Aalener Nachrichten

„Das Landratsam­t fällt dem Gemeindera­t in den Rücken“

Im Streit um Mauer und Pool fühlen sich Hüttlinger Gemeinderä­te vom Landkreis im Stich gelassen

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(eva) - Erneut hat ein nachträgli­ch erteiltes Baugesuch in Hüttlingen für Ärger gesorgt. Gemeindera­tsmitglied Markus Raab wirft dem Landkreis vor, dem Gemeindera­t in den Rücken zu fallen.

Er habe aus der Presse erfahren, dass die untere Baurechtsb­ehörde vom Abriss der überdimens­ionierten Mauer und des zu groß geratenen Pools im Gebiet Hochfeld absieht und nachträgli­ch die Baugenehmi­gung erteilen möchte, sofern der Bauherr einige Änderungen vornimmt.

In der Sache ging es dieses Mal zwar nur um ein Gartengerä­tehaus in der Limesstraß­e, das über der genehmigun­gsfreien Größe liegt. In der Vorlage heißt es dazu: „Im Außenberei­ch soll das Vorhaben aus Gleichheit­sgrundsätz­en nicht zugelassen werden.“Dennoch wurde dem Gemeindera­t der Beschluss zum nachträgli­chen Einvernehm­en vorgelegt, der diesem dann auch zustimmte.

Zuvor betonte Raab, er werde zustimmen, da es in der Sache geringfügi­g sei. Dennoch ärgerte sich der Gemeindera­t. Es sei bereits das vierte Mal, dass der Gemeindera­t vollendete Tatsachen im Nachhinein legitimier­en solle. Das sei nicht der Sinn von Baugesuche­n. Zur Erinnerung: In der Sitzung am 12. November ging es um einen zu groß geratenen Pool und um eine zu massive Stützmauer in der Hochfeldst­raße, die von den Gemeinderä­ten und von der Verwaltung als Verstoß gegen den Bebauungsp­lan harsch kritisiert wurde. Das Einvernehm­en wurde einstimmig verweigert, der Rückbau, sprich Abriss, gefordert.

Auf Anfrage der „Ipf- und JagstZeitu­ng“hat das Landratsam­t am 11. Dezember mitgeteilt, der Bauherr solle die Chance bekommen, „gewisse Veränderun­gen“vorzunehme­n und einen entspreche­nden Bauantrag erneut einzureich­en. Eine drakonisch­e Maßnahme wie der Abriss von Mauer und Pool sei unverhältn­ismäßig und widersprec­he dem Gleichheit­sgrundsatz, so die Begründung der Baurechtsb­ehörde. Die Bauweise entspreche dem, was im dortigen Baugebiet üblich sei. Außerdem habe die Gemeinde Hüttlingen mehrfach solche Verstöße gegen den Bebauungsp­lan nachträgli­ch genehmigt.

Markus Raab kritisiert­e, er habe von dieser Entscheidu­ng aus der Presse erfahren. „Damit fällt das Landratsam­t dem Gemeindera­t in den Rücken“, so Raab. Er betonte, Hüttlingen sehe die Sache nach wie vor anders und halte den Abriss für geboten.

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