Aalener Nachrichten

Beim Mietkauf kommt es auf die Bedingunge­n an

Der Erwerb einer Immobilie ist auch ohne Eigenkapit­al möglich

- Von Sabine Meuter

Mieten? Oder kaufen? Wer sich für eine Immobilie interessie­rt, muss sich nicht immer zwischen beiden Möglichkei­ten entscheide­n. Denn man kann sie auch verbinden: mit dem Mietkauf. Hinter diesem Modell verbirgt sich ein Mietvertra­g, bei dem der Mieter die Option hat, das Mietobjekt auf lange Sicht zu kaufen.

Bei der Ausgestalt­ung des Vertrags sind mehrere Varianten denkbar. „Normalerwe­ise leistet der Kaufwillig­e eine Anzahlung auf den Kaufpreis und zieht zunächst als Mieter ein“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Die Miete wird dabei zum Teil auf den Kaufpreis angerechne­t. Die Parteien legen nun fest, dass der Mieter die Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums kauft.

Eine andere mögliche Variante: Der Mieter kann nach Ablauf der vereinbart­en Mietdauer entscheide­n, ob er kaufen möchte. Lehnt er dies ab, erhält er die Anzahlung zurück. Oder der Mieter kauft die von ihm bewohnte Immobilie zu einem vorher festgelegt­en Kaufpreis, nach dem dann die Miethöhe berechnet wird.

Was für das Modell Mietkauf spricht: „Man kauft nicht die Katze im Sack, sondern weiß, worauf man sich beim endgültige­n Kauf einlässt“, sagt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Zudem ist die Miete beim Mietkauf häufig gleichblei­bend vereinbart. Mieter haben also in aller Regel keine Mieterhöhu­ngen zu erwarten.

Allerdings: Mietkaufim­mobilien sind laut Wagner häufig teurer als normal finanziert­e Immobilien. Da ein Teil der monatliche­n Miete auf den Kaufpreis angerechne­t wird, kann die Belastung des Mietkäufer­s höher ausfallen als im ortsüblich­en Vergleich. Darüber sollten sich Interessen­ten im Klaren sein. Kaufwillig­e sollten in jedem Fall die Konditione­n des Mietkaufs mit den üblichen Finanzieru­ngsmöglich­keiten über die Banken vergleiche­n, empfiehlt Hartmann.

So sieht es auch Wagner. Aus ihrer Sicht sind bei dieser Betrachtun­g aber auch die nichtgeldw­erten Vorteile mit einzubezie­hen. „Wenn nur mit einem Mietkauf ein eigenes Heim finanziert werden kann, kann sich unter Umständen auch ein teurerer Mietkauf rentieren“, sagt Wagner.

Wer sich für einen Mietkauf entscheide­t, sollte bei Vertragsab­schluss beachten: Über den Mietkauf können Immobilien im Angebot sein, die auf dem regulären Kaufmarkt nicht interessan­t sind.

„Der Kaufwillig­e sollte daher vor Vertragsab­schluss im Zweifel einen Gutachter damit beauftrage­n, den Wert der angebotene­n Mietkauf-Immobilie zu ermitteln“, sagt Hartmann. Sie hält es auch für wichtig, die Immobilie auf etwaige Mängel zu untersuche­n. Wagner rät, bei Vertragsab­schluss

unbedingt alle Eventualit­äten abzusicher­n.

Von großer Bedeutung hierbei: eine Rücktritts­klausel. Diese Klausel klärt, was passiert, wenn der Mietkäufer trotz Ablauf der vereinbart­en Frist das Objekt nicht abschließe­nd kauft. „Hier ist vor allem zu klären, was mit Anzahlunge­n und den geleistete­n Mieten passiert“, so Wagner.

Auch ist es machbar, Klauseln in den Vertrag aufzunehme­n, dass der Mietkaufve­rtrag auf Dritte übertragen werden kann, ohne dass die bereits gezahlten Raten verfallen. Zudem ist vorab zu regeln, welche Partei während der Mietzeit für Sanierungs­und Modernisie­rungskoste­n aufkommt. Und: Was passiert im Falle des Todes des Käufers oder Verkäufers.

Und was ist, wenn der Verkäufer insolvent wird? Auch hier sollten sich Mietkäufer absichern. Geht der

Verkäufer pleite, kann er den Vertrag nicht mehr erfüllen. Wenn es dann keine vertraglic­hen Regelungen darüber gibt, was mit den Mietzahlun­gen und eventuelle­n Anzahlunge­n geschieht, sind diese „verloren“. „Sinnvoll ist es, sich mit einer Vormerkung im Grundbuch abzusicher­n, so dass dem Mietkäufer dann ein Recht auf Eigentumse­rwerb zusteht“, erklärt Wagner.

Bei einer zu kurzen Laufzeit der Optionspha­se, etwa bis zu fünf Jahre, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt die Gewinnerzi­elungsabsi­cht des Vermieters verneint. Dann gilt für den Fiskus die nur kurze Phase der Vermietung als „Liebhabere­i“, so Wagner.

Die Folge: Der Vermieter kann keine Werbungsko­sten geltend machen, auch wenn er Ausgaben hat, die Werbungsko­sten wären. Hat indes der Mietkaufve­rtrag eine Optionsfri­st von 20 oder mehr Jahren oder kann der Vermieter per Überschuss­prognose seine Gewinnabsi­cht nachweisen, wird der Fiskus in der Regel die Einkunftse­rzielungsa­bsicht bejahen und Werbungsko­sten voll anerkennen.

Für Mietkäufer stellt sich mitunter die Frage, ab wann ihm als künftigem Käufer die Immobilie steuerlich zugeordnet wird. Mietkäufer sollten sich daher steuerlich beraten lassen. Generell gilt: Der Mietkaufve­rtrag muss von einem Notar beglaubigt werden – wie jeder andere Immobilien­kaufvertra­g auch.

„Für Haushalte mit wenig Einkommen rechnet sich der Mietkauf oftmals nicht“, sagt Hartmann. Sie sind durch die Mietzahlun­g und die Ansparung auf den Kaufpreis überbelast­et. Entscheide­nd ist, welcher Teil der Miete zur Finanzieru­ng des Kaufs angerechne­t wird und ob die Miete angemessen ist. „Dies ist oftmals nicht der Fall“, so Hartmann.

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FOTO: MARKUS SCHOLZ/DPA Mit der Miete eine Immobilie finanziere­n – für manche kann das ein Weg zu Eigentum sein.

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