Im Gefängnis nichts dazu gelernt
Drogensüchtigen Einbrecher zu Haftstrafe verurteilt
- Zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren ohne Bewährung hat das Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff am Donnerstag einen 30-jährigen Mann aus Aalen verurteilt. Oberstaatsanwalt Dieter Schulte warf dem Mann, der in Fußfesseln aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, vor, im Oktober letzten Jahres nicht nur in ein griechisches Restaurant in Aalen – in Sichtweite des Polizeireviers – eingebrochen zu sein, sondern auch den ganzen Sommer über in Aalen mehrfach kleinere Mengen an Marihuana verkauft zu haben.
Unter seinen „Kunden“waren dabei auch minderjährige junge Mädchen. Zwischen 2010 und 2020 hat der Beschuldigte insgesamt über acht Jahre im Gefängnis verbracht, vor allem wegen mehrfacher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, aber auch wegen schwerer räuberischer Erpressung. Die Zeit im Gefängnis hat bei dem berufs – und arbeitslosen Angeklagten jedoch offensichtlich keinen nachhaltigen Lerneffekt ausgelöst. Das stellte
Richter Martin Reuff auch in seiner Urteilsbegründung fest. Während seiner Haft wurden dem Drogenabhängigen unter anderem zwei Langzeittherapien angeboten, die er jedoch nach kurzer Zeit wieder abgebrochen hat. Ende Mai 2020 wurde er nach Verbüßung aller Haftstrafen entlassen und kam bei einer Freundin in einem Aalener Stadtteil unter.
Nachdem das Überbrückungsgeld in Höhe von 2000 Euro nach der Haft aufgebraucht war, nahm er anstelle einer Arbeit seinen Drogenhandel wieder auf, um seine Sucht zu finanzieren. Um die Weisungen der Führungsaufsicht nach seiner Haftentlassung kümmerte er sich nicht. In Aalen war er offenbar als „Ansprechpartner“für kleine Mengen an Marihuana bekannt. Durch die Aussagen einer jungen „Kundin“geriet er im Herbst 2020 schließlich ins Visier der Drogenermittler und wurde im November 2020 festgenommen. Durch die Auswertungen der Chats auf seinem Handy, so ein Kriminalbeamter im Zeugenstand, wurden verschiedene weitere Ermittlungsverfahren angestoßen.
Vor Gericht räumte der Angeklagte sowohl den Einbruch, als auch die kleinen „Geschäfte“reumütig ein. Seine Lieferanten wollte er jedoch nicht nennen. Bei dem Einbruch, bei dem auch eine frühere Bedienung des Lokals mit von der Partie war und der von Nachbarn bemerkt wurde, fand das Duo zwar kein Geld, richtete aber durch eingeschlagene Scheiben einen Schaden von knapp 3000 Euro an, wofür sich der Beschuldigte bei dem Gastwirt entschuldigte. Oberstaatsanwalt Schulte forderte für die verschiedenen Taten eine Haftstrafe von insgesamt drei Jahren.
Rechtanwalt Markus Kiesel hielt angesichts seines reumütigen Mandanten eine mildere Bewährungsstrafe für angemessen. Das Schöffengericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts, baute dem Beschuldigten jedoch auch die sprichwörtliche goldene Brücke, indem es die Möglichkeit einräumte, den Vollzug der kompletten Strafe zurückzustellen, um dem Drogenabhängigen eine Therapie zu ermöglichen. Dafür müssen jedoch zunächst sechs Monate der Haft verbüßt werden. Den Haftbefehl hielt das Gericht aufrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.