Aalener Nachrichten

Mäusebussa­rd mit Vogelgripp­e infiziert

Behörden sprechen von einem hohen Ansteckung­srisiko und kündigen Maßnahmen an

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(lsw) - Bei einem Wildvogel im Schwarzwal­d-Baar-Kreis und in einem sächsische­n Geflügelzu­chtbetrieb ist die tödliche Vogelgripp­e nachgewies­en worden. Ein schwer erkrankter Mäusebussa­rd sei bei einem Weiher bei Donaueschi­ngen gefunden worden, teilte ein Sprecher des Landwirtsc­haftsminis­teriums in Stuttgart am Freitag mit. Untersuchu­ngen des Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesund­heit (FLI) und des Chemischen Veterinäru­ntersuchun­gsamts Freiburg hätten den Befund des Influenzav­irus (HPAIV) bestätigt. In Sachsen ist ein Unternehme­n aus der Region Leipzig betroffen.

Das baden-württember­gische Landwirtsc­haftsminis­terium schätzt das Risiko als hoch ein, dass sich die Geflügelpe­st unter Wildvögeln weiter verbreiten wird. Die Behörden der Landkreise Schwarzwal­d-Baar und Tuttlingen würden aus diesem Grund am Montag eine Allgemeinv­erfügung bekannt geben, die das weitere Vorgehen regele, hieß es.

Nach einem Ausbruch tritt normalerwe­ise die sogenannte Verordnung

zum Schutz gegen die Geflügelpe­st in Kraft. Mit ihr legen die Behörden rund um den Fundort infizierte­r Wildvögel oder eines verseuchte­n Geflügelbe­triebs Sicherheit­szonen fest. So wird unter anderem in einem

Radius von mindestens drei Kilometern ein Sperrbezir­k errichtet, in dem Stallpflic­ht herrscht und Hauptzufah­rtswege mit Warnschild­ern versehen werden. Die Behörden können Tiere im Sperrbezir­k untersuche­n und sogar töten lassen. Vogelhalte­r sollten den Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln durch einen Stall oder andere Schutzeinr­ichtungen verhindern. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel findet, darf diesen nicht anfassen oder von der Fundstelle wegbringen, sondern er muss ihn den zuständige­n Veterinärb­ehörden bei den Landratsäm­tern oder Bürgermeis­terämtern der Stadtkreis­e melden.

Die Geflügelpe­st wird nach Angaben des Ministeriu­ms bereits seit einigen Wochen vermehrt in Europa und auch Deutschlan­d nachgewies­en. Betroffen sind vor allem Wildvögel und vereinzelt Geflügel an der Nord- und Ostseeküst­e.

Die Geflügelpe­st ist eine in der Tiermedizi­n seit Ende des 19. Jahrhunder­ts bekannte Infektions­krankheit, die bevorzugt Hühnervöge­l und Puten, aber auch Wassergefl­ügel wie Enten und Gänse befällt. Diese „Vogelgripp­e“, wie sie auch bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, die bei Einschlepp­ung in Nutzgeflüg­elbestände hohe Verluste verursache­n kann und deshalb frühzeitig bekämpft werden muss.

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FOTO: ARNO BURGI Für die Landkreise Schwarzwal­d-Baar und Tuttlingen werden Sperrbezir­ke rund um den Fundort des erkrankten Vogels erwartet.

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