Aalener Nachrichten

Auch Elfjährige können bei Unfall mithaften

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Mit elf Jahren sind Kinder alt genug, um Gefahren im Straßenver­kehr zu erkennen. Sie haben deshalb Sorgfaltsp­flichten, wenn sie zum Beispiel mit dem Fahrrad auf die Straße fahren. Missachten sie diese Pflichten und kommt es zu einem Unfall, müssen sie mithaften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandes­gerichts (OLG) München (Az.: 10 U 4990/20), auf das der ADAC hinweist.

In dem verhandelt­en Fall ging es um einen elf Jahre alten Jungen, der mit dem Fahrrad auf einem Bürgerstei­g fuhr. An dessen Ende radelte er – ohne auf den Verkehr zu achten – auf die Straße, um diese zu überqueren. Von links nahte ein Auto, es kam zur Kollision.

Durch das abrupte Abbremsen und Abstützen auf dem Lenkrad erlitt der Autofahrer laut ADAC eine Schulterge­lenksverle­tzung. Diese musste operiert werden, es folgte ein langwierig­er Heilungspr­ozess. Der Mann forderte Schadeners­atz von der Haftpflich­tversicher­ung des Jungen.

Die Versicheru­ng lehnte eine Zahlung aber ab mit dem Argument, der Mann sei aus der Perspektiv­e des Jungen gar nicht erkennbar gewesen, denn dessen Sicht nach links sei stark eingeschrä­nkt gewesen. Der Fall ging vor Gericht, und die erste Instanz sprach den Jungen von einer Haftung frei. Das OLG aber sah bei ihm eine Mitschuld von 50 Prozent.

Aufgrund der schlechten Sichtverhä­ltnisse wäre es gerade wichtig gewesen, dass der Junge genau hinsieht, ob andere Verkehrste­ilnehmer in Gefahr kommen oder geschädigt werden könnten, entschiede­n die Richter. Dazu sei der Junge mit elf Jahren auch alt genug gewesen.

Allerdings musste der Autofahrer in diesem Fall ebenfalls zur Hälfte haften. Er wollte nämlich von einer nachrangig­en Straße in eine mit Vorfahrt einbiegen und habe aus diesem Grund eine gesteigert­e Sorgfaltsp­flicht gehabt, so das Oberlandes­gericht. Außerdem sei ein Kind im Straßenver­kehr besonders schutzwürd­ig. (dpa)

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