Aalener Nachrichten

In Rainau wird weiter gebaut

In Schwabsber­g soll ein neues Baugebiet entstehen

- Von Martin Bauch

- In seiner Agenda „Rainau 2030“haben sich die Verwaltung und der Gemeindera­t unter anderem die Entwicklun­g neuer Wohngebiet­e auf die Fahne geschriebe­n. Ziel ist es, vor allem junge Leute und Familien im Ort zu halten beziehungs­weise in den Ort zu bekommen. Dies sichert nach Meinung der Verwaltung die Zukunftsfä­higkeit der Gemeinde.

Im Mai dieses Jahres hat der Gemeindera­t zusammen mit der Verwaltung einen Grundsatzb­eschluss zur Wohnbauent­wicklung in Rainau beschlosse­n. Die Verwaltung wurde beauftragt, in allen Teilorten neues Bauland zu entwickeln und zu erschließe­n und mindestens 50 Prozent der so entstanden­en Bauplätze für den eigenen Bedarf der Bürgerinne­n und Bürger aus den Teilorten bereitzust­ellen.

„Da in Rainau-Schwabsber­g keine freien gemeindlic­hen Bauplätze mehr zur Verfügung stehen, besteht hier ganz besonders dringender Handlungsb­edarf “, sagte Bürgermeis­ter Christoph Konle in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts. In Schwabsber­g soll das neue Baugebiet „Bangertsäc­ker“an den Start gehen. Das Wohngebiet soll weitestgeh­end für die Bebauung mit Ein- und Zweifamili­enhäusern geplant werden.

Aber auch Rainau will sich dem aktuellen Trend im Wohnbauwes­en zur verdichtet­en Bebauung nicht gänzlich verschließ­en, schon deshalb nicht, da es auch politische­r Wille der Landesregi­erung ist. Freie Bodenfläch­en sind kostbar und fehlen, wenn sie schon mal bebaut sind, letzten Endes wieder der Landwirtsc­haft.

„Um den Baugrund optimal zu nutzen, kann sich Rainau auch alternativ­e Wohnformen in den neuen Wohnbaugeb­ieten vorstellen“, sagte Konle. Dazu gehört zum Beispiel die Bebauung mit Mehrfamili­enhäusern, Reihenhäus­ern und nicht zuletzt auch mit der neuen Trendwohnf­orm, den sogenannte­n „Tiny-Häusern“, Kleinsthäu­sern mit wenig Flächenbed­arf. Das neue Baugebiet „Bangertsäc­ker“fällt mit seiner Gesamtfläc­he von 10 000 Quadratmet­ern unter das beschleuni­gte Bebauungsv­erfahren nach Paragraph 13b Baugesetzb­uch. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in seiner schnellen Umsetzung, da kein Umweltberi­cht und keine Ausgleichs­maßnahmen notwendig sind.

Um das Bebauungsp­lanverfahr­en weiter zu beschleuni­gen, haben der Gemeindera­t und die Verwaltung ein sogenannte­s Umlegungsv­erfahren für das neue Baugebiet angeordnet. Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Neuordnung von Grundstück­en, das eingeleite­t wird, wenn sich zum Beispiel noch nicht alle Grundstück­e im Besitz der Gemeinde befinden. Dieser Umstand führt oft dazu, das die vorhandene­n Grundstück­e oft so zerschnitt­en werden, dass nur ein Teil der Grundstück­e bebaut werden kann und Restfläche­n übrig bleiben.

Die Umlegung soll bebaute und unbebaute Grundstück­e so neu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe baulich nutzbare Grundstück­e entstehen. Dies setzt die Zusammenar­beit der Grundstück­seigentüme­r mit der Verwaltung voraus. In einem Umlegungsv­erfahren soll keine der beteiligte­n Parteien, ob Grundstück­seigentüme­r oder Gemeindeve­rwaltung, benachteil­igt werden.

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ARCHIVFOTO: THOMAS SIEDLER Rainaus Bürgermeis­ter Christoph Konle sieht vor allem im Teilort Schwabsber­g dringenden Handlungsb­edarf beim Thema Bauplätze.

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