Die Corona-Zahlen wieder in den Griff bekommen
Das Landratsamt verhängt im Ostalbkreis unter anderem eine Sperrstunde ab 23 Uhr und verbietet Alkohol auf Weihnachtsmärkten
- Von einer schwierigen, aber beherrschbaren Lage sprach Landrat Joachim Bläse am Freitag in Bezug auf die aktuellen Corona-Entwicklungen im Ostalbkreis . „Mit Corona leben“laute jetzt mehr denn je die Devise und dazu gehöre eben auch, das sehr „diffuse Infektionsgeschehen“wieder in den Griff zu bekommen.
Bläse erklärte weiter, dass es sich bei den Neuinfektionen nicht um punktuelle Ereignisse wie Fußballspiele, Beerdigungen oder Ähnliches handle, sondern diese aus allen Lebensbereichen kommen. „Haushalte, Feiern, Vereine, Reiserückkehrer, Einrichtungen, Schulen“, zählte Anna Rohr vom Geschäftsbereich Gesundheit in Schwäbisch Gmünd auf, die von derzeit 213 aktiven und 2438 Gesamtfällen sprach. Kindergärten seien weniger betroffen, seit vergangener Woche stelle man allerdings vermehrt Infektionen in Pflegeeinrichtungen fest. Bei einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, in der es bereits sechs Fälle gibt, warte man der zeit noch auf weitere Laborergebnisse.
Professor Ulrich Solzbach ließ als Sprecher der Ostalb-Kliniken wissen, dass derzeit ingesamt 15 Betten in den Kliniken mit Covid19-Patienten belegt seien, sechs in Mutlangen, acht in Ellwangen und eines in Aalen. Man habe gemerkt, dass die zweite Welle überwiegend von jüngeren Leuten ausgehe.
Nach wie vor stehe man in engem Austausch mit den niedergelassenen Ärzten, so Bläse, und berate derzeit darüber, eine weitere Schwerpunktpraxis zu öffnen. Froh sei er auch über den mobilen Arzt, der mit einem Fahrzeug im Ostalbkreis unterwegs sei. „Wir müssen jetzt Strukturen schaffen“, so der Landrat.
Vor allem bei der Nachverfolgung sei jetzt Hilfe dringend notwendig, da diese wesentlich aufwendiger sei als während der ersten Welle. Deshalb habe man laut Thomas Wagenblast, Dezernent für Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen, Hilfe beim Land angefordert und werde diese ab kommender Woche auch bekommen in Form von 20 Bundeswehrsoldaten, die in der Ulrich-Pfeifle-Halle in Aalen einquartiert werden.
Zur neuen Allgemeinverfügung für den Ostalbkreis sagte Bläse, dass diese eine Ergänzung zu den Regelungen des Gesetzgebers sei. Man wolle damit vorausschauend agieren und habe deshalb beschlossen, Alkohol auf (Weihnachts-)Märkten zu verbieten. „Wir wollen kein zusätzliches Verbreitungsrisiko.“Ganz aktuell flatterte dann noch ein Länderbeschluss ein: Ab Samstag, 24. Oktober, gibt es ab 23 Uhr eine Sperrstunde, mit der ein Alkoholverbot einher geht. Dabei betonte Bläse, dass Polizei und Ordnungsamt derzeit vermehrt kontrollierten.
Die Erste Landesbeamtin Gabriele Seefried erläuterte dann Näheres zu Veranstaltungen. „Im Spitzensport gilt ab dem Inzidenz-Wert von 35 ein generelles Zuschauerverbot, beim Breitensport dürfen insgesamt 500 Sportler und Zuschauer teilnehmen.“Natürlich gelte stets das Abstandsgebot. Im Trainings- und Übungsbetrieb seien maximal 20 Perosnen zugelassen. Für Veranstaltungen von Kunst- und Kultureinrichtungen liege die Teilnehmerzahl bei festem Programm und Hygienekonzept bei 500, bei sonstigen Veranstaltungen
bei 100. Zu verkaufsoffenen Sonntagen erläuterte sie, dass diese immer an eine Veranstaltung geknüpft sein müssen. Falle diese weg, gebe es keinen Anlass dafür.
Um das Infektionsrisiko an Schulen einzudämmen, gelte auch dort die Maskenpflicht. Viele Schulen sind laut Bläse auf das Landratsamt zugekommen, weil es Kritik wegen überfüllter Schulbusse gehagelt hatte. Deshalb wird laut Wagenblast nun versucht, Schulbeginn und -schluss zu entzerren. Dazu seien zum einen sogenannte Verstärkerbusse im Einsatz. Zum anderen arbeiteten Schulen, die auf einer Achse liegen, derzeit an gemeinsamen Lösungen.
Abschließend ging Solzbach noch kurz auf die Erkrankung an sich ein und warum man zunehmend von der Beatmung abrücke. Corona sei überwiegend eine Erkrankung des oberen Rachenbereichs. „Bei einer Beatmung kann sie sich von einer lokalen zu einer systematischen Infektion entwickeln.“
Bläse forderte dazu auf, Menschen in Quarantäne nicht wie Aussätzige zu behandeln und sie auch nicht anzufeinden. Dass Corona-Kontaktpersonen zweiten Grades einkaufen gehen, sei offiziell erlaubt, auch wenn sie mit einer Kontaktperson ersten Grades zusammenleben. Bei dringenden Fragen stehe das Landratsamt unter der neuen Kontaktadresse corona@ostalbkreis.de mit verlängerten Geschäftszeiten zur Verfügung.
Das Alkoholverbot auf Weihnachtsmärkten hat den Veranstalter des Aalener Weihnachtslands, Georg Löwenthal, schwer getroffen. Am Wochenende wolle er die Kosten durchrechnen und überlegen, ob die Veranstaltung in der Form wirtschaftlich noch rentabel ist. Immerhin mache der Verkauf von Glühwein 70 Prozent des Umsatzes aus. Darüber hinaus müsse er alle Beschicker anrufen und nachfragen, ob sie mit dieser Auflage noch bereit wären, einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt zu betreiben. An einem Weihnachtsland hält Löwenthal nach wie vor fest. Die Veranstaltung müsse sich allerdings rechnen.