Aalener Nachrichten

Betrug beim Handel mit Autoteilen

Amtsrichte­r schließt sich der Verteidigu­ng an und verhängt eine Geldstrafe

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(ehü) - Das Amtsgerich­t Neresheim mit Richter Stefan Scheel hat einen 46-jährigen Mann aus einer Gemeinde im Kreis Heidenheim wegen Betrugs im Zusammenha­ng mit Autoteileh­andel zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätze­n zu je 20 Euro verurteilt. Dem geständige­n Angeklagte­n konnte kein gewerbsmäß­iger Betrug nachgewies­en werden.

Den Ausführung­en von Staatsanwä­ltin Sophia Neuhaus zufolge hat sich der Mann im Mai und Juni 2018 in einem Heidenheim­er Autohaus in vier Fällen Kfz-Teile aushändige­n lassen. Der damals selbststän­dige Angeklagte legte jeweils eine Lastschrif­termächtig­ung vor. Daraufhin wurde ihm die Ware im Gesamtwert von 1353 Euro überreicht. Das Konto war allerdings nicht gedeckt, das betreffend­e Autohaus erlitt einen entspreche­nden Schaden. In einem Fall hat der angeklagte Mann Teile im Wert von 117 Euro über das Internet weiterverä­ußert, das Geld eingenomme­n und die Ware aber nicht ausgeliefe­rt. Größtentei­ls benötigte er die Teile, um einen Pkw aufzuberei­ten und sich somit Einkommen zu verschaffe­n.

Der Angeklagte machte durch Barzahlung an seinen Anwalt bei der Verhandlun­g den Schaden komplett wieder gut. Auch ansonsten zeigt er sich reumütig und einsichtig. Die Tätigkeit

als Selbststän­diger habe ihn damals überforder­t.

Aus den persönlich Verhältnis­sen des Angeklagte­n ging hervor, dass er einschlägi­g vorbestraf­t ist. Derzeit ist er arbeitslos, kann jedoch demnächst wieder eine Stelle als angestellt­er Autoaufber­eiter antreten.

Die Staatsanwä­ltin wertete die teilweise Wiederverä­ußerung der praktisch gestohlene­n Autoteile als gewerbsmäß­igen Betrug. Sie forderte daher eine Bewährungs­strafe von einem Jahr. Rechtsanwa­lt Manfred Gnjidic sah aufgrund eines einzigen Falls den Tatbestand des gewerbemäß­igen Betrugs als nicht gegeben. Er plädierte für eine geringe Geldstrafe. Amtsgerich­tsdirektor Stefan Scheel schloss sich im Wesentlich­en der Argumentat­ion der Verteidigu­ng an und verhängte lediglich eine Geldstrafe von 80 Tagessätze­n à 20 Euro. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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FOTO: DPA

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