In Rainau wird weiter gebaut
In Schwabsberg soll ein neues Baugebiet entstehen
- In seiner Agenda „Rainau 2030“haben sich die Verwaltung und der Gemeinderat unter anderem die Entwicklung neuer Wohngebiete auf die Fahne geschrieben. Ziel ist es, vor allem junge Leute und Familien im Ort zu halten beziehungsweise in den Ort zu bekommen. Dies sichert nach Meinung der Verwaltung die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde.
Im Mai dieses Jahres hat der Gemeinderat zusammen mit der Verwaltung einen Grundsatzbeschluss zur Wohnbauentwicklung in Rainau beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, in allen Teilorten neues Bauland zu entwickeln und zu erschließen und mindestens 50 Prozent der so entstandenen Bauplätze für den eigenen Bedarf der Bürgerinnen und Bürger aus den Teilorten bereitzustellen.
„Da in Rainau-Schwabsberg keine freien gemeindlichen Bauplätze mehr zur Verfügung stehen, besteht hier ganz besonders dringender Handlungsbedarf “, sagte Bürgermeister Christoph Konle in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. In Schwabsberg soll das neue Baugebiet „Bangertsäcker“an den Start gehen. Das Wohngebiet soll weitestgehend für die Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern geplant werden.
Aber auch Rainau will sich dem aktuellen Trend im Wohnbauwesen zur verdichteten Bebauung nicht gänzlich verschließen, schon deshalb nicht, da es auch politischer Wille der Landesregierung ist. Freie Bodenflächen sind kostbar und fehlen, wenn sie schon mal bebaut sind, letzten Endes wieder der Landwirtschaft.
„Um den Baugrund optimal zu nutzen, kann sich Rainau auch alternative Wohnformen in den neuen Wohnbaugebieten vorstellen“, sagte Konle. Dazu gehört zum Beispiel die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und nicht zuletzt auch mit der neuen Trendwohnform, den sogenannten „Tiny-Häusern“, Kleinsthäusern mit wenig Flächenbedarf. Das neue Baugebiet „Bangertsäcker“fällt mit seiner Gesamtfläche von 10 000 Quadratmetern unter das beschleunigte Bebauungsverfahren nach Paragraph 13b Baugesetzbuch. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in seiner schnellen Umsetzung, da kein Umweltbericht und keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind.
Um das Bebauungsplanverfahren weiter zu beschleunigen, haben der Gemeinderat und die Verwaltung ein sogenanntes Umlegungsverfahren für das neue Baugebiet angeordnet. Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Neuordnung von Grundstücken, das eingeleitet wird, wenn sich zum Beispiel noch nicht alle Grundstücke im Besitz der Gemeinde befinden. Dieser Umstand führt oft dazu, das die vorhandenen Grundstücke oft so zerschnitten werden, dass nur ein Teil der Grundstücke bebaut werden kann und Restflächen übrig bleiben.
Die Umlegung soll bebaute und unbebaute Grundstücke so neu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe baulich nutzbare Grundstücke entstehen. Dies setzt die Zusammenarbeit der Grundstückseigentümer mit der Verwaltung voraus. In einem Umlegungsverfahren soll keine der beteiligten Parteien, ob Grundstückseigentümer oder Gemeindeverwaltung, benachteiligt werden.