige muss Wertersatz von 4000 Euro, der 20-Jährige Wertersatz von 588 Euro leisten.