Welche Änderungen die Politik bei den Corona-Hilfen plant
Nach starker Kritik von Verbänden und Initiativen will die Regierung nachbessern – Doch die Skepsis bleibt
Von Helena Golz und Agenturen
(dpa) - Die Bundesregierung bessert nach massiver Kritik aus der Wirtschaft bei den Corona-Hilfen für Unternehmen nach. „Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“, sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag. Scholz erzielte eine Einigung mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Altmaier erklärte: „Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauflegen.“
Konkret soll es bei der Überbrückungshilfe III künftig ein Kriterium geben, ob Firmen Hilfen bekommen können. Sie sollen für jeden Monat eine Förderung bekommen, in dem sie einen Umsatzeinbruch von wenigstens 30 Prozent nachweisen können. Vergleichswert ist in der Regel der Vorjahresmonat. Bisher mussten Firmen nachweisen, dass sie in mehreren Monaten Umsatzeinbrüche erlitten haben, oder ob sie direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind.
Für die Fördermonate November und Dezember müssen Firmen bisher einen Umsatzrückgang von 40 Prozent vorweisen. Bei der Staffelung soll es bleiben: Je höher die Umsatzausfälle und Verluste, desto höher sind die Zuschüsse.
Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III soll auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht werden, sofern dies nach dem EU-Beihilferecht zulässig ist. Betriebe, die aufgrund behördlicher Anordnungen dichtmachen mussten, bekommen bisher Zuschüsse von höchstens 500 000 Euro pro Monat. Bei allen anderen Unternehmen lag die Obergrenze bisher bei 200 000 Euro.
Auf den Einzelhandel zielt eine weitere Neuerung: Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware sollen von nun an als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt werden. Außerdem sollen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend gemacht werden können.
Erhöht werden auch Abschlagszahlungen, das sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen. Denn es dauert, bis die regulären Hilfen ausgezahlt werden.
Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands BadenWürttemberg, bewertete die Änderungen als wichtigen Schritt. „Insbesondere dass in den Katalog erstattungsfähiger Fixkosten auch Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Ware aufgenommen werden sollen, freut uns“, sagte sie. Allerdings seien viele Einzelheiten noch nicht geklärt oder im Detail bekannt.
Grünen-Fraktionschefin GöringEckardt sagte: „Die angekündigte erneute Umstellung der Zugangsregeln darf nicht zu weiteren Verzögerungen führen“, sagte sie. Kulturschaffende und die Betreiber von Restaurants, Cafés und Läden „verzweifeln, weil sie nicht wissen, wie sie über die Runden kommen sollen.“