Kinder-Mitnahme auf Motorrad nur mit Sitz
Kinder auf dem Motorrad mitnehmen, das ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Laut dem ADAC sollten Eltern sich zunächst dringend die Frage stellen, ob sie das erhöhte Unfallrisiko in Kauf nehmen möchten. Falls ja, müssen sie zumindest umfangreiche Vorkehrungen treffen.
Die Mitnahme eines Beifahrers auf einem Motorrad ist generell nur gestattet, wenn es einen separaten Sitz, einen Haltegriff und beiderseits Fußrasten gibt. Dabei gelten der Tank oder provisorische Aufbauten auf dem Tank als nicht geeignet.
Handelt es sich bei dem Beifahrer um ein Kind unter sieben Jahren, muss ein Motorrad-Kindersitz installiert sein. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass ein Kind mit seinen Füßen nicht in die Speichen geraten kann. Ein Kind vor sich oder auf dem Schoß mitzunehmen ist verboten. Größere Kinder brauchen keinen Kindersitz, müssen aber allein mit ihren Füßen die Rasten erreichen können.
Selbstverständlich müssen Kind und Fahrer einen Schutzhelm tragen. Dieser sollte dem Kind unbedingt gut passen. Auch wenn kleine Beifahrer schnell wachsen, sind die Eltern laut ADAC in der Pflicht, zusätzlich stets passende Schutzkleidung bereitzustellen. Diese umfasst Jacke, Hose und Handschuhe. Am besten eigne sich Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern. Diese ist flexibler als Leder, allwettertauglich und verstellbar. (dpa)