Aalener Nachrichten

Streit um Türkisch auf Schulhof geht weiter

Kultusmini­sterium prüft Beschwerde­n wegen Strafarbei­t für Schülerin

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(lsw) - Der Ärger um eine Strafarbei­t für zwei Grundschül­erinnen wegen einer Pausenhof-Unterhaltu­ng auf Türkisch zieht Kreise. Im Kultusmini­sterium in Stuttgart liegen jetzt Dienstaufs­ichtsbesch­werden gegen eine Lehrerin, die Schulleite­rin und einen Mitarbeite­r des Regierungs­präsidiums Freiburg vor. Das Ministeriu­m bestätigte den Eingang am Freitag. Zuvor hatte die „Stuttgarte­r Zeitung“berichtet.

Anfang Juli hatten sich zwei Mädchen in einer Unterricht­spause der Schule in Blumberg (Schwarzwal­dBaar-Kreis) auf einem Kletterger­üst auf Türkisch unterhalte­n. Andere Kinder erzählten das der Lehrerin. Sie verhängte daraufhin eine Strafarbei­t. Darin sollten die Mädchen schreiben, warum in der Schule nur Deutsch gesprochen werde. Die Mutter eines der Kinder geht dagegen mithilfe des Rechtsanwa­lts Yalcin Tekinoglu vor.

Der Streit dreht sich unter anderem um die Frage: Gibt es an der Schule eine Vereinbaru­ng, dass alle Kinder ausschließ­lich Deutsch sprechen? Das Kultusmini­sterium sagt ja. Tekinoglu widerspric­ht unter Berufung auf die Familie des Mädchens. Die Eltern hätten keine Kenntnis einer solchen Vereinbaru­ng gehabt.

Der Rechtsanwa­lt kritisiert­e die Behörden: Sie hätten von ihm geforderte Auskünfte bisher nicht gegeben. Eine Frage sei dabei, ob nur sogenannte Migrantens­prachen wie Türkisch oder Arabisch sanktionie­rt würden. Was wäre, hätten die Kinder Englisch gesprochen?

Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) reagierte mit dem Hinweis, dass es keine Rechtsgrun­dlage gebe, um von staatliche­r Seite Gespräche in deutscher Sprache vorzuschre­iben. Sie finde es aber gut, wenn sich Schulgemei­nschaften zum Beispiel auf ein Handyverbo­t einigen oder darauf, dass auf dem Schulgelän­de Deutsch gesprochen werde. Die Grundschul­e in Blumberg sei kein Einzelfall. „Ganz wichtig ist mir bei solchen klaren Vorgaben aber immer, dass sie in der Schulkonfe­renz oder in der Schulgemei­nschaft insgesamt besprochen und festgelegt werden.“

Die Landesregi­erung hatte in einer Stellungna­hme zu einem Antrag der AfD im Landtag zu dem Thema im Jahr 2017 auf das Persönlich­keitsrecht der Kinder hingewiese­n. „Von dieser Gewährleis­tung umfasst ist auch das Recht, mit anderen Menschen in der eigenen Sprache zu kommunizie­ren.“Schüler, die außerhalb des Unterricht­s im Schulgebäu­de oder auf dem übrigen Schulgelän­de in einer anderen als der deutschen Sprache zueinander sprechen, bewegten sich innerhalb des Schutzbere­iches des Grundgeset­zes.

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FOTO: DANIEL DRESCHER Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU).

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