Welche Regeln jetzt für Gastronomie und Tourismus gelten
Baden-Württemberg und Bayern erlauben in bestimmten Regionen zahlreiche Öffnungen
(dpa) - Nach monatelanger Corona-Zwangspause empfangen Gastwirte und Kulturschaffende in mehreren baden-württembergischen Regionen von Samstag an ihre ersten Gäste. In Bayern gelten ähnliche Regeln bereits seit dem 10. Mai. Voraussetzung: In der jeweiligen Stadt oder dem jeweiligen Landkreis müssen die Corona-Zahlen an fünf Tagen nacheinander unter einer Inzidenz von 100 liegen. In diesen weniger vom Virus belasteten Kreisen hatte das Land am Freitag die Corona-Regeln in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit erheblich gelockert.
Wo treten die Regeln in Kraft?
Zunächst gilt die gute Nachricht nur für eine Handvoll Städte und Kreise wie Freiburg und Heidelberg, den Main-Tauber-Kreis und den Kreis Emmendingen, aber auch für die Landkreise Konstanz und BreisgauHochschwarzwald (Stand Donnerstag). Weitere dürften aber in der kommenden Woche folgen, darunter der Rhein-Neckar-Kreis und die Städte Böblingen und Baden-Baden. In der Kurstadt an der Oos könnten die neuen Regeln von Dienstag an umgesetzt werden, wenn die Zahlen sich weiterhin so gut entwickeln, sagte ein Sprecher. Insgesamt lagen am Donnerstag elf Städte und Kreise unter der entscheidenden Marke von 100, nicht alle von ihnen aber bereits seit fünf Tagen. Lindau dagegen profitiert bereits seit knapp einer Woche von den bayerischen Lockerungen.
Und wo dürfte es noch lange dauern bis zu einer Öffnung? Baden-Württemberg-weit am höchsten liegt die Inzidenz weiterhin im Zollernalbkreis, wo sie zuletzt am Donnerstag bei 247 lag – Tendenz steigend. Auch Pforzheim, Ulm und Heilbronn sowie die Kreise Tuttlingen und Rottweil sind noch weit von einer Öffnung entfernt. Landesweit lag der Wert am Donnerstag laut Landesgesundheitsamt bei 119 Ansteckungen, 33 der 44 Regionen im Südwesten (Stand Donnerstag) haben den Inzidenzwert von 100 noch nicht überschritten.
Was genau darf denn die Gastronomie öffnen ab Samstag?
Laut Verordnung können Gastronomen in den entsprechenden Regionen nun drinnen und draußen sowie zwischen 6 Uhr und 21 Uhr bewirten – natürlich mit Hygieneauflagen und Testkonzepten.
Für wen gelten die neuen Regeln noch?
Auch Hotels und Pensionen dürfen in diesen Regionen wieder Gäste empfangen, Ferienwohnungen dürfen vermietet werden. Das ist in Bayern erst ab dem 21. Mai in den jeweiligen Regionen erlaubt. Im Südwesten dürfen Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino im Freien organisiert werden, im Freistaat dürfen bei entsprechend niedrigen Inzidenzwerten auch die Spielstätten selbst öffnen. Galerien, Museen und Gedenkstätten können in beiden Südländern öffnen – genauso wie Bibliotheken und Archive sowie eingeschränkt auch Freibäder, Minigolfplätze, Hochseilgärten und Bootsverleihe, Zoos und botanische Gärten. Kleine Gruppen sind auch in Musik- und Kunstschulen willkommen.
Welche Hygieneregeln müssen eingehalten werden?
Gäste müssen entweder „geimpft“, „genesen“oder „getestet“sein. Ein entsprechender Nachweis ist wichtig, einige Betriebe werden sicher auch Tests zur Verfügung stellen. Grundsätzlich muss eine Maske getragen werden, außerdem müssen Kontaktdaten hinterlegt und Abstände eingehalten werden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Es gibt zudem Obergrenzen bei der Teilnehmerzahl.
Wie geht es mit dem Impfen weiter?
Ab kommenden Montag soll die Impfstoff-Priorisierung bei niedergelassenen Ärzten in Baden-Württemberg für alle Impfstoffe aufgehoben werden. Ärzte können dann nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Patienten besonders dringend mit einem Corona-Vakzin geimpft werden müssen. Sie müssen sich nicht mehr an die vom Land vorgegebene Reihenfolge halten. Auch Bayern hat bereits angekündigt, diesen Schritt zu gehen. In den Impfzentren bleibt die Priorisierung erhalten, damit dort Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit hohem Ansteckungsrisiko auf jeden Fall zuerst geimpft werden.