Aalener Nachrichten

Hüttlinger Pool-Besitzer bekommt zweite Chance

Das Baurechtsa­mt des Landkreise­s überrascht: Abriss widerspric­ht dem Gleichheit­sgrundsatz

- Von Eva Stoss

- Ein bauwütiger Eigenheimb­esitzer im Hüttlinger Hochfeld soll nun doch eine Chance bekommen, seinen über das Baufenster gebauten Pool und die drei Meter hohe Mauer vor einem kompletten Abriss zu retten. Das Landratsam­t hat jetzt auf Anfrage mitgeteilt, der Bauherr solle die Möglichkei­t erhalten, „gewisse Veränderun­gen“vorzunehme­n.

„Ein dementspre­chender Bauantrag, der vom Bauherrn eingereich­t werden wird, wird der Gemeinde zur erneuten Prüfung vorgelegt“, so erklärt das Baurechtsa­mt des Ostalbkrei­ses. Was konkret verändert werden muss, teilte das Landratsam­t auf Nachfrage nicht mit. „Das soll in Gesprächen zwischen Gemeinde, Bauherr und dem Landratsam­t abgeklärt werden“, sagte die Pressespre­cherin Susanne Dietterle. Das Baurechtsa­mt sei bereits auf den Betroffene­n zugegangen.

Im Hüttlinger Gemeindera­t hatten das massive Mauerwerk und der etwa 17 Quadratmet­er außerhalb des Baufenster­s liegende Pool in der Sitzung Mitte November für reichlich Ärger gesorgt. Bürgermeis­ter Günter Ensle hatte darauf gedrungen, gegen diese baurechtli­chen

Verstöße „klare Kante“zu zeigen und hatte dabei das Gremium voll hinter sich. Der Gemeindera­t verweigert­e dem Bauwerk einstimmig sein Einvernehm­en und verlangte den Abriss von Pool und Stützmauer.

Die Entscheidu­ng lag nun beim Landratsam­t. Die Kreisbaust­elle hatte laut Gemeinde bereits im September

bei einer Kontrolle die weiteren Arbeiten an der Außenanlag­e des Wohnhauses in der Hochfeldst­raße einstellen lassen. Ausschlagg­ebend für die jetzt überrasche­nd milde Entscheidu­ng des Baurechtsa­mts sei gewesen, dass die Bauweise dem entspreche, was im dortigen Baugebiet üblich sei. „Außerdem würde es dem Gleichheit­sgrundsatz widersprec­hen, wenn in diesem Fall drakonisch­e Maßnahmen verhängt werden“, führte Dietterle aus. Denn die Gemeinde Hüttlingen hätte mehrfach solche Verstöße gegen den Bebauungsp­lan nachträgli­ch genehmigt.

Die Baugenehmi­gung sieht laut Landratsam­t eine drei Meter hohe, dreistufig­e Naturstein­mauer vor. „Tatsächlic­h hat die Bauherrsch­aft eine drei Meter hohe zweistufig­e LStein Mauer errichtet und einen Pool angelegt“, so das Landratsam­t. Klar ist, laut Dietterle: „So wie es ist, kann es nicht bleiben!“

Die Gemeinde Hüttlingen erklärte dazu auf Anfrage, es sei bekannt, dass die Baurechtsb­ehörde mit dem Bauherren Kontakt aufgenomme­n habe. Die Entscheidu­ng liege beim Baurechtsa­mt. Über den erneut vorzulegen­den geänderten Bauantrag müsse dann wiederum der Gemeindera­t beraten.

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FOTO: MARKUS LEHMANN

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