Umlegungsverfahren ist unumgänglich
Im Nachgang zu unserem Bericht „Ellwangen greift zum Umlegungsverfahren“vom 5. Dezember hat uns folgende Leserzuschrift erreicht:
Das Gewerbegebiet in Neunheim soll nach dem ausdrücklichen Willen der Stadtverwaltung und des gesamten Gemeinderats in Richtung Nordwesten erweitert werden. Grund hierfür ist die gesteigerte Nachfrage investitionsbereiter Unternehmer nach Bauland. Insbesondere benötigt ein weltweit führender Produzent Flächen, um seinen innovativen Wirtschaftskurs erfolgreich in Ellwangen fortsetzen zu können.
Damit dieser Weg nun beschritten werden kann, werden derzeit Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern geführt. In den laufenden Gesprächen haben diese zum Ausdruck gebracht, „nicht unter Wert verkaufen“zu wollen. Aber was ist denn ein angemessener Preis? Nach den aktuellen Bodenrichtwerten der Stadt Ellwangen werden Ackerlandflächen derzeit mit durchschnittlich 4 Euro pro Quadratmeter und Grünlandflächen mit 2,20 Euro pro Quadratmeter auf dem freien Markt, das heißt unter Landwirten, gehandelt. Findet jedoch – wie jetzt vorgesehen – eine Überplanung der Grundstücke zum Zweck einer Bebauung statt, geht grundsätzlich eine Wertsteigerung mit einher und es entsteht sogenanntes Rohbauland. Der Aufkaufpreis hierfür lag in den letzten sechs Jahren konstant bei etwa 30 Euro pro Quadratmeter, also um ein Vielfaches höher, als der eigentliche, wirtschaftliche Wert, weshalb die Verkäufer in der Vergangenheit hier immer wieder gerne mitgespielt haben.
Und nun? Wenn die Eigentümer jetzt einen Aufkaufpreis von 120 Euro pro Quadratmeter von der Stadt Ellwangen verlangen, muss ich mich ernsthaft fragen, ob nicht „niedrige Beweggründe“im Spiel sind. Bei einer Fläche von insgesamt 50 Hektar entstehen Erwerbskosten in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Rechnet man die anfallenden Entwicklungs-, Ausgleichs- und Erschließungskosten hinzu, wird dieser Bauabschnitt wohl nicht mehr zu finanzieren beziehungsweise zu vermarkten sein.
Bei allem Respekt vor den Betreibern der betroffenen Landwirtschaft und deren Verantwortung für die Versorgung unserer Gesellschaft, kann und darf es nicht sein, dass sich eine kleine Minderheit auf Kosten des Gemeinwohls derartig unanständig bereichern will. Damit eine wirtschaftlich sinnvolle Entwicklung unserer Stadt weiterhin gewährleistet ist und lebensnotwendige Arbeitsplätze dauerhaft bei uns erhalten bleiben, erscheint mir in diesem Fall ein neutral geführtes Umlegungsverfahren unumgänglich.
Harry Burger, Ellwangen
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