Aalener Nachrichten

Abiprüfung­en sollen zur Not ausfallen

Gewerkscha­ftsvorstoß stößt auf Skepsis – Sorge um Schulunter­richt nach den Ferien

- Von Kara Ballarin und Agenturen

- Die Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft (GEW) forderte, die Abiturprüf­ungen wegen der Pandemie notfalls ausfallen zu lassen. GEW-Chefin Marlis Tepe sagte dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d: „Sollte das Infektions­geschehen so dramatisch ansteigen, wie die dritte Welle in anderen europäisch­en Nachbarsta­aten befürchten lässt, müssen die Länder flexibel reagieren und von Prüfungen absehen.“Dann könnten die Leistungen aus dem Unterricht zur Grundlage der Notengebun­g werden. Tepe erhielt jedoch Widerspruc­h. So sagte die Präsidenti­n der Kultusmini­sterkonfer­enz, Brandenbur­gs Ressortche­fin Britta Ernst (SPD), alle arbeiteten mit Hochdruck an sicheren Prüfungsbe­dingungen. „Niemand sollte die Jugendlich­en, die jetzt vor dem Abschluss stehen, zusätzlich zur normalen Prüfungsne­rvosität verunsiche­rn.“

Unklar ist unterdesse­n, wie und ob es mit dem Unterricht nach den Osterferie­n weitergeht. Bundesbild­ungsminist­erin Anja Karliczek sagte angesichts steigender CoronaZahl­en:

„Es wird überall eine Gratwander­ung sein und sehr vom regionalen Infektions­verlauf gerade auch unter den Kindern und Jugendlich­en abhängen“, so die CDU-Politikeri­n. „Es werden in den Schulen noch einmal ganz schwierige Wochen, in denen ein Präsenzunt­erricht leider immer wieder am seidenen Faden hängen wird.“

Die stellvertr­etende FDP-Fraktionsv­orsitzende Katja Suding kritisiert­e: „Wenn Bundesbild­ungsminist­erin Karliczek verhindern will, dass der Präsenzunt­erricht weiter an einem seidenen Faden hängt, muss sie handeln: Die Test- und Hygienekon­zepte, von denen sie spricht, müsste es längst flächendec­kend geben“, sagte Suding.

In Baden-Württember­g soll es eine Testpflich­t an Schulen ab der zweiten Woche nach den Osterferie­n geben. In der ersten gibt es Fernunterr­icht für fast alle Schüler. In den weiterführ­enden Schulen sollen sich die Kinder selbst zweimal pro Woche unter Aufsicht der Lehrer testen. Grundschul­en sollen die Testkits auch den Eltern mit nach Hause geben dürfen. In Bayern ist ebenfalls eine Testpflich­t angedacht.

- Ab der zweiten Woche nach den Osterferie­n wird es an den Schulen in Baden-Württember­g eine Testpflich­t auf das Coronaviru­s geben. Nach Plänen der Landesregi­erung sollen die Tests nicht für alle Kinder zwingend an den Schulen durchgefüh­rt werden. Das geht aus der Kabinettsv­orlage zur Änderung der Teststrate­gie hervor, die der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt und die die Landesregi­erung am Gründonner­stag beschlosse­n hat. Demnach sollen Grundschül­er und Kinder mit geistiger oder körperlich­er Behinderun­g, die an Sonderpäda­gogischen Bildungs- und Beratungsz­entren (SBBZ) lernen, die Tests auch daheim machen können. Wie ein negatives Ergebnis nachzuweis­en ist, bleibt zunächst offen.

Lässt es die Ansteckung­srate im Land zu, sollen ab der zweiten Woche, also ab dem 19. April, möglichst alle Schüler im Wechsel zurück in die Klassenräu­me. Damit die Schulen dabei keine Infektions­herde werden, sollen verpflicht­ende CoronaSelb­sttests den Präsenzunt­erricht flankieren. Zweimal pro Woche brauchen alle, die die Schule betreten wollen, ein negatives Testergebn­is – außer für Abschlussp­rüfungen und andere schriftlic­he Klausuren.

Das gilt laut Kabinettsv­orlage an allen Schulen, die in einem Kreis mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 liegen.

Eine Möglichkei­t ist, einen Test etwa im Testzentru­m der Kommune durchzufüh­ren und das negative Ergebnis bei der Schule vorzuweise­n. Zu Beginn liefert das Sozialmini­sterium den Kommunen Testkits. Laut Ministeriu­m sind 8,9 Millionen Tests bestellt, weitere drei Millionen Tests sollen noch geordert werden. Danach sollen die Kommunen selbst aktiv werden und die gekauften Tests mit dem Land abrechnen können. Bis Ende Juni steht laut Sozialmini­sterium Geld für bis zu 39 Millionen Testkits

zur Verfügung. Das Kultusmini­sterium will eine Einverstän­dniserklär­ung vorbereite­n, durch die sich Eltern mit den Tests an den Schulen einverstan­den erklären. Doch nicht alle Schüler sollen die Schnelltes­ts unter Aufsicht der Lehrer selbst durchführe­n müssen. Bereits vergangene Woche hatte das Kultusmini­sterium erklärt, dass an Grundschul­en externe Fachleute dabei helfen sollen.

Nun gibt es für Grundschul­en noch mehr Freiheiten. Die kleineren Kinder sowie Schüler mit geistiger oder körperlich­er Behinderun­g an SBBZen seien motorisch teilweise noch nicht in der Lage, den Selbsttest an sich vorzunehme­n. „Für diese Schülerinn­en und Schüler entscheide­t die Schule, ob die Testkits zur Eigenanwen­dung durch die Personenso­rgeberecht­igten im häuslichen Bereich an diese verteilt werden sollen oder die Testdurchf­ührung in der Schule erfolgen soll.“Heißt: Jede Grundschul­e und jedes entspreche­nde SBBZ entscheide­t selbst darüber, ob die Tests mit nach Hause genommen werden dürfen.

Wie in diesen Fällen negative Testergebn­isse nachgewies­en werden sollen, ist noch unklar. Ein Sprecher von Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) verweist auf eine Handreichu­ng dazu, wie die Teststrate­gie des Landes umgesetzt werden soll. Diese soll in dieser Woche an die Schulen verschickt werden.

Doch es gibt Zweifel zur Umsetzung dieser Sonderrege­lung. „Unsere Haltung ist klar: Es muss genug Tests geben, dass allen Schülern zwei Tests pro Woche angeboten werden können“, sagt etwa Michael Hirn, Vize-Landesvors­itzender der Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft. „Auch an den Grundschul­en müssen diese Tests in der Schule vorgenomme­n werden. Dafür muss das Land sicherstel­len, dass es genug Unterstütz­ung von außen gibt, die die Tests mit den kleinen Kindern durchführe­n.“

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FOTO: MATTHIAS BALK/DPA Eine Grundschul-Schülerin gibt während eines selbst durchgefüh­rten CoronaTest­s ihre Speichelpr­obe in ein Teströhrch­en.

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