Was die Flurneuordnung für Pfahlheim bedeutet
Das Verfahren soll den Ortskern aufwerten und zusätzliche Wohnmöglichkeiten schaffen
- Die Aufwertung des Ortskerns ist der Leitgedanke bei der innerörtlichen Flurneuordnung in Pfahlheim. Im Idealfall sollen Flächen, die entweder nicht oder nur unzureichend erschlossen sind, als Baugrundstücke erschlossen werden können.
Der Termin für die Gründungsversammlung der Teilnehmergesellschaft der innerörtlichen Flurneuordnung war denkbar schlecht gewählt: Am Nachmittag des 27. Juni 2018 war die deutsche Fußball-Nationalmannschaft der Herren bei der WM in Russland vorzeitig ausgeschieden – erstmals seit 1938 in der Vorrunde. Die Teilnehmer ließen sich aber nicht von der Untergangsstimmung um das deutsche Team anstecken, sondern beschlossen den Einstieg in den Prozess, der das Herz von Pfahlheim voraussichtlich nachhaltig verändern wird.
Franz Kuhn, der Vorsitzende der Teilnehmergesellschaft für die innerörtliche Flurneuordnung, schildert die Problematik wie folgt: Im Ortskern gebe es zahlreiche ehemalige Bauernhöfe.
Diese Flächen sollen mittelfristig zu Wohnzwecken genutzt werden, nicht zuletzt gehe es auch darum, das Wohnen im Ortskern für jüngere Menschen attraktiv zu machen. Auch barrierefreie Wege können durch die Flurneuordnung geschaffen werden.
Für dieses Vorhaben braucht es einen langen Atem: Ein Baugebiet am Ortsrand zu planen und zu erschließen, geht in der Regel deutlich schneller, als Wohnflächen in der Ortsmitte bereitzustellen. Dazu kommt, dass der Grenzverlauf zwischen den Grundstücken im Dorf nicht überall mit der tatsächlichen Nutzung übereinstimmt.
Das Gewohnheitsrecht hat hier und dort dafür gesorgt, dass Grundstücksgrenzen und Wege entstanden sind, die so auf keiner Karte verzeichnet sind. Die Herstellung rechtssicherer Grenzverläufe zwischen den Parzellen ist deshalb ein weiteres Ziel des Verfahrens.
Die Teilnehmerversammlung der innerörtlichen Flurneuordnung vertritt daher die Interessen der Grundstückseigentümer des betreffenden Gebiets. Laut Franz Kuhn bringen die Teilnehmer ihre Flächen ein, aus denen dann im Zuge des Verfahrens bebaubare Grundstücke entstehen sollen.
Dabei muss ein gerechter Ausgleich
zwischen den Beteiligten gefunden werden, entweder durch Tausch oder gegen Entgelt. „Manche Personen müssen dabei vielleicht auch über ihren Schatten springen“, ist sich Kuhn sicher.
Mit der Wertermittlung ist nun ein wichtiger Meilenstein des Verfahrens erreicht worden. Als Basis dafür wurde ein Wertrahmen definiert, der je nach Bodenklasse einen Quadratmeterpreis für die Grundstücke festlegt. Je nach Bodenklasse bewegt sich der Preis pro Quadratmeter zwischen 1,90 und 80 Euro.
Auf der Basis dieses Schlüssels ist nun der Tausch von Flächen oder Teilen davon möglich. Der Vorteil der innerörtlichen Flurneuordnung ist, dass die Grundstücksgrenzen verändert werden können, ohne dass Vermessungskosten anfallen. Auch die Notarkosten entfallen.
Das bedeutet, dass auch der Tausch kleinster Flächen möglich wird, um Baugrundstücke zu arrondieren oder Zugänge zu schaffen. Die Finanzierung des Verfahrens erfolgt über Zuschüsse sowie über Beiträge der Gemeinde.
Ein zweiter Meilenstein steht laut Franz Kuhn dann möglicherweise im Frühjahr an: Dann nämlich soll die Dorfplatzgestaltung in Angriff genommen werden. Bereits im März wurde hierfür ein Stadtplaner eingesetzt. Jetzt, so Kuhn, „erwarten wir die Ergebnisse, um sie mit unseren Ideen abzugleichen.“