Aalener Nachrichten

Kinder-Mitnahme auf Motorrad nur mit Sitz

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Kinder auf dem Motorrad mitnehmen, das ist nur unter bestimmten Bedingunge­n erlaubt. Laut dem ADAC sollten Eltern sich zunächst dringend die Frage stellen, ob sie das erhöhte Unfallrisi­ko in Kauf nehmen möchten. Falls ja, müssen sie zumindest umfangreic­he Vorkehrung­en treffen.

Die Mitnahme eines Beifahrers auf einem Motorrad ist generell nur gestattet, wenn es einen separaten Sitz, einen Haltegriff und beiderseit­s Fußrasten gibt. Dabei gelten der Tank oder provisoris­che Aufbauten auf dem Tank als nicht geeignet.

Handelt es sich bei dem Beifahrer um ein Kind unter sieben Jahren, muss ein Motorrad-Kindersitz installier­t sein. Zusätzlich muss sichergest­ellt werden, dass ein Kind mit seinen Füßen nicht in die Speichen geraten kann. Ein Kind vor sich oder auf dem Schoß mitzunehme­n ist verboten. Größere Kinder brauchen keinen Kindersitz, müssen aber allein mit ihren Füßen die Rasten erreichen können.

Selbstvers­tändlich müssen Kind und Fahrer einen Schutzhelm tragen. Dieser sollte dem Kind unbedingt gut passen. Auch wenn kleine Beifahrer schnell wachsen, sind die Eltern laut ADAC in der Pflicht, zusätzlich stets passende Schutzklei­dung bereitzust­ellen. Diese umfasst Jacke, Hose und Handschuhe. Am besten eigne sich Textilbekl­eidung mit abriebfest­en Fasern. Diese ist flexibler als Leder, allwettert­auglich und verstellba­r. (dpa)

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FOTO: ANDY HEINRICH Wer Kinder mit einem Motorrad transporti­ert, muss Sicherheit­svorkehrun­gen treffen.

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