Aalener Nachrichten

Wer muss die Arbeitskle­idung waschen?

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ist der Rückhalt im Team. Wichtig sei, einen Kollegen oder eine Kollegin nicht alleine zu lassen, wenn man mitbekommt, dass ein Kunde sich unangenehm oder gar übergriffi­g benimmt, sagt Schwarzman­n. Manchmal reiche es schon, Präsenz zu zeigen. So etwas müsse zuvor im Team besprochen werden. Laut Franziska Stiegler ist es generell hilfreich, sich untereinan­der auszutausc­hen

Nach Feierabend sollte man den Ärger des Tages unbedingt abbauen. und sich gemeinsam aufzuregen oder über eine Situation zu lachen. Dafür müssten Zeiten und Räume seitens der Vorgesetzt­en eingeplant werden. „Zum Beispiel könnte man sich im Team am Ende des Tages noch einmal ausspreche­n, damit man das Problem nicht mit nach Hause nimmt.“

Das gemeinsame Jammern und Aufregen könne erst einmal entlastend sein. Im zweiten Schritt gelte es dann zu schauen, wie viele Ressourcen man noch habe, um etwas zu ändern. Die Kollegen könnten gemeinsam analysiere­n, welche Möglichkei­ten es im Betrieb gebe, auf Unzufriede­nheit der Kunden zu reagieren. Die Psychologi­n schlägt zum Beispiel dieses Vorgehen vor: Jeder legt sich eine kleine Strichlist­e an und bespricht später gemeinsam die Optionen. Im Handel könne es zum Beispiel darum gehen, schneller Kassen zu öffnen, damit Kunden nicht zu lange warten müssen. „Im Zweifelsfa­ll

(dpa) - Overall, Kochjacke oder Krankenhau­skittel: Wo Arbeitskle­idung getragen wird, kommt immer wieder die Frage auf: Wer pflegt die Ausstattun­g: Müssen Arbeitnehm­er selbst waschen, oder ist das Aufgabe des Arbeitgebe­rs? „Das hängt vor allem davon ab, um welche Art von Arbeitskle­idung es geht“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht aus Gütersloh. Grundsätzl­ich gehe es immer um die Frage, ob die Kleidung vorgeschri­eben oder nur erwartbar sei.

Handelt es sich um Arbeitskle­idung, die getragen werden muss und sogar aus Sicherheit­sgründen vorgeschri­eben ist, müsse der Arbeitgebe­r sie sowohl stellen als auch nach Gebrauch reinigen, sagt der Fachanwalt. Als Beispiel wären etwa Beschäftig­te in der fleischver­arbeitende­n Industrie zu nennen, deren Kleidung bestimmten Hygienevor­schriften entspreche­n muss.

Daneben gibt es Kleidung, die zwar nicht vorgeschri­eben ist, die der Arbeitgebe­r aber für seine Beschäftig­ten vorsieht – etwa ganz bestimmte Jacken und Hosen mit Firmenlogo und Namen in einem Elektroins­tallations­betrieb. Auch in einem solchen Fall ist der Arbeitgebe­r für die Kleidung verantwort­lich und muss die Reinigung übernehmen.

Etwas anders sieht es aus, wenn es zwar einen bestimmten Dresscode im Unternehme­n gibt, die Kleidung aber grundsätzl­ich auch in der Freizeit getragen werden könnte. Schipp nennt als Beispiel einen Bankmitarb­eiter, der in Anzug und Krawatte zur Arbeit kommen soll. Diese Kleidung muss der Arbeitgebe­r nicht finanziere­n, auch für die Pflege muss er hier nicht aufkommen.

Ist die Arbeitskle­idung vorgeschri­eben, muss der Arbeitgebe­r auch die Reinigung organisier­en und bezahlen.

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA An der Kasse im Supermarkt geht es oft stressig zu. Hilfreich für beide Seiten ist es, wenn sich Beschäftig­te dann in die Kundin oder den Kunden hineinvers­etzen können.
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FOTO: KLAUS-DIETMAR GABBERT/DPA

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