Tannhausen genehmigt weitere Fernwärmeleitungen
Unangemeldete Arbeiten irritierten im September Gemeinderat und Verwaltung
- Noch im September haben die Bauarbeiten einer ortsansässigen Firma für Irritationen im Tannhausener Gemeinderat und bei der Verwaltung gesorgt. Die Verlegung von Fernwärmeleitungen war weder im Rathaus angemeldet noch war die Verwaltung über die geplanten Bauarbeiten informiert worden. Vor allem verkehrsrechtlich waren die unangemeldeten Arbeiten problematisch. Erst durch die Intervention von Bürgermeister Manfred
Haase wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung auf den Weg gebracht, die ein mögliches Chaos verhindert hat. „Wie es scheint, hat die Firma dazugelernt. Sie hat im Rathaus jetzt einen Antrag für weitere Erweiterungsarbeiten des Fernwärmenetzes eingereicht. In der Gartenstraße, der Schönbornstraße und der Ellwanger Straße sollen weitere Gebäude an das Fernwärmenetz des Biogasbetriebes angeschlossen werden.“, resümiert Haase.
Gleichzeitig wurden die Bedingungen für die Bauarbeiten auf öffentlichem Grund geregelt. Dies betrifft vor allem die Finanzierung. Der Bauträger muss nun pro Meter Leitung auf öffentlichem Grund einmalig 1,50 Euro zahlen. Pro Querung eines Gehweges oder einer Straße fallen einmalig 150 Euro an. Das jährliche Nutzungsentgelt pro Meter Fernwärmeleitung auf öffentlichen Grund beläuft sich auf 20 Cent. Dafür wurde ein Nutzungsvertrag mit dem Biogasanlagenbetreiber abgeschlossen. „Diese Regelung ist wichtig, da auch die EnBW ODR ein Konzessionsentgelt an die Gemeinde zahlt. Wenn wir das beim Biogasbetrieb nicht einfordern würden, würden wir gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen“, so Bürgermeister Haase.
Bei einem gleichartigen Bauantrag eines weiteren Biogasanlagebetreibers in Tannhausen wurde nach dem gleichen Prinzip verfahren. Der Anbieter will sein Fernwärmenetz auf weitere Wohngebäude in der Wagnerstraße ausweiten. Auch hier gelten die gleichen Nutzungsentgelte und Kostenübernahmen wie beim erstgenannten Betreiber.