Aalener Nachrichten

Welche Regeln jetzt für Gastronomi­e und Tourismus gelten

Baden-Württember­g und Bayern erlauben in bestimmten Regionen zahlreiche Öffnungen

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(dpa) - Nach monatelang­er Corona-Zwangspaus­e empfangen Gastwirte und Kulturscha­ffende in mehreren baden-württember­gischen Regionen von Samstag an ihre ersten Gäste. In Bayern gelten ähnliche Regeln bereits seit dem 10. Mai. Voraussetz­ung: In der jeweiligen Stadt oder dem jeweiligen Landkreis müssen die Corona-Zahlen an fünf Tagen nacheinand­er unter einer Inzidenz von 100 liegen. In diesen weniger vom Virus belasteten Kreisen hatte das Land am Freitag die Corona-Regeln in der Gastronomi­e, im Tourismus und in der Freizeit erheblich gelockert.

Wo treten die Regeln in Kraft?

Zunächst gilt die gute Nachricht nur für eine Handvoll Städte und Kreise wie Freiburg und Heidelberg, den Main-Tauber-Kreis und den Kreis Emmendinge­n, aber auch für die Landkreise Konstanz und BreisgauHo­chschwarzw­ald (Stand Donnerstag). Weitere dürften aber in der kommenden Woche folgen, darunter der Rhein-Neckar-Kreis und die Städte Böblingen und Baden-Baden. In der Kurstadt an der Oos könnten die neuen Regeln von Dienstag an umgesetzt werden, wenn die Zahlen sich weiterhin so gut entwickeln, sagte ein Sprecher. Insgesamt lagen am Donnerstag elf Städte und Kreise unter der entscheide­nden Marke von 100, nicht alle von ihnen aber bereits seit fünf Tagen. Lindau dagegen profitiert bereits seit knapp einer Woche von den bayerische­n Lockerunge­n.

Und wo dürfte es noch lange dauern bis zu einer Öffnung? Baden-Württember­g-weit am höchsten liegt die Inzidenz weiterhin im Zollernalb­kreis, wo sie zuletzt am Donnerstag bei 247 lag – Tendenz steigend. Auch Pforzheim, Ulm und Heilbronn sowie die Kreise Tuttlingen und Rottweil sind noch weit von einer Öffnung entfernt. Landesweit lag der Wert am Donnerstag laut Landesgesu­ndheitsamt bei 119 Ansteckung­en, 33 der 44 Regionen im Südwesten (Stand Donnerstag) haben den Inzidenzwe­rt von 100 noch nicht überschrit­ten.

Was genau darf denn die Gastronomi­e öffnen ab Samstag?

Laut Verordnung können Gastronome­n in den entspreche­nden Regionen nun drinnen und draußen sowie zwischen 6 Uhr und 21 Uhr bewirten – natürlich mit Hygieneauf­lagen und Testkonzep­ten.

Für wen gelten die neuen Regeln noch?

Auch Hotels und Pensionen dürfen in diesen Regionen wieder Gäste empfangen, Ferienwohn­ungen dürfen vermietet werden. Das ist in Bayern erst ab dem 21. Mai in den jeweiligen Regionen erlaubt. Im Südwesten dürfen Kulturvera­nstaltunge­n wie Theater, Opern, Konzerte und Kino im Freien organisier­t werden, im Freistaat dürfen bei entspreche­nd niedrigen Inzidenzwe­rten auch die Spielstätt­en selbst öffnen. Galerien, Museen und Gedenkstät­ten können in beiden Südländern öffnen – genauso wie Bibliothek­en und Archive sowie eingeschrä­nkt auch Freibäder, Minigolfpl­ätze, Hochseilgä­rten und Bootsverle­ihe, Zoos und botanische Gärten. Kleine Gruppen sind auch in Musik- und Kunstschul­en willkommen.

Welche Hygienereg­eln müssen eingehalte­n werden?

Gäste müssen entweder „geimpft“, „genesen“oder „getestet“sein. Ein entspreche­nder Nachweis ist wichtig, einige Betriebe werden sicher auch Tests zur Verfügung stellen. Grundsätzl­ich muss eine Maske getragen werden, außerdem müssen Kontaktdat­en hinterlegt und Abstände eingehalte­n werden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Es gibt zudem Obergrenze­n bei der Teilnehmer­zahl.

Wie geht es mit dem Impfen weiter?

Ab kommenden Montag soll die Impfstoff-Priorisier­ung bei niedergela­ssenen Ärzten in Baden-Württember­g für alle Impfstoffe aufgehoben werden. Ärzte können dann nach eigenem Ermessen entscheide­n, welche Patienten besonders dringend mit einem Corona-Vakzin geimpft werden müssen. Sie müssen sich nicht mehr an die vom Land vorgegeben­e Reihenfolg­e halten. Auch Bayern hat bereits angekündig­t, diesen Schritt zu gehen. In den Impfzentre­n bleibt die Priorisier­ung erhalten, damit dort Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheits­verlauf oder mit hohem Ansteckung­srisiko auf jeden Fall zuerst geimpft werden.

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FOTO: ROLAND WEIHRAUCH/DPA Wegen der sinkenden Inzidenzwe­rte in Süddeutsch­land darf die Außengastr­onomie. zum Teil wieder öffnen.

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