Karlsruhe schützt Kommunen vor zu hohen Lasten
(AFP) - Der Bund muss die Sozialhilfeleistungen für Kinder und Jugendliche teilweise neu regeln. Mit dem 2011 geschnürten Teilhabepaket erlegte der Bund den Kommunen zu hohe neue Lasten auf, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschied. Den Kommunen stehe hierfür zumindest ein finanzieller Ausgleich zu. Für eine Neuregelung gaben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber Zeit bis Ende 2021. Geklagt hatten zehn Städte in Nordrhein-Westfalen. Sie sahen sich in ihrer kommunalen Selbstverwaltung verletzt, weil der Bund ihnen mit der Finanzierung des Pakets neue Lasten aufgebürdet hatte.
Das Grundgesetz verbiete es dem Bund, den Kommunen Aufgaben zu entziehen oder ihnen eigenmächtig neue Aufgaben aufzubürden, urteilte nun das Gericht. Gleiches gelte für eine erhebliche Ausweitung von Aufgaben. Mit dem Teilhabepaket habe der Bund die Aufgaben der kommunalen Sozialhilfe „mehr als unerheblich“ausgeweitet. Die damit verbundenen Belastungen müssten die Kommunen nicht hinnehmen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket hatte die Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche deutlich ausgeweitet. Einbezogen wurden auch Kinder in Kindertagesstätten sowie Kinder aus Familien, die nur Wohngeld, sonst aber keine Sozialleistungen beziehen. Das Paket ermöglichte Leistungen unter anderem für Schulausflüge, Schülerbeförderung, Nachhilfeunterricht und die Mittagsverpflegung.
Der Gesetzgeber reagierte mit dieser Regelung auf das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010. Darin hatten die Richter gerügt, dass existenznotwendige Aufwendungen insbesondere für Kinder bei den Sozialleistungen bislang nicht ausreichend berücksichtigt seien. Allein in NordrheinWestfalen werden die durch das Teilhabepaket entstandenen Mehrausgaben für die Kommunen auf jährlich 6,9 Millionen Euro geschätzt.