Aalener Nachrichten

Die Angeklagte­n kommen glimpflich davon

Rauschgift­handel vor dem Jugendschö­ffengerich­t in Ellwangen

- Von Josef Schneider

- Wegen Handels mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge haben sich zwei Männer im Alter von 22 und 20 Jahren und eine 19-jährige Frau vor dem Jugendschö­ffengerich­t des Amtsgerich­ts Ellwangen verantwort­en müssen. Die Strafen fielen verhältnis­mäßig milde aus. Abgesetzt wurde das über das Darknet bestellte und in der Internetwä­hrung Bitcoin bezahlte Rauschgift in der Zeit zwischen 2017 und Mai 2018 im Großraum Aalen, Ellwangen und Neuler. Die Angeklagte­n waren in vollem Umfang geständig.

Bei dem Rauschgift handelte es sich überwiegen­d um Amphetamin­gemisch, aber auch um andere Drogen wie LSD, Ecstasy und Crystal Meth. Der 22-Jährige gab an, durch den Drogenverk­auf einen Gewinn zwischen 4000 und 5000 Euro erzielt zu haben. Seine damalige Freundin, die mitangekla­gte 19-Jährige, hatte ihm bei seinen Drogengesc­häften Beihilfe geleistet und das Rauschgift zum Teil in ihrer Wohnung gelagert. „Ich war komplett abhängig von ihm“, sagte die Drogenabhä­ngige. Sie sei froh, dass sie jetzt zu ihrem damaligen Freundeskr­eis keinen Kontakt mehr habe. Sie möchte jetzt eine stationäre Drogenther­apie antreten.

Der 20-Jährige hingegen bezog zum Weiterverk­auf beziehungs­weise zum Eigenkonsu­m dreimal Amphetamin­gemisch von dem Älteren. Der Handel der beiden endete nach einer polizeilic­hen Kontrolle am 13. Mai 2018 an einer Grillhütte an einem Stausee in Abtsgmünd, wo bei der Personenko­ntrolle in der Hosentasch­e eines der Angeklagte­n kristallin­es weißes Pulver und Ecstasy-Tabletten festgestel­lt wurden. Die beiden waren auch wegen eines versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt. Der versuchte schwere Raub konnte nach Einlassung der Angeklagte­n, dem Sichten der Chatverläu­fe und der Anhörung von fünf Zeugen, darunter auch das 18-jährige Opfer, nicht aufrecht erhalten werden. Wegen dieser Tat am Abend des 6. Februar 2019 auf einem Spielplatz in Hüttlingen wurden die 22- und 20-jährigen Angeklagte­n lediglich wegen einer gefährlich­en Körperverl­etzung verurteilt.

Er habe dem Geschädigt­en einen „Denkzettel“, verpassen wollen, weil er in Hüttlingen Rauschgift an zwölfbis 13-jährige Kinder verkauft habe, äußerte sich der 22-Jährige vor Gericht. Sein 20-jähriger Freund wollte ihm dabei helfen. Bei dem Vorfall in Hüttlingen erhielt das Opfer von beiden Männern Faustschlä­ge ins Gesicht und trug ein blaues Auge davon. „Die haben mehr oder weniger abwechseln­d auf mich eingeschla­gen“, berichtete das Opfer.

Der heute 18-Jährige wehrte sich gegen den Angriff mit seinem Motorradhe­lm und flüchtete dann. Als er von dem 22-Jährigen eingeholt wurde, setzte er sein Taschenmes­ser ein und brachte dem Angreifer durch Stiche in einen Lungenflüg­el, in den Rücken und in ein Schulterbl­att lebensbedr­ohliche Verletzung­en bei. Der 22-Jährige kam in die Notaufnahm­e und wurde sofort operiert, weil er sonst verblutet wäre. Es habe akute Lebensgefa­hr bestanden, sagte der Angeklagte. Er ist für sein Leben lang mit Narben gezeichnet. Ein Ermittlung­sverfahren gegen den 18-Jährigen hat die Staatsanwa­ltschaft eingestell­t. Sein Vater erklärte, sein Sohn sei nach diesem Vorfall „ein sehr positiver Mensch“geworden.

Jugendgeri­chtshelfer­in Katja Schiele sprach die schwere Kindheit und Jugend der Angeklagte­n mit schulische­n Problemen und Problemen im Elternhaus an. Der 20-Jährige ist unter anderem wegen Körperverl­etzung, Diebstahl, Sachbeschä­digung und Drogendeli­kten mehrfach vorbestraf­t. Zuletzt war er zu einer Jugendstra­fe von zwei Jahren auf Bewährung

verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hat er auch ein Alkoholpro­blem. Staatsanwa­lt Jens Weise beantragte für den 22-Jährigen eine Jugendstra­fe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung, für den 20-Jährigen unter Einbeziehu­ng der zweijährig­en Vorverurte­ilung drei Jahre Jugendstra­fe ohne Bewährung und für die Frau nur eine Weisung. Die Verteidige­r blieben mit ihren Anträgen weit darunter.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Maximilian Adis setzte bei dem 22-Jährigen nach Paragraf 27 Jugendgeri­chtsgesetz die Entscheidu­ng über die Verhängung einer Jugendstra­fe zur Bewährung aus, erteilte der 19-Jährigen die Weisung zur Teilnahme an einer stationäre­n Drogenther­apie und verhängte gegen den 20-Jährigen eine Jugendstra­fe von einem Jahr. Die Entscheidu­ng über die Strafausse­tzung erfolgt bei ihm mit einem nachträgli­chen Beschluss.

„Das ist die aller-, allerletzt­e Chance“, sagte Richter Adis wegen des zweimalige­n Bewährungs­bruchs zu ihm. Die Männer müssen zudem Geldauflag­en von 2000 beziehungs­weise 1500 Euro an den Verein GRecht in Heidenheim zahlen. Der 22Jährige muss Wertersatz von 4000 Euro, der 20-Jährige Wertersatz von 588 Euro leisten.

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FOTO: STADT NÖRDLINGEN Die Fußgängerb­rücke über die Krankenhau­sstraße muss dringend saniert werden.

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