Kobeleshof: BUND begründet Einspruch
Dem Umweltverband liegen aber noch nicht alle Genehmigungsunterlagen vor
(ij/fg) - Der Umweltschutzverband BUND hat die Begründung seines Widerspruchs gegen die Genehmigung des Landratsamtes zum geplanten Ausbau des Kobeleshofs vorgelegt. Dies hat der BUND-Regionalvorsitzende Werner Gottstein in einer Presseerklärung mitgeteilt. Weil dem Umweltschutzverband wichtige Genehmigungsunterlagen zunächst nicht zur Verfügung gestellt wurden, konnte die Begründung für den Widerspruch erst neun Monate nach der Genehmigung eingereicht werden, so Gottstein.
Der Hof in Ellwangen-Hintersteinbühl soll von derzeit 772 auf 1313 Rinder erweitert werden, wodurch er zu einem der größten landwirtschaftlichen Betriebe in BadenWürttemberg wachsen würde. Das Landratsamt des Ostalbkreises hatte die Erweiterung im Frühjahr vergangenen Jahres genehmigt, der Umweltschutzverband legte dagegen Widerspruch ein. Dass die Begründung für den Widerspruch erst Mitte Dezember nachgereicht werden konnte, erklärt der BUND-Regionalvorsitzende Gottstein mit einem langen „Verfahren mit vielen Briefwechseln und Rechtsprüfungen“.
Die Betreiberfamilie Zwick hatte gegen die Weitergabe der digitalen Genehmigungsunterlagen durch das Landratsamt an den BUND Einspruch eingelegt und dies mit Betriebsgeheimnissen begründet. Nach
Angaben des Umweltschutzverbands sah das Regierungspräsidium Stuttgart diesen Einspruch als unbegründet an. Dennoch würden dem BUND auch jetzt noch entscheidende Unterlagen verweigert, so der Regionalvorsitzende des Verbands. Die Dokumente, die dem BUND zugegangen seien, umfassten zwölf digitale Ordner, erläuterte Gottstein gegenüber der „Ipf- und Jagst-Zeitung/ Aalener Nachrichten“. Einer der Ordner sei aber leer gewesen.
In der über 40-seitigen Widerspruchsbegründung kritisiert der Verband, dass das Landratsamt bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Fehler gemacht habe. So seien zum Beispiel die Auswirkungen auf nahe gelegene Biotope, darunter der Glassägweiher, nicht untersucht worden. Auch der Brandschutz sei nicht ausreichend betrachtet worden. So seien nicht genügend Flächen ausgewiesen worden, um die Tiere im Brandfall retten zu können.
Überdies bezweifelt der BUND, dass der Kobeleshof das Privileg eines landwirtschaftlichen Betriebs für sich noch in Anspruch nehmen könne. Eine wichtige Voraussetzung dafür – dass nämlich die Hälfte des für die Kühe notwendigen Futters auf den hofeigenen Flächen erzeugt werden kann – sei nicht mehr ohne Weiteres gegeben. „Wir haben nachgerechnet“, erklärte Gottstein: „Wir müssen nämlich auch den schlimmsten Fall annehmen. Und dann reicht es nicht.“Der Verband berufe sich dabei auf das Urteil eines Münchner Gerichts im Fall eines Geflügelbetriebs. Wegen der zu erwartenden Dürrejahre bezweifelt der BUND zudem, dass die Wasserversorgung für die Tiere sichergestellt sei.
Offen ist für Gottstein zudem, wie der Betrieb das Problem der entstehenden Gülle lösen will. Das Entsorgungskonzept zähle zu den Betriebsgeheimnissen, in die der BUND bisher noch keine Einsicht nehmen konnte. Auch habe das Landratsamt die Auswirkungen der Pariser Klimabeschlüsse auf die Milchviehhaltung nicht einkalkuliert.
Da der Widerspruch eine sogenannte aufschiebende Wirkung hat, können die Erweiterungspläne auf dem Kobeleshof derzeit nicht umgesetzt werden. Der BUND-Regionalvorsitzende Gottstein rechnet damit, dass möglicherweise das Regierungspräsidium in Stuttgart über den Widerspruch entscheiden wird.