Stadt lässt Investoren abblitzen
„Wir hätten das Maximum rausgeholt“: Der Eigentümer des Mödinger-Geländes erhebt schwere Vorwürfe
- Kein Anruf, keine EMail: Dass die Stadt erneut eine Veränderungssperre fürs MödingerAreal erlassen hat, musste Eigentümer Johannes Neukamm aus der Zeitung erfahren. Das finde er persönlich sehr schade, sagt er.
Neukamm versteht nicht, dass die Stadt den „Schandfleck“nicht weg haben will und sich gegen eine Entwicklung auf dem Gelände sperrt. Und er stellt aus seiner Warte richtig, dass sehr wohl Bauvoranfragen eingereicht worden seien. Das hatte die Stadtverwaltung zuletzt verneint und in der Gemeinderatssitzung am 3. Dezember auf Nachfrage erklärt, dass ein Antrag auf Bodenaustausch ebenso wenig vorliege wie eine Bauvoranfrage oder ein Baugesuch.
Neukamm spricht dagegen von einer vollständigen Planung, die den Zielen der Stadt für das Gebiet entspreche und konform zum Bebauungsplan sei. Auf Nachfrage der „Ipfund Jagst-Zeitung / Aalener Nachrichten“wird er konkret. Ihm zufolge wollten sich zwei Unternehmen ansiedeln. Außerdem sollten 51 barrierefreie und bezahlbare Wohnungen geschaffen werden.
Das erste Unternehmen beschäftigt sich mit Recycling und nachhaltigem Bauen und hätte 6000 Quadratmeter belegt. Es hätte sich, wie Neukamm sagt, neu in Ellwangen niedergelassen und die Hangfläche wirtschaftlich genutzt.
Das zweite Unternehmen aus dem Bereich Energiehandel und Logistik sollte direkt an der Bahnhofstraße unterkommen. Nach Worten Neukamms war sogar vorgesehen, den Gleiszugang des Geländes zu reaktivieren.
Eine Wohnbebauung war im vorderen Bereich geplant – auf rund 5000 Quadratmeter Fläche auf dem TSV-Areal. Sogar eine Gewerbeeinheit für die Mieter der TSV-Geschäftsstelle sollte es geben. Neue Arbeitsplätze, neuer Wohnraum – „wir hätten aus dem Gelände das Maximum rausgeholt“, sagt Neukamm. „Es wäre alles sehr schnell gegangen.“Aber: „Das wollte man nicht.“
Ein Bodenaustausch war Neukamm zufolge nicht vorgesehen. Die 800 Quadratmeter, auf denen Altlasten nachgewiesen sind, wären „mit heutigen Methoden neutralisiert“worden. Die Versiegelung sei Gang und Gäbe, kostengünstiger und schneller, sagt der Eigentümer und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt. Jede Behörde sei von Beginn an auf ihn gehetzt und alles in Bewegung gesetzt worden, um ihn zu bremsen. Auf die Abbruchgenehmigung habe er ein Jahr gewartet.
Den hinteren Teil des Geländes hat Neukamm als Parkfläche an die benachbarte Firma Varta vermietet. Der Rest ist geräumt bis auf ein altes Wohnhaus, die Hallen an der Bahnhofstraße und das TSV-Ensemble. Ein Bauzaun umschließt das Areal. Wenn es bis zur Landesgartenschau immer noch so aussehe, dann sei es eben so, sagt Neukamm.
Immerhin: Der Eigentümer hat jetzt kurzfristig einen Termin bekommen. Die Stadt bestätigt, dass in der kommenden Woche Gespräche mit Herrn Neukamm in der Angelegenheit geführt würden.
Aber gab es nun Bauvoranfragen oder nicht? Die Stadt macht da einen feinen Unterschied. Demnach liegen keine „vollständigen“Bauanträge oder „vollständige“Bauvoranfragen vor. Und weil die vorgelegten Pläne nun mal „nicht vollständig“seien, seien sie bisher weder beschieden noch abgelehnt worden. Zudem liege derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor.
Die Antwort auf die Frage, warum sich die Stadt gegen neue Arbeitsplätze und neuen Wohnraum sperrt, fällt kurz und knapp aus: „Die Stadt befindet sich in Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Veränderungssperre soll der geordneten Bauleitplanung dienen.“
Stellt sich die Frage, warum die Stadt vor Erlass der zweiten Veränderungssperre nicht mit dem Eigentümer gesprochen hat. Dazu heißt es: Die Veränderungssperre diene der Sicherung der Bauleitplanung. Es könnten grundsätzlich Ausnahmen beantragt werden, wie bereits bei der vorherigen Veränderungssperre. Der Abbruchbescheid ab Oberkante Bodenplatte habe weiterhin Gültigkeit und sei weder aufgehoben noch zurückgenommen worden.
Weiter stellt die Stadt klar: „Bisher lassen sich aus den Antragsunterlagen noch keine abschließenden Aussagen treffen. Entsprechende Unvollständigkeitsschreiben wurden an die Antragssteller bereits verschickt.“Demnach haben es die potenziellen Investoren also schriftlich, dass ihre Bauvoranfragen unvollständig sind.
Aber was, wenn die Veränderungssperre ausläuft? Dazu teilt die Stadt schriftlich mit: „Wie bereits erläutert, befindet sich die Stadtplanung im Verfahren, einen Bebauungsplan zu erstellen. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, kann eine Weiterentwicklung erfolgen. Eine dauerhafte Brache ist von keiner Seite wünschenswert.“