Hüttlinger Pool-Besitzer bekommt zweite Chance
Das Baurechtsamt des Landkreises überrascht: Abriss widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz
- Ein bauwütiger Eigenheimbesitzer im Hüttlinger Hochfeld soll nun doch eine Chance bekommen, seinen über das Baufenster gebauten Pool und die drei Meter hohe Mauer vor einem kompletten Abriss zu retten. Das Landratsamt hat jetzt auf Anfrage mitgeteilt, der Bauherr solle die Möglichkeit erhalten, „gewisse Veränderungen“vorzunehmen.
„Ein dementsprechender Bauantrag, der vom Bauherrn eingereicht werden wird, wird der Gemeinde zur erneuten Prüfung vorgelegt“, so erklärt das Baurechtsamt des Ostalbkreises. Was konkret verändert werden muss, teilte das Landratsamt auf Nachfrage nicht mit. „Das soll in Gesprächen zwischen Gemeinde, Bauherr und dem Landratsamt abgeklärt werden“, sagte die Pressesprecherin Susanne Dietterle. Das Baurechtsamt sei bereits auf den Betroffenen zugegangen.
Im Hüttlinger Gemeinderat hatten das massive Mauerwerk und der etwa 17 Quadratmeter außerhalb des Baufensters liegende Pool in der Sitzung Mitte November für reichlich Ärger gesorgt. Bürgermeister Günter Ensle hatte darauf gedrungen, gegen diese baurechtlichen
Verstöße „klare Kante“zu zeigen und hatte dabei das Gremium voll hinter sich. Der Gemeinderat verweigerte dem Bauwerk einstimmig sein Einvernehmen und verlangte den Abriss von Pool und Stützmauer.
Die Entscheidung lag nun beim Landratsamt. Die Kreisbaustelle hatte laut Gemeinde bereits im September
bei einer Kontrolle die weiteren Arbeiten an der Außenanlage des Wohnhauses in der Hochfeldstraße einstellen lassen. Ausschlaggebend für die jetzt überraschend milde Entscheidung des Baurechtsamts sei gewesen, dass die Bauweise dem entspreche, was im dortigen Baugebiet üblich sei. „Außerdem würde es dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, wenn in diesem Fall drakonische Maßnahmen verhängt werden“, führte Dietterle aus. Denn die Gemeinde Hüttlingen hätte mehrfach solche Verstöße gegen den Bebauungsplan nachträglich genehmigt.
Die Baugenehmigung sieht laut Landratsamt eine drei Meter hohe, dreistufige Natursteinmauer vor. „Tatsächlich hat die Bauherrschaft eine drei Meter hohe zweistufige LStein Mauer errichtet und einen Pool angelegt“, so das Landratsamt. Klar ist, laut Dietterle: „So wie es ist, kann es nicht bleiben!“
Die Gemeinde Hüttlingen erklärte dazu auf Anfrage, es sei bekannt, dass die Baurechtsbehörde mit dem Bauherren Kontakt aufgenommen habe. Die Entscheidung liege beim Baurechtsamt. Über den erneut vorzulegenden geänderten Bauantrag müsse dann wiederum der Gemeinderat beraten.