„Das Landratsamt fällt dem Gemeinderat in den Rücken“
Im Streit um Mauer und Pool fühlen sich Hüttlinger Gemeinderäte vom Landkreis im Stich gelassen
(eva) - Erneut hat ein nachträglich erteiltes Baugesuch in Hüttlingen für Ärger gesorgt. Gemeinderatsmitglied Markus Raab wirft dem Landkreis vor, dem Gemeinderat in den Rücken zu fallen.
Er habe aus der Presse erfahren, dass die untere Baurechtsbehörde vom Abriss der überdimensionierten Mauer und des zu groß geratenen Pools im Gebiet Hochfeld absieht und nachträglich die Baugenehmigung erteilen möchte, sofern der Bauherr einige Änderungen vornimmt.
In der Sache ging es dieses Mal zwar nur um ein Gartengerätehaus in der Limesstraße, das über der genehmigungsfreien Größe liegt. In der Vorlage heißt es dazu: „Im Außenbereich soll das Vorhaben aus Gleichheitsgrundsätzen nicht zugelassen werden.“Dennoch wurde dem Gemeinderat der Beschluss zum nachträglichen Einvernehmen vorgelegt, der diesem dann auch zustimmte.
Zuvor betonte Raab, er werde zustimmen, da es in der Sache geringfügig sei. Dennoch ärgerte sich der Gemeinderat. Es sei bereits das vierte Mal, dass der Gemeinderat vollendete Tatsachen im Nachhinein legitimieren solle. Das sei nicht der Sinn von Baugesuchen. Zur Erinnerung: In der Sitzung am 12. November ging es um einen zu groß geratenen Pool und um eine zu massive Stützmauer in der Hochfeldstraße, die von den Gemeinderäten und von der Verwaltung als Verstoß gegen den Bebauungsplan harsch kritisiert wurde. Das Einvernehmen wurde einstimmig verweigert, der Rückbau, sprich Abriss, gefordert.
Auf Anfrage der „Ipf- und JagstZeitung“hat das Landratsamt am 11. Dezember mitgeteilt, der Bauherr solle die Chance bekommen, „gewisse Veränderungen“vorzunehmen und einen entsprechenden Bauantrag erneut einzureichen. Eine drakonische Maßnahme wie der Abriss von Mauer und Pool sei unverhältnismäßig und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, so die Begründung der Baurechtsbehörde. Die Bauweise entspreche dem, was im dortigen Baugebiet üblich sei. Außerdem habe die Gemeinde Hüttlingen mehrfach solche Verstöße gegen den Bebauungsplan nachträglich genehmigt.
Markus Raab kritisierte, er habe von dieser Entscheidung aus der Presse erfahren. „Damit fällt das Landratsamt dem Gemeinderat in den Rücken“, so Raab. Er betonte, Hüttlingen sehe die Sache nach wie vor anders und halte den Abriss für geboten.