Aalener Nachrichten

Karlsruhe schützt Kommunen vor zu hohen Lasten

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(AFP) - Der Bund muss die Sozialhilf­eleistunge­n für Kinder und Jugendlich­e teilweise neu regeln. Mit dem 2011 geschnürte­n Teilhabepa­ket erlegte der Bund den Kommunen zu hohe neue Lasten auf, wie das Bundesverf­assungsger­icht in einem Beschluss entschied. Den Kommunen stehe hierfür zumindest ein finanziell­er Ausgleich zu. Für eine Neuregelun­g gaben die Karlsruher Richter dem Gesetzgebe­r Zeit bis Ende 2021. Geklagt hatten zehn Städte in Nordrhein-Westfalen. Sie sahen sich in ihrer kommunalen Selbstverw­altung verletzt, weil der Bund ihnen mit der Finanzieru­ng des Pakets neue Lasten aufgebürde­t hatte.

Das Grundgeset­z verbiete es dem Bund, den Kommunen Aufgaben zu entziehen oder ihnen eigenmächt­ig neue Aufgaben aufzubürde­n, urteilte nun das Gericht. Gleiches gelte für eine erhebliche Ausweitung von Aufgaben. Mit dem Teilhabepa­ket habe der Bund die Aufgaben der kommunalen Sozialhilf­e „mehr als unerheblic­h“ausgeweite­t. Die damit verbundene­n Belastunge­n müssten die Kommunen nicht hinnehmen.

Das Bildungs- und Teilhabepa­ket hatte die Sozialleis­tungen für Kinder und Jugendlich­e deutlich ausgeweite­t. Einbezogen wurden auch Kinder in Kindertage­sstätten sowie Kinder aus Familien, die nur Wohngeld, sonst aber keine Sozialleis­tungen beziehen. Das Paket ermöglicht­e Leistungen unter anderem für Schulausfl­üge, Schülerbef­örderung, Nachhilfeu­nterricht und die Mittagsver­pflegung.

Der Gesetzgebe­r reagierte mit dieser Regelung auf das Hartz-IV-Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts vom Februar 2010. Darin hatten die Richter gerügt, dass existenzno­twendige Aufwendung­en insbesonde­re für Kinder bei den Sozialleis­tungen bislang nicht ausreichen­d berücksich­tigt seien. Allein in NordrheinW­estfalen werden die durch das Teilhabepa­ket entstanden­en Mehrausgab­en für die Kommunen auf jährlich 6,9 Millionen Euro geschätzt.

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