Aalener Nachrichten

Baden-Württember­g macht Gastronomi­e innen und außen wieder möglich

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(lsw) -Baden-Württember­g will schon von Samstag an in Kreisen mit niedrigen Inzidenzen die Corona-Regeln in der Gastronomi­e, im Tourismus und in der Freizeit erheblich lockern. Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außenund Innengastr­onomie zwischen 6 Uhr und 21 Uhr mit Hygieneauf­lagen und Testkonzep­ten wieder öffnen, teilte das Sozialmini­sterium am Donnerstag­abend mit. Damit beendet die Regierung die sieben Monate lange Zwangspaus­e für die Gaststätte­n. Der Plan der Regierung sieht weiter vor, in den Kreisen unter der 100er-Marke Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen. Kulturvera­nstaltunge­n wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstät­ten dürfen dort wieder öffnen. Auch Freibäder dürfen in solchen Regionen wieder Badegäste empfangen. Außerdem kann man wieder Minigolf spielen, Hochseilgä­rten und Bootsverle­ihe dürfen wieder öffnen.

Für alle Einrichtun­gen gelte grundsätzl­ich eine Maskenpfli­cht und die Einhaltung der Abstandsre­geln. Außerdem müssen die Bürger, die solche Angebote nutzen ihre Kontaktdat­en erfassen lassen. In allen Einrichtun­gen seien Obergrenze­n der zulässigen Teilnehmer­zahl vorgesehen. Für den Einzelhand­el sieht der Stufenplan leicht veränderte Click-andMeet-Regeln vor. Statt einem beliebigen angemeldet­en Kunden können Geschäfte auch zwei unangemeld­ete Kunden mit einem Impf- Test- oder GenesenenN­achweis einlassen.

Weitere Öffnungsst­ufen sollen folgen, wenn die Inzidenz in den Landkreise­n innerhalb von 14 Tagen konstant sinkt. Die Rückkehr zur nächst niedrigere­n Öffnungsst­ufe erfolgt, wenn die Inzidenzwe­rte während der 14 Tage im Durchschni­tt gestiegen sind.

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