Aalener Nachrichten

Gericht wartet vergeblich auf Angeklagte­n: Haftbefehl

Ein wegen Sachbeschä­digung angeklagte­r Asylbewerb­er ist offensicht­lich untergetau­cht

- Von Josef Schneider

- Wegen Sachbeschä­digung hätte sich am Dienstag ein Asylbewerb­er vor dem Amtsgerich­t in Ellwangen verantwort­en müssen. Doch der vermutlich aus Nordafrika stammende Angeklagte, der in der Landeserst­aufnahmest­elle in Ellwangen untergebra­cht war, blieb der Hauptverha­ndlung unentschul­digt fern. „Wir warten auf die Hauptperso­n“, sagte Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker. Doch die kam auch nach der obligatori­schen Viertelstu­nde Wartezeit nicht.

Alle übrigen Verfahrens­beteiligte­n, inklusive Verteidige­r Rechtsanwa­lt Timo Fuchs aus Ellwangen, waren bei Sitzungsbe­ginn anwesend. Neun Zeugen waren geladen. Die aus dem Irak stammende und in Wendlingen am Neckar wohnhafte Dolmetsche­rin für die arabische und kurdische Sprache hatte dem Gericht ihre geringfügi­ge, verkehrsbe­dingte Verspätung angekündig­t und traf dann auch gut zehn Minuten nach Eröffnung der Verhandlun­g ein.

„Fehlt nur noch einer“, meinte der Amtsgerich­tsdirektor. Strecker fragte in die Runde, ob jemand wisse, wo sich die polizeilic­h gesuchte Person zurzeit aufhalte. Doch keiner wusste was. Also musste die Gerichtsve­rhandlung abgebroche­n werden.

Auf Antrag von Oberstaats­anwalt Peter Humburger erließ Amtsgerich­tsdirektor Strecker nach Paragraf 230, Absatz zwei der Strafproze­ssordnung einen Hauptverha­ndlungshaf­tbefehl. Ein neuer Verhandlun­gstermin wird von Amts wegen bestimmt. Wegen unbekannte­n Aufenthalt­s des Angeklagte­n wurde das Verfahren nach Paragraf 205 der Strafproze­ssordnung vorläufig eingestell­t.

Gegen den Angeklagte­n liegt übrigens auch ein Vollstreck­ungshaftbe­fehl vor. Weil er zwei Geldstrafe­n nicht bezahlt hat, muss er eine Ersatzfrei­heitsstraf­e von 83 Tagen antreten. Doch bislang tauchte der Angeklagte trotz Suche nicht auf. In der LEA jedenfalls ist er nicht mehr.

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