„Nur ein dröhnendes Schweigen“
Bürgerentscheid zur Teilöffnung wird immer mehr zum Politikum
- Kommt ein Bürgerentscheid in Sachen Schättere-Trasse? Das jedenfalls hat der Ebnater Ortschaftsrat schon im Oktober beschlossen. Er will die Frage stellen lassen, ob der Härtsfeld-Tunnel für den Radverkehr teilgeöffnet werden soll oder nicht. Ebnats Ortsvorsteher und Stadtrat Manfred Traub hatte neulich zweimal im Gemeinderat die Stadtverwaltung aufgefordert, endlich zu handeln. Die Bürgerinitiative „Hände weg von der Schättere“hat jetzt empört reagiert: Sie wirft sowohl der Stadt als auch dem Naturschutz vor, die Artenschutzgesetze zu ignorieren und nicht zu handeln. Sauer auf die Verwaltung und den Oberbürgermeister sind beide Seiten.
Darum geht es: Am 1. Oktober vergangenen Jahres hatte der Ortschaftsrat mit zwölf Ja- und einer Neinstimme den Bürgerentscheid beschlossen. Er hat folgenden Wortlaut: „Sind Sie für die Freigabe der Härtsfeldtrasse von der Tallage Aalen bis auf das Härtsfeld mit Teilöffnung des ehemaligen Schättere-Tunnels für den Radverkehr?“Dieser Bürgerbescheid solle „spätestens mit der OB-Wahl durchgeführt werden.“Bislang, so Traub, habe der „OB Null gemacht“, das „geht so einfach nicht.“Für die Bürgerinitiative (BI) ist ein Bürgerentscheid nicht akzeptabel. Sie verweist auf die Gesetzeslage im FFH-Schutzgebiet und dass es gerade einmal zwei Monate her sei, dass die EU-Kommission Deutschland unter Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens ermahnt hat, den vertraglichen Verpflichtungen der FFH-Richtlinie nachzukommen. Vor einigen Wochen sei auf Initiative von engagierten Vogelschützern sozusagen kurz vor Zwölf der Maschinenweg gesperrt worden, „was längstens Aufgabe des amtlichen Naturschutzes gewesen wäre.“Immerhin führe der Maschinenweg durch ein zusätzlich ausgewiesenes Vogelschutzgebiet. In einer Pressemitteilung heißt es nun unter anderem: „Wenn man die Auslassungen der Stadt zum Thema „Schättere“verfolgt, fällt auf, dass die Interessen der Menschen, die nicht überall Rad fahren wollen oder es auch nicht können, nie erwähnt werden. Offensichtlich sind die Schwächeren unserer Mitbürger nur etwas für Sonntagsreden und ansonsten uninteressant. Die Natur, die unser aller Schutz bedarf, kommt ebenfalls in der Schättere-Diskussion von Seiten der Stadt und des amtlichen Naturschutzes nicht vor. So wird getan, als gäbe es dort gar kein FFH-Gebiet mit dem darin vertraglich vereinbarten „Verschlechterungsverbot“.
Vor diesem Hintergrund einer vollständigen Ignoranz der hiesigen Politik dem Naturschutz gegenüber lässt sich erklären, dass der Ebnater Ortsvorsteher Manfred Traub es wagen kann, einen Frontalangriff auf den Härtsfeld-Tunnel zu planen. Dieser ist als Sommer-und Winterquartier von Fledermäusen als „Flächenhaftes Naturdenkmal“ausgewiesen und beherbergt gleich drei hoch bedrohte und nach „Natura 2000“prioritäre Arten. „Eine von Traub gewünschte Tunnelöffnung würde die Zerstörung eines Naturdenkmals bedeuten und ist nach Bundesnaturschutzgesetz verboten“, heißt es weiter. Traub weist das entschieden zurück. Es gehe nicht um eine komplette Öffnung des Tunnels, sondern immer nur um eine Teilöffnung: „Keiner will Verstöße gegen das Naturschutzrecht und der Tunnel muss Heimstatt für Fledermäuse bleiben.“Er verweist auf das Gutachten, das besagt, dass die Fledermaus-Quartiere erhalten werden können bei einer Teilöffnung. Dafür müssten Betonröhren in den Tunnel eingebaut werden. Wie Traub sagt, könne er auch damit leben, wenn sich die Bürger
gegen eine Teilöffnung entscheiden. Man lebe ja in einer Demokratie. Ein Bürgerentscheid geht für Stadträtin Christa Klink überhaupt nicht. Man könne nicht per Bürgervotum gegen Naturschutzgesetze verstoßen. Die Sache sei rechtlich klar und man brauche hier einfach Rechtssicherheit. Von der Stadt verlangt sie, dass diese klar sagt, „dass so etwas nicht geht.“Unverständlich sei, warum sie sich nicht klar äußere. Die BI geht noch einen Schritt weiter. Sie schreibt: „Das Rechtsamt der Stadt Aalen ist stark präsent, wenn es um das Waldgesetz Baden-Württembergs geht und damit Radfahren auf der Schättere zu erlauben meint. Dabei ist juristisch längst nicht ausgemacht, ob ein später verabschiedetes Gesetz (1996) einen bestehenden Rechtsanspruch einer Teilgemeinde (Zuständigkeit für Feld- und Waldwege, festgehalten im Eingemeindungsvertrag Unterkochens von 1972) nachträglich einfach annullieren kann. Das Bundesnaturschutzund Artenschutzgesetz aber scheint die Stadt Aalen und deren Rechtsamt beim Thema Schättere nicht zu kümmern.“