BGH verhandelt Recht auf Party
MÜNCHEN/KARLSRUHE (lby) - Ein Mann aus München zieht im Kampf um sein Recht, auch jenseits der 40 noch feiern zu gehen, vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Der damals 44-Jährige hatte im August 2017 das Event „Isarrauschen“auf der Praterinsel besuchen wollen. Doch er scheiterte am Türsteher, der ihn für zu alt hielt. Er forderte daraufhin Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Höhe von 1000 Euro vom Veranstalter. Der verweigerte die Zahlung jedoch. Nach dem Türsteher scheiterte der Kläger 2018 auch noch am Amtsgericht München und im März diesen Jahres am Landgericht München I. Beide wiesen seine Klage ab. „Eine Unterscheidung beim Einlass nach dem optischen Alter ist bei solchen Veranstaltungen nicht nur typisch, sondern hält auch einer vernünftigen Betrachtungsweise stand“, urteilte das Amtsgericht. Nun geht der Streit in die nächste Instanz. Das Landgericht ließ die Revision zum BGH mit der Begründung zu, es handle sich bei dem vorliegenden Fall „um einen verallgemeinerungsfähigen Lebenssachverhalt, für den richtungweisende Orientierungshilfe fehlt“.
Der Kläger sieht einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Er habe es als kränkend empfunden, am Eingang abgelehnt zu werden, sagte er nach Angaben des Amtsgerichts in der Verhandlung in erster Instanz. Der Veranstalter hielt dagegen: Aufgrund beschränkter Kapazitäten sei das Personal am Einlass angewiesen gewesen, nicht passende Gäste abzuweisen. Es habe kein generelles Einlassverbot für Personen ab 35 Jahren bestanden, betonte er. Die Zielgruppe seien jedoch junge Leute zwischen 18 und 28 Jahren gewesen. Wann der BGH über den Fall entscheiden wird, ist nach Angaben einer Sprecherin noch unklar.