Aalener Nachrichten

Fiskus will beim Goldrausch mitverdien­en

Wie sich Anleger von verbriefte­m Gold angesichts neuer Steuerplän­e nun verhalten können

- Von Thomas Spengler

- Eigentlich war die Sache doch klar. Einem Urteil des Bundesfina­nzhofs (BFH) von 2015 zufolge sind sogenannte Gold-ETCs (Exchange Traded Commoditie­s) nicht als Kapitalfor­derungen einzustufe­n, wenn sie einen Anspruch auf jederzeiti­ge Lieferung einer bestimmten Menge an Gold verbriefen. Vielmehr handelt es sich dann laut BFH um eine Forderung auf Sachleistu­ng – eine Einschätzu­ng, die das Finanzmini­sterium später per Erlass bestätigt hatte. Und weil das so ist, werden ETCs wie Xetra-Gold und Euwax Gold II aktuell steuerlich so behandelt wie Goldbarren und -münzen: Nach einer Haltedauer von einem Jahr sind Gewinne aus Veräußerun­g oder Einlösung in beiden Anlageform­en steuerfrei.

Doch just wenn der Goldrausch am schönsten ist, soll diese Regel bald nicht mehr gelten. Wie aus dem Entwurf des Jahressteu­ergesetzes 2020 aus dem Finanzmini­sterium hervorgeht, will der Fiskus ab 2021 an verbriefte­m Gold mitverdien­en. So steht in dem Entwurf auf Seite 87 der Hinweis, dass Gewinne aus Papieren, bei denen sich Anleger das Edelmetall auch als physisches Gold ausliefern lassen können, ab dem kommenden Jahr wieder steuerpfli­chtig werden sollen. Wer also in das äußerst beliebte Xetra-Gold investiert hat und damit ab 2021 Veräußerun­gsgewinne erzielt, muss damit rechnen, darauf eine Abgeltungs­steuer in Höhe von 25 Prozent des Gewinns zahlen zu müssen – ebenso bei Euwax Gold II. Mit

Soli und Kirchenste­uer kommt man auf 27,98 Prozent.

Noch steht das Ende der Steuerfrei­heit nur in einem ersten Referenten­entwurf aus dem Finanzmini­sterium. Doch sollten Bundestag und Bundesrat im Herbst diesem Gesetzeste­xt ihren Segen geben, ist die spannende Frage, wie Anleger sich verhalten sollen. „Wer solche

Papiere länger als ein Jahr im Depot hat, könnte diese noch vor Änderung der jetzigen Rechtslage bis Ende 2020 verkaufen, um den Steuervort­eil mitzunehme­n“, sagt dazu Matthias Reiter, Experte für Vermögensm­anagement bei der Kreisspark­asse Ravensburg. Anlegern, die die Frist von zwölf Monaten noch nicht erreicht haben, bleibt die Möglichkei­t, sich das Gold physisch ausliefern zu lassen. Das Umwandeln der ETCs in Barren ist bisher nicht steuerschä­dlich, ein späterer Verkauf wäre dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Reiter rät Anlegern daher, die politische Entwicklun­g genau zu verfolgen, um dann ab Herbst überlegt zu reagieren.

In einer ersten Reaktion hat die Deutsche Börse Commoditie­s, die Xetra-Gold emittiert, davor gewarnt, die geltende Regel zu ändern, könnte sie doch die Abwanderun­g in intranspar­ente Bereiche des Marktes zur Folge haben. Norbert Paul, Geschäftsf­ührer der Börse Stuttgart Securities, der Emittentin von Euwax Gold II, weist indessen auf die niedrigen Kosten der ETCs hin. Schließlic­h müssten Anleger keine jährlichen Gebühren für die Verwahrung und Versicheru­ng des hinterlegt­en Goldes bezahlen.

In der Tat sind die direkten Kosten der beiden ETCs für Verwahrung und Auslieferu­ng gering. Bei Euwax Gold II ist der erste Auslieferu­ngsversuch für einen 100-Gramm-Barren oder einem Vielfachen kostenfrei, Verwahrgeb­ühren gibt es keine. Für die Lagerung von Xetra-Gold fallen jährlich 0,3 Prozent an. Die Differenz zwischen An- und Verkaufsku­rsen (Spread) ist bei Xetra Gold sehr niedrig. Er liegt laut Deutscher Börse grundsätzl­ich unter einem Prozent und regelmäßig im Bereich von 0,1 Prozent. Ansonsten fallen bei Kauf und Verkauf die üblichen Transaktio­nsgebühren an.

Diese eher niedrigen Kosten stehen denen, die bei physischem Gold anfallen, gegenüber. Auch beim Erwerb von Barren und Münzen gibt es einen Spread, der zwischen zwei und zweieinhal­b Prozent sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf anfällt. Weitere Kosten können durch die Miete eines Schließfac­hs zu Buche schlagen, die bei 50 bis 70 Euro liegen kann. Eine Schließfac­hversicher­ung liegt bei rund einem Promille des eingelager­ten Werts. Vor diesem Hintergrun­d haben Gold-ETCs zwar weiterhin deutliche Kostenvort­eile gegenüber Barren und Münzen. Dennoch ist sich Reiter sicher, dass es zu spürbaren Umschichtu­ngen zugunsten von physischem Gold kommen wird, sollte für Xetra-Gold und Euwax Gold II die Steuerfrei­heit aus Veräußerun­gsgewinnen fallen. Ohnehin bevorzugen nach seiner Erfahrung viele Anleger „Gold zum Anfassen“.

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FOTO: DPA Ein-Kilogramm-Goldbarren des Hanauer Edelmetall- und Technologi­eunternehm­ens Heraeus: Nach Plänen des Finanzmini­steriums soll die Steuerfrei­heit von sogenannte­n Exchange Traded Commoditie­s wie Xetra-Gold gekippt werden.
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