Gericht wartet vergeblich auf Angeklagten: Haftbefehl
Ein wegen Sachbeschädigung angeklagter Asylbewerber ist offensichtlich untergetaucht
- Wegen Sachbeschädigung hätte sich am Dienstag ein Asylbewerber vor dem Amtsgericht in Ellwangen verantworten müssen. Doch der vermutlich aus Nordafrika stammende Angeklagte, der in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen untergebracht war, blieb der Hauptverhandlung unentschuldigt fern. „Wir warten auf die Hauptperson“, sagte Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker. Doch die kam auch nach der obligatorischen Viertelstunde Wartezeit nicht.
Alle übrigen Verfahrensbeteiligten, inklusive Verteidiger Rechtsanwalt Timo Fuchs aus Ellwangen, waren bei Sitzungsbeginn anwesend. Neun Zeugen waren geladen. Die aus dem Irak stammende und in Wendlingen am Neckar wohnhafte Dolmetscherin für die arabische und kurdische Sprache hatte dem Gericht ihre geringfügige, verkehrsbedingte Verspätung angekündigt und traf dann auch gut zehn Minuten nach Eröffnung der Verhandlung ein.
„Fehlt nur noch einer“, meinte der Amtsgerichtsdirektor. Strecker fragte in die Runde, ob jemand wisse, wo sich die polizeilich gesuchte Person zurzeit aufhalte. Doch keiner wusste was. Also musste die Gerichtsverhandlung abgebrochen werden.
Auf Antrag von Oberstaatsanwalt Peter Humburger erließ Amtsgerichtsdirektor Strecker nach Paragraf 230, Absatz zwei der Strafprozessordnung einen Hauptverhandlungshaftbefehl. Ein neuer Verhandlungstermin wird von Amts wegen bestimmt. Wegen unbekannten Aufenthalts des Angeklagten wurde das Verfahren nach Paragraf 205 der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt.
Gegen den Angeklagten liegt übrigens auch ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Weil er zwei Geldstrafen nicht bezahlt hat, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 83 Tagen antreten. Doch bislang tauchte der Angeklagte trotz Suche nicht auf. In der LEA jedenfalls ist er nicht mehr.