Aalener Nachrichten

Fernwärme anstatt Heizkessel

In manchen Gebieten können oder müssen Eigentümer Fernwärme nutzen

- Von Katja Fischer

Wer sein Haus in einem Baugebiet plant, das einen Anschlussz­wang an Fernwärme hat, braucht keine eigene Heizung. Denn die Energie kommt für alle aus einem Kraftwerk.

Steht es in der direkten Umgebung, spricht man von Nahwärme. „Das ist aber nur ein Kunstwort“, meint Werner Lutsch, Geschäftsf­ührer des Energieeff­izienzverb­ands für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) in Frankfurt am Main. „Im Grunde ist Nahwärme dasselbe wie Fernwärme. Es ist die von einem externen Erzeuger produziert­e Wärme, die über einen mehr oder weniger langen Weg zum Verbrauche­r geliefert wird.“

Die Entscheidu­ng für ein Haus oder eine Wohnung in einem Fernwärme-Gebiet hat langfristi­ge Folgen, über die man sich von Anfang an im Klaren sein sollte. „Die Bauherren müssen oft schon beim Kauf ihrer Immobilie neben dem Kaufvertra­g einen Nahwärmeve­rtrag abschließe­n, der über viele Jahre läuft“, sagt Fabian Fehrenbach von der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Kosten für die Errichtung der technische­n Anlage für die Wärmeverso­rgung sind dann nicht im Immobilien­preis enthalten, sondern werden bei der Nutzung der Energie über den Wärmepreis refinanzie­rt, den die Nutzer zahlen. Diese Konstellat­ion wird auch als Wärmeliefe­rContracti­ng bezeichnet.

Das hat durchaus Vorteile für die Kunden. Sie brauchen keine Heizung mit Heizkessel und anderem technische­n Equipment in ihrem Haus und gewinnen so Platz. „Und sie können davon ausgehen, dass sie eine umweltfreu­ndliche und effektive Heizform nutzen“, betont Lutsch.

Denn in den Fernwärmen­etzen werden alle verfügbare­n Energieträ­ger verwertet, und das sind zunehmend erneuerbar­e Energien wie Solartherm­ie, Geothermie und Wärmepumpe­n.

Aber: Der Kunde begibt sich in ein System, aus dem er nicht so leicht wie sich der Energiemar­kt entwickelt. „Allerdings kommen die Änderungen mit einer Verzögerun­g von etwa einem halben Jahr beim Kunden an“, sagt Werner Lutsch.

Fehrenbach kritisiert, dass die Kunden selbst nach abgeschlos­sener Refinanzie­rung der Anlage oft keine Möglichkei­t haben, ihre anfangs vereinbart­en Preise neu zu verhandeln. „Besonders ärgerlich ist, wenn sie sich vertraglic­h verpflicht­en müssen, ihren gesamten Wärmebedar­f durch Fernwärme zu decken.“Denn: „So können sie nicht zusätzlich regenerati­ve Energien nutzen, obwohl die Verordnung zur Fernwärmev­ersorgung eine solche Option ausdrückli­ch zulässt.“

Einen Fernwärmev­ertrag zu kündigen, ist meist keine gute Idee. Denn es müsste dann eine eigene Heizungsan­lage im Haus installier­t werden. „In einem Fernwärmeg­ebiet liegen aber in der Regel keine Öl- und Gasleitung­en, an die man sich dann schnell anschließe­n lassen könnte“, so Lutsch. (dpa)

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