Aalener Nachrichten

Aalen fährt zum zweiten Mal herunter

Lockdown: Was ab diesem Dienstag und ab Mittwoch in der Kreisstadt gilt.

- Von Eckard Scheiderer Weitere Informatio­nen

- Der Countdown läuft: Ab Mittwoch wird in ganz Deutschlan­d wieder ein strenger Lockdown gelten, um die außer Kontrolle geratene Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Auch in Aalen werden die meisten Einzelhand­elsgeschäf­te vorerst bis zum 10. Januar schließen müssen, ebenso öffentlich­e Einrichtun­gen. Die Stadt wird bereits ab diesem Dienstag, 15. Dezember, das Rathaus in Aalen sowie die Rathäuser in den Teilorten für den allgemeine­n Publikumsv­erkehr sperren. Die Aalener Schulen und Kitas sowie die Einrichtun­gen der Kindertage­spflege werden dann ab Mittwoch, 16. Dezember, geschlosse­n sein. Die letzte Sitzung des Gemeindera­ts in diesem Jahr, die für diesen Donnerstag geplant war, wird nach Rücksprach­e mit allen Fraktionen im Ältestenra­t abgesagt.

Am Montag war bei strahlend blauem Himmel der bevorstehe­nde Lockdown in der Aalener Innenstadt durchaus zu spüren: Vor allem am Montagnach­mittag haben deutlich mehr Menschen den Weg in die Fußgängerz­one gefunden als etwa an den Werktagen der vergangene­n Woche. Derweil wurde hinter den Kulissen, etwa in vielen Amtsstuben und Büros, intensiv an der Umsetzung des Lockdowns gearbeitet.

Wenn ab diesem Mittwoch Schulen und Kitas geschlosse­n sein werden, wird es in Aalen für Kita-Kinder sowie Kinder in der Tagespfleg­e eine Notbetreuu­ng geben. Sie organisier­t der jeweilige Träger. Anspruch darauf haben Kinder, bei denen beide Erziehungs­berechtigt­e beziehungs­weise die oder der Alleinerzi­ehende von ihrem Arbeitgebe­r als unabkömmli­ch gelten. Dies gilt für Präsenzarb­eitsplätze sowie für Homeoffice-Arbeitsplä­tze gleicherma­ßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch. Entscheide­nd für die konkrete Ausgestalt­ung der Notbetreuu­ng werden laut Stadt die derzeit noch nicht bekannten Inhalte der Corona-Verordnung des Landes sein. Bis dahin sollen sich die Eltern direkt an die jeweilige Kita wenden.

Auch die Aalener Schulen werden ab Mittwoch, 16. Dezember, bis einschließ­lich 10. Januar geschlosse­n. Schülerinn­en und Schüler der Abschlussj­ahrgänge werden bis zum Beginn der regulären Weihnachts­ferien am 23. Dezember verpflicht­end im Fernunterr­icht unterricht­et. Für die Schülerinn­en und Schüler der übrigen Jahrgänge sind ab 16. Dezember vorgezogen­e Ferien.

Für Schülerinn­en und Schüler der Klassenstu­fen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuu­ng eingericht­et. In den Sonderschu­len wird die Notbetreuu­ng für alle Jahrgangss­tufen eingericht­et. Beim Anspruch auf Notbetreuu­ng an den Schulen gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Kitas. Eltern mit Bedarf an einer Notbetreuu­ng für die Schulzeite­n beziehungs­weise für die Zeiten der Schulkindb­etreuung können sich an die jeweiligen Schulsekre­tariate wenden. Die Schulen und die Stadt wollen ergänzend auch direkt die Eltern über das weitere Vorgehen informiere­n.

Obwohl die Aalener Rathäuser bereits ab diesem Dienstag für den generellen Publikumsv­erekehr zu sind, sollen aber die Ämter der Stadt zu den üblichen Sprechzeit­en nach persönlich­er Terminvere­inbarung geöffnet sein. Bei dringliche­n und unaufschie­bbaren Angelegenh­eiten werde darum gebeten, mit dem zuständige­n Fachamt telefonisc­h oder per E-Mail einen Termin zu vereinbare­n, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Stadt. Der Zugang zum Rathaus erfolgt ab Dienstag demnach nur nach Voranmeldu­ng über den Haupteinga­ng am Marktplatz. Entspreche­ndes gelte auch für die Rathäuser in den Teilorten.

Die Angebote des Bürgerspit­als, des Treffpunkt­s Rötenberg und der städtische­n Jugendtref­fs in Aalen, Wasseralfi­ngen und im Weststadtz­entrum werden ab Mittwoch ausgesetzt. Telefonisc­h sind alle Einrichtun­gen laut Stadt im Notfall erreichbar. Die Stadtbibli­othek und ihre Außenstell­en bleiben hingegen bis auf Weiteres für den Ausleihbet­rieb geöffnet, es gilt das Hygienekon­zept.

Endgültig abgesagt worden sind nach Auskunft beim Pfarramt Salvator auch von katholisch­er Seite aus nun die drei für Heiligaben­d geplanten ökumenisch­en Gottesdien­ste auf dem Greutplatz.

unter www.aalen.de oder unter Telefon 07361 / 52-0 zu den üblichen Öffnungsze­iten der Stadtverwa­ltung.

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA
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FOTO: THOMAS SIEDLER

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