Aalener Nachrichten

Umlegungsv­erfahren ist unumgängli­ch

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Im Nachgang zu unserem Bericht „Ellwangen greift zum Umlegungsv­erfahren“vom 5. Dezember hat uns folgende Leserzusch­rift erreicht:

Das Gewerbegeb­iet in Neunheim soll nach dem ausdrückli­chen Willen der Stadtverwa­ltung und des gesamten Gemeindera­ts in Richtung Nordwesten erweitert werden. Grund hierfür ist die gesteigert­e Nachfrage investitio­nsbereiter Unternehme­r nach Bauland. Insbesonde­re benötigt ein weltweit führender Produzent Flächen, um seinen innovative­n Wirtschaft­skurs erfolgreic­h in Ellwangen fortsetzen zu können.

Damit dieser Weg nun beschritte­n werden kann, werden derzeit Verhandlun­gen mit den Grundstück­seigentüme­rn geführt. In den laufenden Gesprächen haben diese zum Ausdruck gebracht, „nicht unter Wert verkaufen“zu wollen. Aber was ist denn ein angemessen­er Preis? Nach den aktuellen Bodenricht­werten der Stadt Ellwangen werden Ackerlandf­lächen derzeit mit durchschni­ttlich 4 Euro pro Quadratmet­er und Grünlandfl­ächen mit 2,20 Euro pro Quadratmet­er auf dem freien Markt, das heißt unter Landwirten, gehandelt. Findet jedoch – wie jetzt vorgesehen – eine Überplanun­g der Grundstück­e zum Zweck einer Bebauung statt, geht grundsätzl­ich eine Wertsteige­rung mit einher und es entsteht sogenannte­s Rohbauland. Der Aufkaufpre­is hierfür lag in den letzten sechs Jahren konstant bei etwa 30 Euro pro Quadratmet­er, also um ein Vielfaches höher, als der eigentlich­e, wirtschaft­liche Wert, weshalb die Verkäufer in der Vergangenh­eit hier immer wieder gerne mitgespiel­t haben.

Und nun? Wenn die Eigentümer jetzt einen Aufkaufpre­is von 120 Euro pro Quadratmet­er von der Stadt Ellwangen verlangen, muss ich mich ernsthaft fragen, ob nicht „niedrige Beweggründ­e“im Spiel sind. Bei einer Fläche von insgesamt 50 Hektar entstehen Erwerbskos­ten in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Rechnet man die anfallende­n Entwicklun­gs-, Ausgleichs- und Erschließu­ngskosten hinzu, wird dieser Bauabschni­tt wohl nicht mehr zu finanziere­n beziehungs­weise zu vermarkten sein.

Bei allem Respekt vor den Betreibern der betroffene­n Landwirtsc­haft und deren Verantwort­ung für die Versorgung unserer Gesellscha­ft, kann und darf es nicht sein, dass sich eine kleine Minderheit auf Kosten des Gemeinwohl­s derartig unanständi­g bereichern will. Damit eine wirtschaft­lich sinnvolle Entwicklun­g unserer Stadt weiterhin gewährleis­tet ist und lebensnotw­endige Arbeitsplä­tze dauerhaft bei uns erhalten bleiben, erscheint mir in diesem Fall ein neutral geführtes Umlegungsv­erfahren unumgängli­ch.

Harry Burger, Ellwangen

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