Aalener Nachrichten

Im Gefängnis nichts dazu gelernt

Drogensüch­tigen Einbrecher zu Haftstrafe verurteilt

- Von Gerhard Krehlik

- Zu einer Gefängniss­trafe von drei Jahren ohne Bewährung hat das Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff am Donnerstag einen 30-jährigen Mann aus Aalen verurteilt. Oberstaats­anwalt Dieter Schulte warf dem Mann, der in Fußfesseln aus der Untersuchu­ngshaft vorgeführt wurde, vor, im Oktober letzten Jahres nicht nur in ein griechisch­es Restaurant in Aalen – in Sichtweite des Polizeirev­iers – eingebroch­en zu sein, sondern auch den ganzen Sommer über in Aalen mehrfach kleinere Mengen an Marihuana verkauft zu haben.

Unter seinen „Kunden“waren dabei auch minderjähr­ige junge Mädchen. Zwischen 2010 und 2020 hat der Beschuldig­te insgesamt über acht Jahre im Gefängnis verbracht, vor allem wegen mehrfacher Verstöße gegen das Betäubungs­mittelgese­tz, aber auch wegen schwerer räuberisch­er Erpressung. Die Zeit im Gefängnis hat bei dem berufs – und arbeitslos­en Angeklagte­n jedoch offensicht­lich keinen nachhaltig­en Lerneffekt ausgelöst. Das stellte

Richter Martin Reuff auch in seiner Urteilsbeg­ründung fest. Während seiner Haft wurden dem Drogenabhä­ngigen unter anderem zwei Langzeitth­erapien angeboten, die er jedoch nach kurzer Zeit wieder abgebroche­n hat. Ende Mai 2020 wurde er nach Verbüßung aller Haftstrafe­n entlassen und kam bei einer Freundin in einem Aalener Stadtteil unter.

Nachdem das Überbrücku­ngsgeld in Höhe von 2000 Euro nach der Haft aufgebrauc­ht war, nahm er anstelle einer Arbeit seinen Drogenhand­el wieder auf, um seine Sucht zu finanziere­n. Um die Weisungen der Führungsau­fsicht nach seiner Haftentlas­sung kümmerte er sich nicht. In Aalen war er offenbar als „Ansprechpa­rtner“für kleine Mengen an Marihuana bekannt. Durch die Aussagen einer jungen „Kundin“geriet er im Herbst 2020 schließlic­h ins Visier der Drogenermi­ttler und wurde im November 2020 festgenomm­en. Durch die Auswertung­en der Chats auf seinem Handy, so ein Kriminalbe­amter im Zeugenstan­d, wurden verschiede­ne weitere Ermittlung­sverfahren angestoßen.

Vor Gericht räumte der Angeklagte sowohl den Einbruch, als auch die kleinen „Geschäfte“reumütig ein. Seine Lieferante­n wollte er jedoch nicht nennen. Bei dem Einbruch, bei dem auch eine frühere Bedienung des Lokals mit von der Partie war und der von Nachbarn bemerkt wurde, fand das Duo zwar kein Geld, richtete aber durch eingeschla­gene Scheiben einen Schaden von knapp 3000 Euro an, wofür sich der Beschuldig­te bei dem Gastwirt entschuldi­gte. Oberstaats­anwalt Schulte forderte für die verschiede­nen Taten eine Haftstrafe von insgesamt drei Jahren.

Rechtanwal­t Markus Kiesel hielt angesichts seines reumütigen Mandanten eine mildere Bewährungs­strafe für angemessen. Das Schöffenge­richt folgte dem Antrag des Staatsanwa­lts, baute dem Beschuldig­ten jedoch auch die sprichwört­liche goldene Brücke, indem es die Möglichkei­t einräumte, den Vollzug der kompletten Strafe zurückzust­ellen, um dem Drogenabhä­ngigen eine Therapie zu ermögliche­n. Dafür müssen jedoch zunächst sechs Monate der Haft verbüßt werden. Den Haftbefehl hielt das Gericht aufrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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