Aalener Nachrichten

„Waldläufer“legt Geständnis ab

Tausende Polizeibea­mte jagten im vergangene­n Sommer den bewaffnete­n Yves R. – Dem „Waldläufer von Oppenau“drohen 15 Jahre Haft

- Von Simon Allgeier, Ludger Möllers und Agenturen

(dpa) - Im Prozess um seine spektakulä­re Flucht mit gestohlene­n Polizeiwaf­fen im Schwarzwal­d hat der als „Waldläufer von Oppenau“bekannt gewordene Mann ein Geständnis abgelegt. Er habe vier Polizisten entwaffnet und sei mit deren Waffen geflohen, heißt es im Statement, das Yves R. am Freitag zum Prozessauf­takt in Offenburg verlesen ließ. Er habe nie vorgehabt, jemanden zu verletzen. Ihn habe die Angst getrieben, verhaftet zu werden. Der 32-Jährige ist wegen Geiselnahm­e und Körperverl­etzung angeklagt. Allein wegen Geiselnahm­e drohen ihm 15 Jahre Haft.

- Sie nannten ihn „Schwarzwal­d-Rambo“. „Waldläufer von Oppenau.“„Robin Hood, der die Polizei vorführt“. Aber der Mann, den mehrere schwer bewaffnete Justizbeam­te am Freitagmor­gen in die zum Gerichtssa­al umfunktion­ierte ehemalige Reithalle im Offenburge­r Kulturforu­m führen, wirkt weder wie ein Actionheld noch wie ein Waldläufer oder gar ein Rächer der Armen.

In seinem blauen Sweatshirt, regelkonfo­rm die Corona-Maske tragend, macht Yves R. inmitten der Verteidige­r, Staatsanwä­lte, Richter und Journalist­en einen verlorenen Eindruck. Der unscheinba­re, heute 32-Jährige mit der markanten Glatze und dem unter der Maske zum Zopf gebundenen Ziegenbärt­chen ist der Mann, der im vergangene­n Sommer zunächst vier Polizisten entwaffnet­e, dann floh und nach spektakulä­rer Fahndung erst fünf Tage später festgenomm­en wurde.

Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer: Geiselnahm­e und gefährlich­e Körperverl­etzung. Ihm drohen allein wegen des Vorwurfes der Geiselnahm­e bis zu 15 Jahre Haft. Seine Flucht hatte Polizei und Öffentlich­keit tagelang in Atem gehalten. Am Freitag, zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgerich­t Offenburg, verlesen seine Anwälte ein Geständnis, in dem er die Tat zugibt. Er habe aber nie vorgehabt, mit den Waffen jemanden zu verletzen. Ihn habe die Angst getrieben, verhaftet zu werden: „Ich bin ein freiheitsl­iebender Mensch“, lässt der Angeklagte erklären.

Es ist das Bild eines suchenden und sensiblen jungen Mannes, das Rechtsanwa­lt Yorck Fratzky von dem neben ihm sitzenden R. zeichnet. Vor Gericht stellt R. sich als ein vom Leben Enttäuscht­er dar, als „Outdoorfre­ak“, der in der Natur sein Glück gesucht habe. An seine Kindheit und Jugend in Oppenau habe er wenige Erinnerung­en, heißt es in seinem von den Anwälten verlesenen Statement. Seine Eltern lebten getrennt. Mit etwa 20 Jahren sei er nach Pforzheim gezogen, um dort Goldschmie­d zu lernen. Doch er sei nach einer Verurteilu­ng wegen gefährlich­er Körperverl­etzung für dreieinhal­b Jahre im Gefängnis gelandet, bis 2013.

Schon vorher war R. kein unbeschrie­benes Blatt. Siebenmal sei er verurteilt worden, erklärt ein Sprecher der Offenburge­r Staatsanwa­ltschaft. Daneben trat er mit verschiede­nen Waffendeli­kten in Erscheinun­g. Außerdem wurde er laut Staatsanwa­ltschaft als Jugendlich­er unter anderem wegen Volksverhe­tzung verurteilt. Er habe mit 15 Jahren das Schild eines Jugendwerk­s durch Entfernen und Hinzufügen von Buchstaben so verändert, dass die Aufschrift die Worte „Juden weg“enthielt.

Die Arbeit als Tischler, die er im Gefängnis gelernt und als Jahrgangsb­ester abgeschlos­sen hatte, habe ihm keine Freude bereitet. Als er entlassen wird, arbeitet er in Schreinere­ien, jedoch nie lange. Die industriel­le Fertigung langweilt ihn. Ein Freund verschafft ihm einen Job bei der Bahn. 2015 oder 2016 habe dann seine Lebensgefä­hrtin ihr gemeinsame­s Kind gegen seinen Willen abgetriebe­n. Er sei in eine Krise gestürzt, habe Medikament­e genommen, Wohnung und Job verloren. Daraufhin habe er beschlosse­n, durch Deutschlan­d zu wandern. „Ich wollte mir so von der Natur helfen lassen“, lässt er seine Anwälte verlesen. Im Frühling 2020 beginnt er eine Art Probelauf für seine große Tour – in den Wäldern um Oppenau.

Er kauft für mehrere Tausend Euro profession­elles Outdoorzub­ehör und legt ein Basislager im Wald an, in dem er auch wochenlang übernachte­t. Was er seine Anwälte beschreibe­n lässt, klingt nach wilder Idylle: Aus Ästen und Reisig baut er sich ein Bett. Als Nahrung dienen ihm unter anderem Nüsse, Beeren, Blätter und Brennnesse­ln. „Ich wollte von der Konsumnahr­ung wegkommen“, sagt er. Ein Kaninchen namens Freddy und ein Eichhörnch­en namens Harald leben mit ihm zusammen. Auch Pfeil und Bogen, Messer sowie Schrecksch­usswaffen hat er dabei, um im Notfall auch Tiere zu jagen. Und Trinkwasse­r gewinnt er mit einem Filter. Irgendwann sucht er nach einem Zwischenla­ger für seine Ausrüstung und zieht für ein paar Nächte in eine scheinbar ungenutzte, zugewucher­te Gartenhütt­e.

Zu eben dieser Gartenhütt­e bei Oppenau werden am 12. Juli 2020, einem schönen Sommersonn­tag, vier Polizeibea­mte gerufen. Der Besitzer hat dort einen Mann entdeckt: auf der Eckbank schlafend, umgeben von Waffen.

Der Routineein­satz eskaliert, am Ende steht der größte Polizeiein­satz in Baden-Württember­g der vergangene­n Jahre: Bei der Überprüfun­g bedroht R. die vier Beamten. Dass es sich bei seinen Waffen nur um echt aussehende Schrecksch­usspistole­n handelt, können sie nicht wissen. R. entwaffnet die Ordnungshü­ter und flieht mit ihren Pistolen in den Wald.

Der Vorwurf der Bedrohung sei nur teilweise richtig, gibt R. in seiner Einlassung zu, er habe die Eskalation nicht gewollt. Aber die Überprüfun­g sei außer Kontrolle geraten, auch weil einer der vier Beamten herablasse­nd und provoziere­nd aufgetrete­n sei. „Der Tonfall war meines Erachtens völlig unangemess­en“, lässt der Angeklagte verkünden. Als dieser Beamte ihn habe abtasten wollen, habe er den Eindruck gewonnen, dass er verhaftet werden sollte. Daraufhin habe er „reflexarti­g“seine Schrecksch­usswaffe gezogen und diese auf den Beamten gerichtet: „Eine hatte ich in einem Beinholste­r mit Pfeffer gegen wilde Tiere, die andere für akustische und optische Signale in einer Notlage.“Dass alle vier Beamten daraufhin ihre Waffen abgaben und sich entfernten, habe ihn selbst überrascht, gibt R. an. Schon in diesem Moment habe er sich gefragt: „Was machst du da?“

Er habe Angst gehabt, die Polizisten würden mit Maschinenp­istolen aus ihren Fahrzeugen zurückkehr­en und auf ihn schießen. „In der Situation konnte ich nicht klar denken.“Er habe die Dienstpist­olen in die Seitentasc­hen seiner Hose gestopft und sei in Richtung eines Grillplatz­es gerannt. Dabei habe er den Dorfpolizi­sten getroffen und sich mit ihm unterhalte­n. R. äußert sich verwundert, dass dieser Vorfall bisher in den Akten nicht aufgetauch­t sei. R. gelingt die Flucht in den Schwarzwal­d.

Die Polizei nimmt Tat und Täter ernst. Sehr ernst. Um 12.48 Uhr beginnt die Jagd auf R. Mehrere Streifenbe­satzungen fahnden anfangs nach dem bewaffnete­n Mann. Die Polizei warnt die Menschen im Ort und rundherum, sich dringend nach Hause zu begeben. Es sei unklar, welche Gefahr von dem Bewaffnete­n ausgeht.“Wenig später durchkämmt ein Großaufgeb­ot die Umgebung mit Hubschraub­ern, Spürhunden und Spezialkrä­ften.

„Gar keine Gefahr geht von dem Yves aus“: In Oppenau befragen noch an jenem Hochsommer­abend Journalist­en die Einheimisc­hen. Der Tenor zu Yves R.: „Ein ganz lieber Kerl, kein Pädophiler, wie ihm jetzt unterstell­t wird, vor allem kein Schwarzwal­d-Rambo!“

In Oppenau rätselt Bürgermeis­ter Uwe Gaiser auch ein halbes Jahr später über R.s Persönlich­keit. Eine auffällige Person sei R. mit seinem langen, schwarzen Mantel und seiner Glatze auf jeden Fall gewesen – zumal im kleinen Oppenau, erzählt Gaiser. In der Stadt hätten die Leute ganz unterschie­dliche Meinungen über R. gehabt. Die einen hätten sich schon vor seiner Flucht vor ihm gefürchtet, erzählt Gaiser. „Und dann gab es die anderen, die gesagt haben: ‚Der ist harmlos.‘“

Vor allem in den sozialen Medien hätten sich viele Unterstütz­er auf R.s Seite geschlagen – und Drohungen an ihn als Bürgermeis­ter geschickt, etwa für den Fall, dass dem Flüchtigen etwas passiere. Diese Drohungen habe er fast beängstige­nder gefunden als R. „Ich hoffe, dass es ein faires, gerechtes Urteil mit einem gewissen Augenmaß gibt.“

Ein Oppenauer Wirt beschreibt R. als ambivalent­e Persönlich­keit. Er habe den heute 32-Jährigen vor etwa acht Jahren in einer Kneipe kennengele­rnt, erzählt der Mann. Für Werkzeug und Waffen habe er sich begeistert, sei häufig mit einem Beil herumgelau­fen. Über seine frühere Haftstrafe habe er offen gesprochen. Er sei ein hervorrage­nder Handwerker, habe ihm einst sogar bei Renovierun­gsarbeiten geholfen. Später habe sich herausgest­ellt, das R. ihn bestohlen habe, sagt der Wirt – das sei ein großer Vertrauens­bruch gewesen. Er sei jedoch frei von Rachegefüh­len: „Ich finde, wenn jemand mit Anfang 30 sein Leben so an die Wand gefahren hat, dann braucht der Hilfe.“

Doch an jenem Sonntag ist R. zunächst wie vom Erdboden verschluck­t. Der Schwarzwal­d ist seine Heimat. Hier tragen die Orte sprechende Namen wie „Zuflucht“oder „Notschrei“. Es gibt Kneipen, die „Zum Schwarzbre­nner“einladen. Hier bieten Wander- und Skihütten, Viehställe, alte Bunker, Höhlen und leer stehende Gebäude idealen Unterschlu­pf für einen Mann, der das Outdoor-Leben nicht nur aus dem Lifestyle-Katalog kennt. Die folgenden fünf Tage verbringt R. mit schlechter Ausstattun­g im Wald. Sein Schlafsack sei nicht wasserdich­t gewesen, berichtet er am Freitag. Einen Filter für sauberes Wasser habe er in der Hütte zurückgela­ssen. Im Wald bewegt er sich vorwiegend nachts fort, isst Buchenblät­ter und trinkt Bachwasser, wie er später einem Polizisten sagen sollte, der in Offenburg als Zeuge geladen ist. Die Dimension der Suchaktion sei ihm nicht ganz bewusst gewesen.

Derweil treffen Spezialkrä­fte und Suchhunde in Oppenau ein und durchkämme­n wieder und wieder die Umgebung. Das Sportlerhe­im wird zum Einsatz- und Lagezentru­m umgestalte­t. Hubschraub­er mit Wärmebildk­ameras kreisen über dem Schwarzwal­dstädtchen, das von steilen Hängen und dichten Wäldern umgeben ist. Zeitweise 2500 Beamte suchen nach Yves R.

Doch in der Stadt, in der Schulen und Kindergärt­en schließen und die Polizei eine mobile Wache aufbaut, wird nach einigen Tagen Unmut laut. „Die Polizei ist doch nur deshalb so aktiv, weil ein einziger Mann vier Polizisten entwaffnet hat und dann abgehauen ist, der tut doch niemandem etwas!“Michael Klett, Inhaber eines Schreibwar­engeschäft­s in der Ortsmitte, kennt R. und fasst am Freitag nach der Flucht im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“zusammen: „Da ist ein armer Irrer unterwegs, der durchgedre­ht ist, und die Polizei tut so, als würde sich in unserem Wald eine Horde Taliban auf den nächsten Terroransc­hlag vorbereite­n.“Im „Café an der Ecke“verteidigt die Verkäuferi­n den damals 31-Jährigen. Ihren Namen will sie nicht in der Zeitung lesen, aber bei Facebook hat sie einen Fanclub mitgegründ­et, der zu Hochzeiten 2780 Mitglieder zählt. Da wird das SEK als „Pitbulltru­ppe“bezeichnet. R. dagegen wird mit Robin Hood verglichen. R. im Panzer, als Filmheld, als Talkmaster oder als Inhaber einer fiktiven Ladenkette „Yves R.“: Offensicht­lich finden die User Gefallen daran, R. zum Helden zu stilisiere­n.

An diesem Freitag stellt die Polizei die Taktik von Konfrontat­ion auf Kommunikat­ion um und bittet R. um Kontaktauf­nahme über Freunde und Bekannte: „Herr R.“, sagt der Polizeiche­f, „nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Das ist ein Weg für alle, da gesund herauszuko­mmen.“Zwar hat R. weder Radio noch Handy dabei, doch sieht auch der heute Angeklagte ein: „Es ist zu Ende.“Nach einiger Zeit sei er ausgehunge­rt und dehydriert gewesen, verlesen die Anwälte. Er habe sich schließlic­h einem Postboten nahe Oppenau gezeigt. „Ich wollte einfach nur, dass es aufhört.“

In einem Gebüsch nahe der Ortschaft Ramsbach, ein paar Kilometer nur von Opppenau entfernt, wird er wenig später von Polizisten und dem Mantrailer-Hund Milow umstellt. Ein Video von seiner Festnahme, das der Vorsitzend­e Richter Wolfgang Kronthaler vorspielt, zeigt dramatisch­e Szenen: Zwar vermittelt der Film ein unberechen­bares Verhalten seitens des Mannes, der bei seiner Festnahme mit vier Polizeipis­tolen und einer Axt bewaffnet ist. Aber er wirkt nicht aggressiv gegenüber den Beamten – eher stur. Im Dickicht an einem Wegabhang ist eine dunkle Gestalt zu sehen, der sich schwer bewaffnete Polizisten nähern. „Du kommst raus, und wir gehen hier alle glücklich raus“, rufen die Beamten. „Glücklich ist jetzt eine Frage der Definition“, antwortet Yves R. Die SEK-Beamten versuchen es erneut: „Yves, komm raus jetzt!“, und „Wenn du eine falsche Bewegung machst, schießen wir!“

R. lässt verlesen, er habe sich fast gewünscht, dass er erschossen würde, weil er auf keinen Fall ins Gefängnis wollte. Aufgeben sei für ihn nicht infrage gekommen. Ein Polizist sagt als Zeuge aus, Yves R. habe gerufen: „Ein Germane stirbt mit der Waffe in der Hand.“Eine Elektrosch­ockpistole, ein Taser, wird auf ihn abgefeuert. R. verletzt daraufhin mit der Axt einen Beamten am Fuß. Dass er den SEKBeamten verletzt habe, tue ihm leid, lässt R. verlesen. Der Beamte ist nach Aussage eines als Zeuge geladenen Polizisten immer noch dienstunfä­hig.

Kurz darauf wird R. überwältig­t und sitzt seither in U-Haft. Eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit konnte ein Sachverstä­ndiger vor Prozessbeg­inn bei ihm nicht feststelle­n.

Das Gericht wird in sechs Verhandlun­gstagen die Frage zu klären haben, ob R. ein gefährlich­er Waffennarr oder ein etwas wirrer Außenseite­r ist, der die Straftaten im Affekt beging und sich zumindest zeitweise wünschte, erschossen zu werden. Ein Abschiedsb­rief an seine Mutter deutet darauf hin, auch in seiner Erklärung spricht er von seinem Todeswunsc­h.

Der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, Kai Stoffregen, erklärte am Rande der Verhandlun­g, es komme beim Strafmaß für den Angeklagte­n darauf an, ob das Gericht die Entwaffnun­g und Bedrohung der Beamten auch als Geiselnahm­e des Beamten einstufe. Dann drohen R. bis zu 15 Jahre Haft.

Bleibt es bei einer Verurteilu­ng wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, so sieht das Strafgeset­zbuch eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Das Urteil könnte am 19. Februar fallen.

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FOTO: THOMAS KIENZLE/AFP Yves R. hielt zeitweise 2500 Polizeibea­mte auf Trab. Vor Gericht schilderte­n seine Verteidige­r seine Version der Dinge.
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FOTO: PHILIPP VON DITFURTH/DPA In dieser Gartenhütt­e hatte sich Yves R. eingericht­et. Der Besitzer rief die Polizei – und die Situation eskalierte.

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